Hallo,
habe schonmal mein Problem aufgeschrieben aber unter einem unpassenden Titel und bekam wenig Antworten. Aus diesem Grund versuche ich es nocheinmal.
Mein Problem:
Seit ca. 1 Jahr erhielt ich ALG I und ALG II gleichzeitig. Schon seid längerer Zeit beschloss ich mich mit einer Ich-AG selbstständig zu machen. Da ich aber zwei Kinder habe und einen Ehemann, der noch im letzten Jahr seiner Ausbildung ist, beschloss ich mich bevor ich den Antrag auf EXGZ stellte ersteinmal bei der ARGE zu informieren, ob der EXGZ auf mein ALGII angerechnet wird.
Ich bekam die Auskunft, dass der EXGZ anrechnungsfrei ist!!! Der gehört ja schließlich nicht zum Lebensunterhalt.
Auf Grund der Aussage eines Mitarbeiters der ARGE beschloss ich daraufhin den EXGZ doch zu stellen, was ich auch tat. Als mein Antrag bewilligt wurde, ging ich umgehend zur ARGE und legte diesen vor sowie meinen Aufhebungsbescheid vom ALGI .
Meine SB sagte mir, dass Sie jetzt alles neu berechnen wird, weil der EXGZ anrechnungsfrei ist und ich bekomme das Geld was mir noch zustehht nachgezahlt.
Eine Woche später erhielt ich eine Nachzahlung und meinen neuen Bewilligungsbescheid.
Vier Tage später erhielt ich erneut Post von der ARGE in der folgendes drin stand:
"Nach den mir vorliegenden Unterlagen haben sie eine Überzahlung verursacht, da Sie eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht angezeigt haben."
Im übrigen stand noch dirn, dass ich ALG II zu Unrecht bezogen hätte und das ich das Geld zurückzahlen soll. Der EXGZ wird nun doch dazu gerechnet.
Meine Fragen:
1. Kann ARGE einfach so falsche Auskünfte erteilen?
2. Muss ich die Konsequenzen für die fehlerhafte Auskunft und Berechnung der ARGE tragen?
3. Kann man gegen soetwas gerichtlich Vorgehen?
4. Hat jmd. schon ähnliches erlebt?
Wäre euch super dankbar für Antworten!!

habe schonmal mein Problem aufgeschrieben aber unter einem unpassenden Titel und bekam wenig Antworten. Aus diesem Grund versuche ich es nocheinmal.
Mein Problem:
Seit ca. 1 Jahr erhielt ich ALG I und ALG II gleichzeitig. Schon seid längerer Zeit beschloss ich mich mit einer Ich-AG selbstständig zu machen. Da ich aber zwei Kinder habe und einen Ehemann, der noch im letzten Jahr seiner Ausbildung ist, beschloss ich mich bevor ich den Antrag auf EXGZ stellte ersteinmal bei der ARGE zu informieren, ob der EXGZ auf mein ALGII angerechnet wird.
Ich bekam die Auskunft, dass der EXGZ anrechnungsfrei ist!!! Der gehört ja schließlich nicht zum Lebensunterhalt.
Auf Grund der Aussage eines Mitarbeiters der ARGE beschloss ich daraufhin den EXGZ doch zu stellen, was ich auch tat. Als mein Antrag bewilligt wurde, ging ich umgehend zur ARGE und legte diesen vor sowie meinen Aufhebungsbescheid vom ALGI .
Meine SB sagte mir, dass Sie jetzt alles neu berechnen wird, weil der EXGZ anrechnungsfrei ist und ich bekomme das Geld was mir noch zustehht nachgezahlt.
Eine Woche später erhielt ich eine Nachzahlung und meinen neuen Bewilligungsbescheid.
Vier Tage später erhielt ich erneut Post von der ARGE in der folgendes drin stand:
"Nach den mir vorliegenden Unterlagen haben sie eine Überzahlung verursacht, da Sie eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht angezeigt haben."
Im übrigen stand noch dirn, dass ich ALG II zu Unrecht bezogen hätte und das ich das Geld zurückzahlen soll. Der EXGZ wird nun doch dazu gerechnet.
Meine Fragen:
1. Kann ARGE einfach so falsche Auskünfte erteilen?
2. Muss ich die Konsequenzen für die fehlerhafte Auskunft und Berechnung der ARGE tragen?
3. Kann man gegen soetwas gerichtlich Vorgehen?
4. Hat jmd. schon ähnliches erlebt?
Wäre euch super dankbar für Antworten!!