Guten Tag, ich habe eine Frage zu diesem Thema. Das Erbe wird ja als Einkommen auf die Leistungen angerechnet. Ich habe gelesen, daß man trotzdem nötige Anschaffungen tätigen kann. Meine Frage bezieht sich auf den Fall, daß man durch das Erbe aus dem Leistungsbezug fällt und somit ja nicht auf dem Niveau von Hartz 4 leben muss? Wie ist der Rahmen für Anschaffungen gesteckt. Ich meine bezüglich Kleidung, PC, wenn dieser kaputt ist, Möbel und auch Musikinstrumente (beruflich), aber auch Dinge wie Urlaub, alles unter dem Gesichtspunkt sozial vernünftig. Oder anders gefragt: Ist man denn wirklich aus dem Bezug raus wenn es eben noch als Einkommen angerechnet wird? Damit meine ich Erben im Umfang von Beträgen, die 6 Monate Regelleistung übersteigen. (Es ist mir nicht möglich Absätze einzufügen, bitte das zu entschuldigen.)