sunshinejenny83
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Guten Tag zusammen,
die Frage steht schon audformuliert im Betreff.
Für die Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungspflicht aufgrund §26 SGB 3 nach
aufgrund Kindererziehung (Absatz 2a)
Doch wer bescheinigt mir diese? Verstehe ich es richtig, dass in diesem Fall der Bund die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung übernimmt? An wen muss ich folglich wenden?
Bite um Hilfe. Bin für jeden Tipp dankbar.
Liebe Grüße und einen schönen entspannten Sonntag
die Frage steht schon audformuliert im Betreff.
Für die Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungspflicht aufgrund §26 SGB 3 nach
§ 26 SGB 3 - Einzelnorm
www.gesetze-im-internet.de
Doch wer bescheinigt mir diese? Verstehe ich es richtig, dass in diesem Fall der Bund die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung übernimmt? An wen muss ich folglich wenden?
Bite um Hilfe. Bin für jeden Tipp dankbar.
Liebe Grüße und einen schönen entspannten Sonntag