ausgebeutete25
Elo-User*in
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z.B. unrechtmäßige Rückzahlung weil vorher zuviel gezahlt wurde obwohl man der ARGE alle relevanten Daten zeitnah mitgeteilt hat.
Dann ist es zumindest einen Versuch wert, wenn man Beamtenverschulden (bei der ARGE sind ja meist Bundesbeamte)
unterstellt.
vgl. https://bundesrecht.juris.de/bbg/__78.html
Gruß ausgebeutete
Dann ist es zumindest einen Versuch wert, wenn man Beamtenverschulden (bei der ARGE sind ja meist Bundesbeamte)
unterstellt.
vgl. https://bundesrecht.juris.de/bbg/__78.html
Gruß ausgebeutete