Im Prinzip hast Du recht, aber ohne EGV oder VVS kann eben auch nichts passieren, wenn es ma einen Monat nur 4 sind oder so. Sicher sind 5 nicht so viel, aber es kommt ja auch immer darauf an, wo man wohnt, in welchen Brerich man sucht usw.Während des Leistungsbezuges würde ich mich aber dennoch bewerben. Maximal fünf Bewerbungen pro Monat sind nicht unverhältnismäßig. Die Eingliederungsvereinbarung ist ein politisches Instrument, das die Vorstellung der leitenden Gesellschaft über die Leistungsbezieher widerspiegelt.
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