Angenommen man hat ALG 1, macht Fehler, verpasst z. B. mal Termin, schreibt zu wenig Bewerbungen und verweigert noch eine Maßnahme und wird dadurch mehrfach sanktioniert und fällt dadurch ins ALG 2. Ich habe gelesen, dass dann auch im ALG 2 die Leistung um 30% verringert werden kann. Jetzt Frage ist das auf einmal 30% begrenzt oder kann dann kumulativ mit jeder neuen ALG 1 Sanktion dann auch die ALG 2 Zahlung immer weiter verringert werden?
Wenns nein, dann wäre das ja ein guter Schutz, einmal 30% weniger und danach hat man quasi bis zur ALG1-Maximal-Sperrzeit-Grenze von 21 Wochen seine Ruhe, oder?
Wenns nein, dann wäre das ja ein guter Schutz, einmal 30% weniger und danach hat man quasi bis zur ALG1-Maximal-Sperrzeit-Grenze von 21 Wochen seine Ruhe, oder?