Wenn ich ein Geldgeschenk von Vater zum Geburtstag auf mein Privatkonto bekomme, muss ich das in der Anlage EKS als Zuwendung Dritter angeben?

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74750

Gast
Hallo,
wenn man zum Geburtstag 200 Euro vom Vater aufs Privatkonto überwiesen bekommt zählt dieses ja leider als Einkommen und muss dem JC gemeldet werden.
Wo macht man diese Angabe? In der Anlage EKS unter "Zuwendung von Dritten" auch wenn es sich um ein privates Geschenk auf das private Girokonto handelt? Oder ist dafür ein anderes Formular vorgesehen?
 

Scholz

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Hallo,
es gibt kein Grund ein Formular zu nutzen. Es reicht ein 2-Zeiler per Fax.
Schon hast du alle Pflichten (nachweisbar) erfüllt - wenn es dem JC nicht passt, muss es dir das Formular zuschicken. Falls es nicht eindeutig ist, dann muss das JC dir im Rahmen der Beratungspflicht ausführlich erklären, wie du das Formular ausfüllen sollst.

Für die Zukunft wäre es vielleicht eine Idee, wenn der Vater schon das fertige Geschenk im Paket schickt (statt Bargeld). Dann kommt das Geschenk auch an.
 
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74750

Gast
Danke für die schnelle Antwort. Die Anlage EKS müssen wir ja ohnehin ausfüllen da wir selbstständig sind. Wäre es falsch, es dort reinzuschreiben? Leider hat mein Freund (BG mit mir) die Zahlung schon im April erhalten (BZW ist Ende April abgelaufen, Anlage EKS wurde eingereicht aber noch nicht final bewilligt), ich wusste davon nichts, habe dann eben direkt nach Bekanntwerden beim JC angerufen, die Dame meinte aber nur dass wir es angeben müssen, aber wo genau wusste sie auch nicht.

Bin vor lauter Unsicherheit gerade nochmal seine bereits übermittelten Kontoauszüge aus dem letzten BWZ durchgegegangen und habe nun auch noch eine Gutschrift von Check24 über 30 Euro für den Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung sowie ein PayBack-Auszahlung über 3,15 Euro gefunden. Die müssen doch sicherlich auch angegeben werden?! Bekomme gerade etwas Panik, wahrscheinlich hätte das PayBack-Konto auch angegeben werden müssen?!
Oh Mann, was mache ich denn nun am Besten? Ist es ok das alles noch klarzustellen ohne eine Strafe befürchten zu müssen, solange der Bescheid noch nicht final beschieden wurde?
 
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74750

Gast
Wobei diese Gutschriften ja eigentlich in der Anlage über das Einkommen aus Selbstständigkeit nichts zu suchen haben, oder?! Ich habe noch mehr Sachen gefunden: Ebay-Verkäufe über 5-20 Euro, ein Aktienverkauf über 70 Euro und Zahlungen von Freunden, denen er wohl Geld bei einer Veranstaltung geliehen hatte. Wir hätten das angeben müssen und ich wäre wirklich mega dankbar, wenn jemand vorab eine Einschätzung geben könnte, ob wir da noch straffrei rauskommen, wenn wir das melden bevor die beiden BWZ abschließend bewilligt werden (also Einreichen einer korrigierten abschließenden EKS)?

Ich ärgere mich so maßlos über mich selbst, dass ich seine Kontoauszüge nicht kontrolliert habe und mich auf seine Aussage/Falscheinschätzung verlassen habe (er hatte zu der Zeit nachweislich eine Depression und war in Behandlung - spielt das irgendeine Rolle?!)

Erreiche leider beim JC niemanden mehr telefonisch. Denke ich würde einen Termin mit meinem SB vereinbaren und das vorort besprechen, oder?
 

Buchfan

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Hi, ich mache mich auch gerade selbstständig, allerdings in der Grundsicherung SGB XII und reiche monatlich eine Einnahmen - Ausgaben - Überschussrechnung ein. Weil die Ausgaben nicht unerheblich sind und die Einnahmen übersteigen, kann ich sie gegenrechnen. Bis jetzt wollte das Grusiamt kein Geld von mir, und Grundsicherung bleibt ungekürzt erhalten.

Ich würde an Deiner Stelle keine Panik schieben. Geh zum SB und handle das aus!
 
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74750

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Ok vielen Dank.
Gehe gerade ALLE seine Kontoauszüge durch und notiere die betreffenden Zahlungen - diese liegen leider sowohl in 2021, als auch in 2022.
Wie schätzt du die Wahrscheinlichkeit ein, dass wir deswegen rechtlich belangt werden? Wir melden es ja einerseits wahrscheinlich viel zu spät, andererseits ja noch VOR den abschließenden Bescheiden (hierein lege ich meine ganze Hoffnung).
 

Scholz

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Es ist die Frage, ob es taktisch so geschickt ist schlafende Hunde zu wecken......
Die 200€ sind bekannt. Die anderen Sachen müsste man abwägen.

Und es ist nicht alles anzurechnen:
- Die 30€ Cashback wahrscheinlich schon
- Die 3,15€ Payback wohl kaum.
- Die ebay Verkäufe sind Vermögensumwandlungen, sofern das nicht gewerblich war. Da ist 0,00 anzurechnen.
- Die Aktienverkäufe: Wenn er die Aktien während des ALG II Bezuges gekauft hat oder beim Erstantrag angegeben hat, ist nur der Gewinn anzurechnen - falls es denn überhaupt einen Gewinn aus dem Aktiengeschäft gab.
 
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74750

Gast
Vielen Dank für die Einschätzung.
Ich bin eigentlich total überkorrekt und bin jetzt voller Panik, dass uns Sozialbetrug vorgeworfen wird. Dem würde ich gerne zuvorkommen, indem ich VOR endgültiger Bewilligung die Sachlage erkläre und alles korrigiere.

- die 200€ sind bekannt weils mich dazu heute schon telefonisch erkundigt habe meinst du? Oder meinst du es ist bekannt wie wir damit umzugehen haben und dass eine Meldung noch unproblematisch wäre weil es "erst" vor 3 Monaten war? Kommt es dann nicht komisch, wenn ich zwar die 200€ jetzt melde, den Rest aber nicht?
- Bei den Aktienverkäufen hat er einen Gewinn von ca. 65 Euro gemacht
- unsere beiden PayBack-Konten haben wir wirklich komplett vergessen und demnach gar nicht angegeben, bzw. war mir bis heute wirklich nicht bewusst, dass das als relevantes (Finanz)-Konto zählt
- bei den Überweisungen von Freunden (80-100 Euro) handelte es sich einerseits um Rückzahlungen von Geliehenem, andererseits um Privatverkäufe von gebrauchten VHS-Kassetten aus seiner Privatsammlung (privat > Vermögensumwandlung?!), aber dafür gibts ja keinen Nachweis, könnte ebenso ein Geldgeschenk gewesen sein...?!

Hmm...wie sollte ich denn jetzt nur vorgehen?
 
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