Nun es geht halt konkret darum das ich 2016/12-2017/3 oder 4 auf einer Line gearbeitet habe und vielleicht hätte Umsatzsteuerzahlen müssen..vielleicht aber auch nicht...denn ein Gewerbe habe ich damals auch nicht angemeldet da ich es ja nur mal ausprobieren wollte allerdings habe ich inzwischen irgendwo mal gelesen das dis auf Freiberuflicher Basis mit Kleinunternehmerregelung stattfindet...damals ging ich davon aus das diese Kleinunternehmerregelung automatisch geltet, da meine Mutter mir das sagte...ich glaubte ihr da sie selbst mal Selbstständig war.
Und jetzt 2019 habe ich auf einer Plattform gearbeitet wo es auch um die Umsatzsteuer ging...hierbei handelte es sich allerdings um eine Sache die ich 1 Monat lang gemacht hatte.
da bezüglich der Sache aus diesem Jahr habe ich das Finanzamt angeschrieben jetzt im Dezember weil ich wissen wollte ob darauf eine Steuer anfällt.
Nun habe ich Angst das die dass aus 2016 entdecken und ich irgendwas hinterzogen habe ohne es zu wollen :/
Deswegen wollte ich mir einen Anwalt für Steuerstrafrecht suchen..nur wenn der mir zur Selbstanzeige rät dann wollen die ja seitens des Finanzamtes sicher auch Kontoauszüge..und wenn das mit dem Jobcenter abgeglichen wird dann is doof..
:/
Und bezüglich des selber Meldens ist es ja auch so...ich bin mir halt hart unsicher weil eben auch der Punkt is..ich war während der Zeit meiner Ausbildung das eine mal auch beim Jobcenter ohne Termin und da wurde mir von der einen Sachbearbeiterin die ich Fragte bezüglich Freigrenzen und wie es mit der Meldung aussieht gesagt erwirtschaftetes Einkommen muss man erst ab 100 Euro melden und wenn es sich um Geld von Freunden oder Familie handelt dann erst ab 200 Euro.
Zusätzlich war zu dem Zeitpunkt wo ich noch mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft war eben auch meine Mutter der Ansicht man müsse Erwirtschaftetes Einkommen erst dann und dann melden..vielleicht aber auch nicht..
auf was soll ich mich da verlassen?