AW: Wenn man im ALG1-Bezug plötzlich Mietteinahmen hat...
Hallo Martin,
hä? wenn sie Mieteinnahmen hat, ist sie doch nicht beschäftigt....
verwechselst du da etwas?
Mieteinnahmen müssen nicht bei der Afa angegeben werden...nur wenn du Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständigen Tätigkeit hast und da gelten bestimmte Grenzen...
solltest du ALG II-Bezieher werden..bzw. beantragen müssen..dann ist natürlich über dein Besitz Information an das JC zu geben...