Bleikristall
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Hallo,
Frage:
Ich Pflege ein Elternteil. Dieses erhält Pflegegeld.
Ich beziehe leider ALG 2.
Wenn das Pflegegeld nun an mich überwiesen wird, kann es als Schonvermögen angerechnet werden? (Bin sehr sparsam)
Rechenbsp:
40 Jahre, 150€ = 6000€ Schonvermögen.
Angenommen ich hätte diese 6000€ überschritten, bin ich dann noch bedürftig im Sinne von ALG II ?
Pflegegeld darf ja nicht als Einkommen angerechnet werden.
Kris
Frage:
Ich Pflege ein Elternteil. Dieses erhält Pflegegeld.
Ich beziehe leider ALG 2.
Wenn das Pflegegeld nun an mich überwiesen wird, kann es als Schonvermögen angerechnet werden? (Bin sehr sparsam)
Rechenbsp:
40 Jahre, 150€ = 6000€ Schonvermögen.
Angenommen ich hätte diese 6000€ überschritten, bin ich dann noch bedürftig im Sinne von ALG II ?
Pflegegeld darf ja nicht als Einkommen angerechnet werden.
Kris