Ich habe ganz zufällig sogar nochmal 2-3x über die 7€ überlegt; ich bin mir nun sicher - daß das vollkommener Quatsch ist.
Daß das ein Mehrbedarf für die dezentrale WW-Bereitung in Form Boiler unterm Waschbecken ist, weeeß ich och^^. Das führt allerdings zu der Erkenntnis, daß die "Absenkung" des Mehrbedarfes für unter 25-jährige nicht wirklich haltbar sein dürfte. Denn, um es mal blöd auszudrücken, die allgemeine Lebenserfahrung lehrt uns daß der (Warmwasser vertröpelnde) "Waschbedarf" eines u25-jährigen mitnichten lediglich 80% des eines "vollständig" Erwachsenen beträgt. Da ist schlicht ein Logikfehler; das WW hat mit der RL nichts zu tun - sondern gehört zu den KdU in Form Heizkosten. Nach der fehlerhaften Logik müssten sonst konsequenterweise auch die Wohnkosten prozentual aufgeteilt werden.
Tattermusch in Estelmann SGB II / 32. Ergänzung / Mai 2012 spricht in § 21 Rn 121 wohl nicht umsonst von "ist nicht ganz unproblematisch". Er / Sie schreibt so auch in Rn 120 "[...] Im Einzelfall kann von der vorgegebenen Höhe des pauschalierten Mehrbedarfes abgewichen werden, wenn a) ein abweichender , begründeter (höherer) Bedarf besteht, oder b) [...]".
Das Ding ist auf jeden Fall schonmal wieder geschickt eingefädelt. Das JC versucht hier (durch die gleichzeitige Übersendung von gleich 4 Bescheiden, von denen gleich 4 falsch sind / falsch sein dürften), die Situation zu erzeugen daß zu 99% gar nie nie mehr etwas vernünftiges dabei rauskommen kann; erst recht nicht durch einen Widerspruch. Weil, einfache Rechnung: "zum Schluß" werden 3x falsche Berechnungen vorhanden sein, für 4 Monate, mit jeweils einem Umfang von ~4 DinA4 Seiten ... 3x4x4 = 48 Seiten ... die ´zum Schluß´ von der eh schon überschaubaren Anzahl von Rechenkünstlern weder mehr durchgerechnet werden können, noch von denen (oder / und dem SG) überhaupt ansatzweise noch durchgerechnet werden wollen.
Allerdings haben die JC´ler da die Rechnung ohne "den Feind" gemacht, würde ich sagen.
Man muß hier "schlicht" von vornherein irre massiv drauf achten, daß das in 4 Vorgänge zerlegt wird - und die ganze Zeit über 4 seperate Vorgänge bleibt. Jeglicher Versuch, das wieder zu einem einzigen Kudelmuddel zusammenzuknüllen, muß jeweils entschiedenst sofort wieder gestoppt werden; m.M. .
Damit man richtig schön in Monaten oder/und Vorgangsnummern denken kann. Und daß seelenruhig auch mit 4 verschiedenen Geschwindigkeiten gefahren werden kann; gegenseitige zeitliche Abhängigkeiten führen nur zu neuen, anderen, Problemen. ... wie unverständlich hab ich mich grad ausgedrückt?
Ich wollte schon schreiben ´ich fange einfach mal an´ ... allerdings stellt sich das auch schon wieder als schwierig dar ... mannnn
Bescheid 1 - 4: der erste Absatz stimmt jeweils; im Bescheid 4 erster Absatz wurde zwar m.M.n. falsch gerechnet - es kommt aber trotzdem rechnerisch mehr oder weniger zufällig die richtige Summe raus; und natürlich jeweils wegen den 7,64€ siehe oben.
Vorgang Bescheid 3: der Absatz 2 stimmt; der Absatz 3 ist hirnrissig - kann aber wohl nur abgenickt werden; der Absatz 4 ist genauso hirnrissig [bei meinem JC steht da: Regelbedarf (nach Abs. 1) - Zu berücksichtigendes Einkommen (nach Abs. 2) = Rest] [und die Auszahlungssummen vonwegen evtl. Direktüberweisung an den Vermieter usw. werden auf einer extra Seite aufgeführt] - stimmt aber im Endeffekt auch;
damit wäre zumindest schonmal der Vorgang Bescheid 3 komplett durchgekaut, und soweit (bis auf die 1,93€ WW) richtig.
Sodala ... erstmal schöne Feiertage!
