Danke für die schnelle Antwort. Die Anlage EKS müssen wir ja ohnehin ausfüllen da wir selbstständig sind. Wäre es falsch, es dort reinzuschreiben? Leider hat mein Freund (BG mit mir) die Zahlung schon im April erhalten (BZW ist Ende April abgelaufen, Anlage EKS wurde eingereicht aber noch nicht final bewilligt), ich wusste davon nichts, habe dann eben direkt nach Bekanntwerden beim JC angerufen, die Dame meinte aber nur dass wir es angeben müssen, aber wo genau wusste sie auch nicht.
Bin vor lauter Unsicherheit gerade nochmal seine bereits übermittelten Kontoauszüge aus dem letzten BWZ durchgegegangen und habe nun auch noch eine Gutschrift von Check24 über 30 Euro für den Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung sowie ein PayBack-Auszahlung über 3,15 Euro gefunden. Die müssen doch sicherlich auch angegeben werden?! Bekomme gerade etwas Panik, wahrscheinlich hätte das PayBack-Konto auch angegeben werden müssen?!
Oh Mann, was mache ich denn nun am Besten? Ist es ok das alles noch klarzustellen ohne eine Strafe befürchten zu müssen, solange der Bescheid noch nicht final beschieden wurde?