Wenn ich in die Wohnung einziehe,die ich nach dem Ableben meiner Mutter erbe, wird dann das ALG II sofort gesperrt?

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Hondo2412

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Meine Mutter hat das Haus meines Stiefvaters geerbt. In dem Testament steht, das daß Haus beim Ableben meiner Mutter zu einer Hälfte an meine Schwester und zur anderen Hälfte an mich geht. Nun sagte meine Schwester,das ich kein Hartz4 mehr bekomme, wenn ich erben würde! Und wenn sie mich ausbezahlen würde, dann wäre es 100%ig sicher,das daß JC dieses Geld kassiert. Auch wenn ich dort dann einziehen würde,dann wäre sofort das ALG II gestrichen.Sie hätte sich erkundigt! Eine Tochter meiner Schwester ist in die obige Wohnung eingezogen, damit meine Mutter nicht alleine ist. Ich denke mal, das meine Schwester versuchen will, das ich auf alles verzichte,damit Ihre Tochter die ja jetzt dort wohnt das Haus hat! Aber wenn ich verzichten würde, dann hätte ich doch beim JC ebenfalls schlechte Karten, da ich ja eine Einnahme ausgeschlagen hätte. Wird das Alg2 sofort gesperrt, wenn ich erbe, oder in die geerbte Wohnung einziehe?
 

Seepferdchen 2010

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@Hondo2412

Aber wenn ich verzichten würde, dann hätte ich doch beim JC ebenfalls schlechte Karten, da ich ja eine Einnahme ausgeschlagen hätte.

Richtig das wäre kein guter Schritt, eine Ausschlagung macht nur Sinn bei Schulden.

Wird das Alg2 sofort gesperrt, wenn ich erbe

Nein hier muß doch zunächst geklärt werden wie sich deine Schwester
verhält, ob wirklich eine Auszahlung erfolgt.

in die geerbte Wohnung einziehe?

Das kannst du, hier die Frage wie groß ist die Wohnung?

Auch wenn ich dort dann einziehen würde,dann wäre sofort das ALG II gestrichen.Sie hätte sich erkundigt!

Lass dich nicht durch solche oberflächen Aussagen verunsichern, hier muß wie bereits geschrieben einiges erstmal geklärt werden.

Bestimmt meldet sich noch @TazD dazu also etwas Geduld.
 

Birgit63

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Wenn ich sowas lese, bin ich immer froh, dass mir meine Eltern nichts vererbt haben. Deine Schwester will dich bange machen. Wenn das Haus bzw. deine Wohnung nicht unangemessen groß ist, dann bekommst du weiterhin Hartz IV . Das JC übernimmt deine Nebenkosten wie Schornsteinfeger, Grundsteuer usw. Auch angemessene Heizkosten werden übernommen. Deine Schwester möchte, dass du auf dein Erbe verzichtest und sie dann nach dem Ableben eurer Mutter zusammen mit ihrer Tochter schön in dem Haus wohnen kann.
 

TazD

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Ein- oder Mehrfamilienhaus?

Neben der Hausgröße muss grundsätzlich auch erstmal geklärt werden, ob die Immobilie überhaupt verwertbar ist.
Will und kann deine Schwester dich ausbezahlen? Wenn ja, dann würde das JC das auch anrechnen.
Wenn sie es nicht kann und sie aber auch nicht verkaufen will, dann sieht es mit einer Verwertbarkeit schon sehr schlecht aus. Wer kauft schon einen halben Hausanteil mit einer fremden Person? :wink:

Liegt das Haus in einer angemessenen Größe oder ist es nicht verwertbar, dann darf das JC dir die Leistungen nicht streichen.
Was natürlich nicht heißt, dass sie es nicht trotzdem versuchen werden.
 

Hondo2412

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Danke für eure Tips. Es ist eigendlich ein Einfamilienhaus. Aber der Vorbesitzer baute damals die obere Etage als Wohnung um. Die Wohnung in der meine Mutter wohnt,ist ca.70qm groß.( 2ZKB) Meine Schwester hat 4 Kinder. Und 2 davon besitzen eigene Häuser.Meine Schwester auch. Ich selbst habe auch 2 erwachsene Kinder wobei meine Tochter auch ein eigenes Haus hat.Mein Sohn lebt bei seiner Mutter.
 

TazD

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Im Endeffekt reden wir hier über ungelegte Eier.
Niemand weiß, wie die Konstellation ist, wenn deine Mutter mal irgendwann verstirbt.
 
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