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Wer kann den Zusammenhang zwischen "bescheinigtes Ende der Arbeitsunfähigkeit" und der "Endbescheinigung" erläutern?
.
Der Zusammenhang zwischen dem
„bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit“ lt. § 46 Satz 2 SGB V
§ 46 SGB V Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld - dejure.org
und
der „Endbescheinigung“ ***********************
Moderationshinweis...
ist offensichtlich. Diese Tatsache und ihre möglichen erheblichen
rechtlichen Auswirkungen bleiben bisher aber allgemein unberück-
sichtigt.
Wie ist das zu erklären? Wer kennt eine Ausnahme?
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Der Zusammenhang zwischen dem
„bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit“ lt. § 46 Satz 2 SGB V
§ 46 SGB V Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld - dejure.org
und
der „Endbescheinigung“ ***********************
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ist offensichtlich. Diese Tatsache und ihre möglichen erheblichen
rechtlichen Auswirkungen bleiben bisher aber allgemein unberück-
sichtigt.
Wie ist das zu erklären? Wer kennt eine Ausnahme?