kaetzchenfg
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Hallo zusammen. Ich bin momentan im Hartz IV Bezug und möchte mich selbständig machen. Da der Erfolg zu Beginn ja naturgemäß eher gering ist und damit auch das Einkommen, muss gesichert sein, dass ich trotzdem noch Hartz IV bekomme. Ich werde daher das Gewerbe vorerst als Nebengewerbe anmelden. Wie ist das nun aber mit den weniger als 15 Stunden Arbeit pro Woche? Man gilt ja, wenn man mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet, nicht mehr als arbeitslos und fällt aus dem Bezug raus. Muss ich da gesondert erklären, dass ich weniger als 15 Stunden die Woche arbeite oder wird das durch die Anmeldung "Nebengewerbe" erklärt? Danke im Voraus.