Folgender hypothetischer Fall:
Mieter hat Ansprüche gegenüber Vermieter auf Zahlung eines Geldbetrages im Zusammenhang mit Mietverhältnis und will jetzt fällige Mieten so lange aufrechnen (nicht zahlen) bis diese Forderung ausgeglichen ist. Hat nichts mit Nebenkosten zu tun.
Frage: Macht ARGE dann Probleme, weil die Miete defakto für diesen Zeitraum nicht fließt?
Mieter hat Ansprüche gegenüber Vermieter auf Zahlung eines Geldbetrages im Zusammenhang mit Mietverhältnis und will jetzt fällige Mieten so lange aufrechnen (nicht zahlen) bis diese Forderung ausgeglichen ist. Hat nichts mit Nebenkosten zu tun.
Frage: Macht ARGE dann Probleme, weil die Miete defakto für diesen Zeitraum nicht fließt?