Hi, ich habe gleich eine menge fragen an euch. wer kann sie mir denn beantworten.
ich gelte vor behörden als behindert, bin zwar nicht schwer behindert, und besitze auch keinen ausweis ( weil ich den nicht beantrag habe) und auch keine prozente, jedoch kann jeder artz den deppen bestätigen das ich chronsich krank bin und wenn ich wollte sicherlich einen ausweis erhalten würde.
1. Ich habe halbwaisen rente beantrag. die formalitäten sind aber noch nicht abgeschlossen, jedoch sehr sicher das ich meinen zuspruch bekomme.
der anspruch besteht seit 5.2003. -bis 9.2007. benatragt habe ich das ende 2006.
Da ich zur zeit 26 jAHRE BIN steht es mir ja noch zu für ca. 6 monate laufende zahlung und seit 2003 die nachzahlung.
Wie regiert denn mein liebes job center darauf, wenn ich solche eine nachzhalung erhalte und laufende zahlungen bekomme. nehmen die mir das weg, oder nur teilweise. gibt es eine freigrenze und wie hoch ist die.
2. Weil ich circa 750,- euro in den miesen stehe, darf ich davon erstmal meine schulden tilgen oder ist denen das egal? werden die mit angerechnet?
3.Ich habe vor, weil ich wegen meiner krankheit keine ausbildung habe, eine fachoberschule zu besuchen um einen höheren schulabschluss zu erlangen. darf ich das ? weil ich muss doch 3 stunden mindestens den arbeitsmarkt zur verfügung stehen und ich keine staatliche ausbildung haben will ( berufs förderungs werke und sowas) gibt es dafür eine regelung ?
4. es geht um den eigenanteil bei krankenhaus aufenthalt, den mann ja leider blechen muss. der ist ziemlich hoch bei einen kumpel, über 150 euros. übernimmt das job center diesen betrag, weil er doch ziemlich hoch ist und dringend erforderlich gewesen ist. ausserdem muss er den krankoenwagen auch noch zahlen. wird sowas übernommen. einen befreiungs ausweis von der krankenkasse hat er nicht
ich danke euch schon mal
gruß
REVOLVER
ich gelte vor behörden als behindert, bin zwar nicht schwer behindert, und besitze auch keinen ausweis ( weil ich den nicht beantrag habe) und auch keine prozente, jedoch kann jeder artz den deppen bestätigen das ich chronsich krank bin und wenn ich wollte sicherlich einen ausweis erhalten würde.
1. Ich habe halbwaisen rente beantrag. die formalitäten sind aber noch nicht abgeschlossen, jedoch sehr sicher das ich meinen zuspruch bekomme.
der anspruch besteht seit 5.2003. -bis 9.2007. benatragt habe ich das ende 2006.
Da ich zur zeit 26 jAHRE BIN steht es mir ja noch zu für ca. 6 monate laufende zahlung und seit 2003 die nachzahlung.
Wie regiert denn mein liebes job center darauf, wenn ich solche eine nachzhalung erhalte und laufende zahlungen bekomme. nehmen die mir das weg, oder nur teilweise. gibt es eine freigrenze und wie hoch ist die.
2. Weil ich circa 750,- euro in den miesen stehe, darf ich davon erstmal meine schulden tilgen oder ist denen das egal? werden die mit angerechnet?
3.Ich habe vor, weil ich wegen meiner krankheit keine ausbildung habe, eine fachoberschule zu besuchen um einen höheren schulabschluss zu erlangen. darf ich das ? weil ich muss doch 3 stunden mindestens den arbeitsmarkt zur verfügung stehen und ich keine staatliche ausbildung haben will ( berufs förderungs werke und sowas) gibt es dafür eine regelung ?
4. es geht um den eigenanteil bei krankenhaus aufenthalt, den mann ja leider blechen muss. der ist ziemlich hoch bei einen kumpel, über 150 euros. übernimmt das job center diesen betrag, weil er doch ziemlich hoch ist und dringend erforderlich gewesen ist. ausserdem muss er den krankoenwagen auch noch zahlen. wird sowas übernommen. einen befreiungs ausweis von der krankenkasse hat er nicht
ich danke euch schon mal
gruß
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