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Gast
Hallo
ich habe im Jahr 2017 bis zu meinem Rentenbescheid (EM unbefristet) ALG ll bezogen. Rente wurde zum 1.1.2017 erlassen und an mich ab August 2017 ausgezahlt. Rentenversicherung hat das Geld von Januar bis Juli an das Jobcenter gezahlt. Von August bis Oktober bekam ich noch Sozialhilfe und seit November 2017 bekomme ich Wohngeld. September 2018 habe ich meine Betriebsrente beantragt und nun einen Bescheid bekommen. Diese zahlt rückwirkend von Januar 2017. Nun meine Frage: haben Jobcenter und Sozialamt Anspruch auf die in der Zeit geleisteten Beträge (Wenn ja gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?) Wohngeld ist mir klar, da ich das aktuell beziehe und sich nun auch die Höhe des Wohngeldes ändern wird... Danke für eure Hilfe
ich habe im Jahr 2017 bis zu meinem Rentenbescheid (EM unbefristet) ALG ll bezogen. Rente wurde zum 1.1.2017 erlassen und an mich ab August 2017 ausgezahlt. Rentenversicherung hat das Geld von Januar bis Juli an das Jobcenter gezahlt. Von August bis Oktober bekam ich noch Sozialhilfe und seit November 2017 bekomme ich Wohngeld. September 2018 habe ich meine Betriebsrente beantragt und nun einen Bescheid bekommen. Diese zahlt rückwirkend von Januar 2017. Nun meine Frage: haben Jobcenter und Sozialamt Anspruch auf die in der Zeit geleisteten Beträge (Wenn ja gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?) Wohngeld ist mir klar, da ich das aktuell beziehe und sich nun auch die Höhe des Wohngeldes ändern wird... Danke für eure Hilfe