auch in den NL scheint es irgendwelche "einschränkungen" zu geben.
nicht selber erlebt, da ich schon einen sehr langen alg-anspruch erworben habe...........
jedenfalls hat mir ein nachbar erklärt(junger kerl, anfang 20), das er schwierigkeiten hat, wenn er mehr als einen wagen auf seinen namen zulassen würde. ich weiss, dass er sozusagen "null bock" hat, zumindest arbeitet er wohl nur außnahmsweise(wird vllt. von den eltern finanziell unterstützt)
als alg-bezieher, wurde mit mir noch nie über meine auto(s) diskutiert. ich weiss aber nicht, ob sich das in dem moment ändern würde, wenn ich tatsächlich öffentliche leistungen beantragen würde.
zwei dt. die hier versuchten, öffentliche leistungen zu beantragen, hatten ein fahrzeug(punto) und ich weiss, dass das auto zum schonvermögen gezählt wurde(entweder 6.000€ oder 8000€)jedenfalls wurde schulden auch zum schonvermögen gerechnet, sodaß das auto behalten werden durfte.
seit kurzen gibt es in den NL eine neue regelungen, betreffend aussergewöhnlichem reichtum(kann ich nicht anders ausdrücken)
heißt, das man als besitzer einer "protzkarre", nachweisen muß, woher das geld zur beschaffung stammt. hier gibt es viele dealer, die ein dickeres auto fahren wie ich zb.
die müssen damit rechnen, dass sie gefragt, werden, wie sie sich, zb als (offizielle)sh-bezieher das leisten können. ist die antwort nicht glaubwürdig, haben die sheriffs die möglichkeit eigentum einzuziehen.