Wem stehen die Original-Fahrscheine (ÖPN) zu, die zwecks Meldetermin gelöst wurden?

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Pixelschieberin

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Folgende Situation dürfte keine Seltenheit sein:
Neuer SB stellt sich bereits bei der zähneknirschenden Herausgabe des Fahrtkostenantragsformulars auf den Standpunkt, daß ihm die Tickets nach der Fahrt zuzusenden seien - andernfalls könne er sie nicht "berücksichtigen".

In ein und der selben BG wurden zuvor die wegen des Sendeprotokolls per Fax gestellten Meldetermin-Fahrtkostenanträge anstandslos beglichen.
Sogar OHNE daß je ein Ticket gezeigt werden sollte.
Weder wurden abgestempelte Tickets mitgefaxt (Fax frißt womöglich so kleine Papierchen) noch wurde um Extra-Vorlage gebeten, da durch die Entfernung von ca. 8 km völlig klar sein dürfte, daß die nicht zu Fuß zurückgelegt werden wird.

Selbst auf den Vorschlag des HE hin notierte der SB beim Date NICHT, daß die Tickets zwecks Inaugenscheinnahme auf den Tisch gelegt wurden.

Nein - er wolle sie mit dem Antrag zugesandt HABEN.

Der Konflikt:
Der HE will sie jedoch höchstens vorzeigen und sofort wieder an sich nehmen.
Es liegt in der Natur der Sache, daß bei der Vorladung nur eins der zwei notwendigen Tickets entwertet sein kann.
Das für die Hinfahrt.
HE will sie auch hinterher nicht - zu wessen Lasten und Kosten? - dem SB zusenden.
Die Gefahr des Verlusts und der Ätschi-Bätschi-Nummer ist viel zu groß.
DEM JC wurden schon weit größere Dokumente mehrfach zugesandt, die x Mal nicht mehr auffindbar gewesen waren.
Wenn schon im Vorfeld derart zahlungsvermeidend rumgezickt wird, ist davon auszugehen, daß die Tickets auf wundersame Weise erneut nicht vorliegen sobald es an die Bearbeitung des Antrags geht.

Der Verdacht, daß dieser SB die Zahlung vereiteln will, drängte sich bereits auf als beim Date schlaumeiernd argumentiert wurde, daß SB gar nicht wissen könne, ob das zweite Ticket überhaupt entwertet werde!
Der HE könne doch ebenso bei jemanden mitfahren, der draußen auf ihn warte.
Gemeint war: schwarz fahren.
Wie realitätsnah diese konstruierte Story in der Regel sein wird, muß nicht diskutiert werden.
Auf mich wirkt die Schilderung vermeidend-schikanös.

Der Antrag wurde - wie zuvor auch - via Fax gestellt.
a) Damit entfällt die leidige Duplikat-Erstellen- und In-Empfangnahme-Signierungs-Diskussion mit bockbeinigen SBs
b) Portokosten werden vermieden
c) ein Faxprotokoll ist auch immer schick

Antwort nach ca 3 Wochen:
Der Antrag könne erst "angenommen" werden, sobald "notwendige Fragen beantwortet" und "die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorlägen".

@ Ozymandias:
Dein SmartAss-Gag ist hardwired:
Nein, es wurde auch auf der Rückseite keine Frage gestellt.


Wir halten fest:
- Die Tickets hatten am Vorladungstag vorgelegen.
- SB beschied für sich, das Vorhandensein nicht zu vermerken.
- Der Tarif ist bekannt

Frage/n:
- Was sollte HE jetzt tun, um ZEITNAH an sein Geld zu kommen - ohne daß zwei neue Tickets gelöst werden müssen, damit dem SB die zwei Fahrscheine vom Date ERNEUT zur Ansicht ausgehändigt werden können?
- Ist das indirekt geforderte Mittel "mild" - sprich angemessen?
- Wer kommt für mit derartigen Schikanen einhergehende Kosten auf?

- Ist das JC bei Begleichung der Fahrtkosten mittelbarer Vertragspartner des öffentlichen Verkehrsbetriebs und demzufolge berechtigt, die Tickets einzufordern?
- Oder ist allein der geladene HE Vertragspartner, der die Tickets demnach nur vorzulegen=zu zeigen hätte?

Bei der Erörterung sollte nicht vergessen werden, daß sämtliche Tarife öffentlicher Verkehrsmittel selbst dem nur-autofahrenden SB bekannt sein sollten, da sie an jeder Haltestelle aushängen und im Netz nur wenige Mausklicks entfernt aufzufinden sind. Somit (erneutes) Vorzeigen nur ein Machtspielchen ist.

- Wäre es nicht unüberlegt, den Fahrschein dem SB - auf dessen - wie ich finde - undeutlich formuliertes Verlangen hin - zuzusenden=auszuhändigen?

Wenn wir schon am Stories-Konstruieren sind:
Es ist nicht auszuschließen, daß der Vorgeladene in die Verlegenheit kommt, Rechtsansprüche gegenüber dem Transportbetrieb geltend zu machen.
Sei es mangelhafte Verkehrssicherheit wegen vereister Treppen oder ein anders gearteter Unfall, der dazu geführt hat, daß im Verlauf der Krankengeschichte eine komplizierte OP notwendig wurde - der Kunde womöglich körperliche Dauerschäden davon tragen wird.
Das Ticket wäre für Versicherungen vonnöten, allein um zu belegen, im strittigen Zeitraum Kunde gewesen zu sein.

Kurz:
Wie könnte SB für diese Schikane angezündet werden, damit er dieses Spiel so bald nicht wieder spielen möge - da ihm der Bumerang in Erinnerung geblieben ist?

Mein Rat war, den Teamleiter zu fragen, weshalb SB sich nicht - wie vom HE vorgeschlagen - notiert habe, daß die Tickets zum Meldetermin vorlagen.
Der Teamleiter möge bitte einen Vorschlag machen, der
a) den HE keine zusätzlichen Kosten verursacht und trotzdem
b) die vom HE vor-verauslagten Kosten zeitnah erstattet werden.
SB soundsao sei offenkundig nicht in der Lage, den einzig gültigen Tarif in Erfahrung zu bringen.
Bisherige SBs hätten das stets bewerkstelligt, ohne Zeit und Personalkräfte an derart simple Vorgänge zu verschwenden.

Wenn TL keinen kostengünstign Vorschlag machen könne, möchte der HE künftig mit der Vorladung zwei Tickets - Tarifzone soundso - zugesandt bekommen, damit sich solche - als schikanös empfundene - Kasperle-Theatervorstellungen nicht wiederholen.

Jemand andere Ideen?
Z. B., ob das Ticket überhaupt gezeigt werden muß wenn die Kosten der Allgemeinheit bekannt sind?
 

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Ich lege einfach beide Fahrscheine (Hin und Rückfahrt samt Erstattungsantrag) beim Folgetermin vor und lass mir den erhalt bestätigen. max. 1 Woche später ist das Geld überwiesen.
 
Dies aber nur für diejenigen eine Option, die darauf so lange warten können und wollen. Zudem ist dies abhängig davon, wie oft man eingeladen wird.

Nö wieso lange warten?
Man bekommt doch nach jedem Termin das Geld wieder (vom vorherigen Termin)

z.B.
Ich habe jetzt am 06.03.18 wieder einen Termin, dafür benötige ich 4 Euro Fahrgeld,
an diesem Termin gebe ich meinen Fahrtkostenantrag vom letzten Termin (14.12.17) ab und bekomme die 4 Euro eine Woche später überwiesen (also ca. am 13.03.18)

Ich wüsste jetzt nicht wie man noch schneller an sein Geld kommen könnte.
 
Siehe Überschrift:
Der HE will nicht wissen, wer WANN auch immer seine Anträge stellt - er wollte einzig und allein wissen, ob er zur Überlassung der Belege verpflichtet werden kann.
Dem vom SB angedienten und zitierten § war nichts dergleichen zu entnehmen.
Mietbelege, Handy-Displays, etc. werden auch nicht "einkassiert".

Vermutung:
Das muß mit den Vertragsparteien zu tun haben.
[...] an diesem Termin gebe ich meinen Fahrtkostenantrag vom letzten Termin (14.12.17) ab und bekomme die 4 Euro eine Woche später überwiesen (also ca. am 13.03.18) [...]
Das sind ca. 3 Monate, die du dem Schuldner Kredit gewährst.
Aus den Aufzeichnungen physikalischer Übungen:
Der Fehler an sich ist gering - addiert sich jedoch.
Will heißen: Wenn das jeder so macht, kommt ein gar erkleckliches Sümmchen zu Gunsten des JC zusammen.

[...] Ich wüsste jetzt nicht wie man noch schneller an sein Geld kommen könnte.
Ich schon. :icon_wink:
In der BG wurde bisher stets am selben Tag ein Antrag per Fax versandt, Zeitkind zum Bleistift stellt ihn SOFORT - vor Ort - beim Date.
Wenige Tage später war (bisher) das Geld gebucht.
Das ist m. E. schneller als deine Variante - und - hat den Vorteil, daß Außenstände nicht so schnell vergessen werden.

Deine Vorgehensweise aus einem anderem Blickwinkel betrachtet:
WER sagt dir denn, daß es ein "nächstes Mal" geben wird, wenn alle Beteiligten darauf aus sind, den HE im ersten Arbeitsmarkt zu integrieren?
 
er wollte einzig und allein wissen, ob er zur Überlassung der Belege verpflichtet werden kann.

Geht es diesem HE nur darum, dass er kostenfrei, verlustfrei und nachweisbar seine Tickets im JC zur Abrechnung und Auszahlung seiner Kosten einreichen kann oder geht es nur um die "Machtfrage", wem die Tickets grundsätzlich gehören? :sorry:, aber so richtig schlau werde ich aus diesem Thread nicht.
 
Geht es diesem HE nur darum [...]
Siehe Überschrift...
Lach - eins bedingt bei DER Szene das Andere.

gegeben:
- HE hält die zwei Tickets am Date-Tag hoch - als das Formular gedruckt/überreicht wird.
Eins gestempelt, eins naturgemäß noch nicht.
- SB weigert sich, die im späteren Anschreiben als "Unterlagen" bezeichneten Tickets zur Kenntnis zu nehmen.
- Kopien zieht SB auch nicht - er will der Originale habhaft werden
- SB verlangt stur Übersendung=Übereignung - ohne die er nicht bescheiden könne.
Zusammen mit dem Antrag, den der HE jedoch per Fax zu stellen gedachte.

- Von Zurückgabe ausgehändigter Tickets ist keine Rede
- Die vom SB geforderte Abgestempelt-Liefern-Variante kostet jedoch Geld - weil ein noch nicht-abgestempelte Ticket nach Entwertung nicht gebeamt werden kann.
- Postversand von Originalen scheidet wegen chronischer Dokumente-Verluste in diesem JC aus. HE ist auch nicht vergnügungssüchtig was Korrespondenz und Nachforscherei bei Verlust angeht.
- HE findet Fax aus vielerlei Gründen säähr viel praktischer. Besonders für solch Kleckerkram-Zinnober.
Ging ja sonst auch so - und - Fax wird sogar beim SG akzeptiert.

HE findet, daß DAS Vorgehen des SB höchst willkürlich - nein schikanös - angelegt ist und will das Exempel, was SB offenbar an ihm durchzuexerzieren sucht, für sich zu entscheiden.
Damit künftige Schikanen im Keim erstickt werden, ist für diesen Schlagabtausch
gesucht:
- Wer ist Eigentümer der Vertragsunterlage(n)?
- Welche Vorlage-Arten stehen dem SB zu?
- Darf die vom HE angebotene Inaugenscheinnahme vor Ort - zudem ohne Begründung - verweigert werden?
- Kann SB den Tarif nicht selbst in Erfahrung bringen?
Besonders wenn es bei den Öffentlichen für sein Einzugsgebiet nur eine Zone gibt.
- Sollte nicht kommuniziert werden, wie das (unnötig) spätere "Beibringen vonstattengehen - und - finanziert werden soll?

***
Btw. - eine Beschwerde mit Aufrechterhaltung des Antrags ist Sa raus.
Gekoppelt an eine Sachstandsanfrage und dem Verlangen eines schriftlichen Bescheids, der dem SG im Fall der Fälle vorgelegt werden könne.
Die "Nicht-Annahme" des Antrags durch den SB wurde im Anschreiben des HE geflissentlich ignoriert.
 
Da HE den Vertrag mit dem Dienstleister eingegangen ist, ist er auch der Eigentümer des beurkundenden Dokuments (vgl. Eintrittskarte).

Die Behörde kann nach § 21 SGB X ...
(1) [...]
Urkunden und Akten können auch in elektronischer Form beigezogen werden, es sei denn, durch Rechtsvorschrift ist etwas anderes bestimmt.
... und wenn sie nicht möchte, ändert das nichts am Eigentümer.

Dann könnte man entweder faxen (umgangssprachlich für elektronischer Aktenbeizug :biggrin:) oder den hingestellten Besen reiten, bis er raucht. :biggrin:
Man findet in der BA -Broschüre Arbeitslosengeld II /
Sozialgeld
, PDF-Seite 17:
In der Regel genügt es, wenn Sie Originalunterlagen zur Einsichtnahme vorlegen oder Kopien einreichen. Bundesweit wird derzeit die elektronische Akte in den Jobcentern eingeführt. Das heißt, dass die von Ihnen eingereichten Papierunterlagen digitalisiert werden. Nach Ablauf von 8 Wochen werden Ihre Unterlagen datenschutzkonform vernichtet. Sollten Sie versehentlich Originalunterlagen eingereicht haben, ohne dazu aufgefordert worden zu sein, teilen Sie dies bitte sofort Ihrem Jobcenter mit. Eine Rückforderung der Originalunterlagen ist nur innerhalb von 8 Wochen ab Einreichung möglich.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antragsabgabe unterstützen Sie bei Fragen zu den erforderlichen Unterlagen gerne.

Man könnte sich entscheiden, diesen durchaus kumulierten Blödsinnsaufwand einer Beschwerde anzuheften oder den Unsinn durchziehen (und dann anheften :biggrin:).
 
Original-Fahrscheine sind dein Eigentum, Aussage meines Anwalts.
Mocenter SB mögen es wohl garnicht gerne wenn mann etwas Ahnung hat, alleine schon einen FahrkostenantragMobcentervordruck zu nehmen ist ein entgegenkommen seitens des Antragsstellers, denn es kann auch Formlos beantragt werden und dadrüber muss entschieden werden.
Ich benutze immer einen Fahrkostenantrag vom Mobcenter, Datum oben Links einfach entfernen und neues Eintragen, springt die SB immer im Dreieck deswegen XD, dann per Fax zugesandt, schicke den bestimmt nicht in Original da hin, auf meine Kosten.
Dann bekomme ich immer einen Versagungsbescheid für die Fahrkosten.
Anwalt schreibt Widerspruch , ich bekomme mein Fahrgeld, ein paar mal konnte der Anwalt sogar Untätigkeitsklage machen, über deren Arbeitsweise (Leistungsabteilung) +(Rechtsabteilung) brauche ich hier ja nicht viel zu schreiben, die gehen wohl eher nach Textbausteinen und Internen Vorschriften, als nach Recht.
Anwalt sagte auch SGB1 § 60 Absatz 1 Nr.3
Vorlage der Fahrscheine , nicht Abgabe, Vorlage ist auch in Kopie per Fax.
Finde es immer wieder Klasse von anderen "Leidensgenossen" zu Lesen, denen die selbe Schikane wie bei mir wiederfährt.
 
Ich habe mir den Thread nicht durchgelesen und antworte ganz spontan auf die Eingangsfrage.

Ich würde die Tickets einfach kopieren und dann faxen.
Dann hat er sie als Papier :biggrin:

Anspruch auf Originale haben die doch eh nicht.
 
Ich habe mir den Thread nicht durchgelesen [...]
Die Überschrift hätte gereicht. :biggrin: Siehe:
[...] Der HE will [...] einzig und allein wissen, ob er zur Überlassung der Belege verpflichtet werden kann. [...]
Wie er einen Antrag stellt, weiß er. Auch, daß es sehr nett von ihm ist, das JC -Formular zu verwenden.
[...] Dann bekomme ich immer einen Versagungsbescheid für die Fahrkosten. [...]
Yay! Dümma geht ümma...
Vermutlich stehen bei deinem Tango die Kosten der Versagung ebenso in keinem vom Steuerzahler gebilligten Verhältnis zum Auszahlungsbetrag.
[...] Anwalt sagte auch SGB1 § 60 Absatz 1 Nr.3
Vorlage der Fahrscheine , nicht Abgabe, Vorlage ist auch in Kopie per Fax. [...]
Ty fürs Extra-Nachfragen.
[...] Finde es immer wieder Klasse von anderen "Leidensgenossen" zu Lesen, denen die selbe Schikane wie bei mir wiederfährt.
Ich ahnte, daß das kein "bedauerlicher Einzelfall" ist.
Der Faden wurde allein deshalb eröffnet, damit sich schweigende Ratsuchende die passenden Infos zusammenklöppeln können.

HE bedankt sich für die rege Mitwirkung.
Ich denke, das Pferd ist jetzt zu Tode gedroschen.
Die Infos sind zusammengetragen.

Ich werde mitteilen, ob es beim Antragsteller zu einer Versagung kommt oder ob nach der deutlichen Beschwerde Einsicht einkehrt.
 
Überleg doch mal. Welche Rechtsgrundlage sollte es geben dass man Originale herausgeben muss?

Nachweise ja, aber keine Originale. Grundsätzlich ist ein Bedarf immer nachzuweisen.

Und dein Eingangsposting war mir echt zu lang für diese schlichte Frage.
Ich bin hier ja nicht auf nem Literaturkongress.
 
Überleg doch mal. [...]
Hatte ich doch schon.
Bereits bei Schilderung des Vorfalls war ich zu dem Schluß gelangt, daß die Papiere dem HE zustehen.

Um völlig sicher zu gehen - und - damit der HE korrekt parieren kann, wurde dieser Faden eröffnet.
[...] Welche Rechtsgrundlage sollte es geben dass man Originale herausgeben muss?[...]
Genau DAS impliziert die simple Frage.
Warum sollten die Fahrscheine nicht demjenigen "gehören", der sie bezahlt?
Fragen mit der Umformulierung derselben zu "beantworten", ist irgendwie Thema verfehlt.

Eine nachvollziehbare Antwort darauf konnte SB nicht vortragen.
Aber - Forderungen stellen
[...] Und dein Eingangsposting war mir echt zu lang für diese schlichte Frage.[...]
Für Blitzmerker war die - wie ich finde - präzise Überschrift gedacht.

Ehe jetzt groß weiter gestochert wird, um sich den Eingangspost bröckchenweise-mundgerecht aufdröseln zu lassen, bitte ich, sich entweder selbst einzulesen oder ganz von diesem Faden abzulassen.
Die Eingangsfrage ist nämlich geklärt.
Mit Gesetzestexten und Zitaten aus fachlichen Anweisungen wurde die Eingangsvermutung untermauert, daß das Begehr des SB unzulässig ist.

Ham wir's jetzt?
:icon_wink:
 
Zuletzt bearbeitet:
Fakt ist, derjenige der die Kosten für etwas bei der Steuer geltend mach, MUSS die Originale haben! Das war schon immer so und wird immer so bleiben. Das kommt aus dem Steuerrecht.

Da nun die Behörde im Steuerrecht auch nur ein Unternehmen ist, gilt dies auch für das Unternehmen JC .

Somit kann die Behörde jederzeit die Erstattung von den Originalen abhängig machen.

Oder anders ausgedrückt, Ihr wollt Geld von der Behörde, so MÜSST Ihr die Originale heraus geben. Ihr dürft Euch Kopien ziehen, das ist Euer gutes Recht und wäre im Zweifel auch ausreichend um einen Rechtsanspruch geltend zu machen.
 
Siehe dazu Post #35 von Mobcenterexperte
und
Post #34 von 0zymandias.

Es beginnt, sich im Kreis zu drehen.

Ich habe nur auf das Steuerrecht hingewiesen. Mein Arbeitgeber erstattet mir auch nur Kosten, wenn ich die Originale aushändige. Was Sinn macht, es könnten sonst zweimal die Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Deshalb erkennt das Finanzamt auch keine Kopien an, sondern nur Originale.

In diesem Falle, könnte der HE die Fahrtkosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen und z. Bsp. über einen Vor- oder Rücktrag der Steuerschuld sich eine Steuererstattung erschleichen, obwohl die Fahrtkosten schon erstattet wurden.
 
Ich habe nur auf das Steuerrecht hingewiesen. [...]
Wie du Steuererklärungen machen würdest, schreddert m. E. den Faden.
Warum sollte der Kunde Geld vom JC verlangen, sofern er Werbungskosten beim Finanzamt geltend zu machen gedenkt?
Btw. - was für eine "Werbung" soll ein Meldetermin sein?
Soll etwa sein JC -Web-Profil mit schickeren Farben aufgemotzt werden?


<Nachtrag> Folge ich deiner Logik, müßten sämtliche Unterlagen hinsichtlich Kosten der Unterbringung, die vom JC übernommen=beglichen werden, ebenfalls dem JC überlassen werden. Was in meinem JC -Dunstkreis noch nie-nicht verlangt wurde.
Etwa in deinem?
Nicht, daß das kleine Kabuff als Arbeitszimmer deklariert wird - und womöglich als Werbungskosten...</Nachtrag>

Wenn wir schon an den Haaren herbeigezogen hypothetisch werden:
Das Original vorweisen zu können, dürfte bei Forderungen nützlich sein, die der Kunde bei Unfall o. Ä. an den Verkehrsunternehmer hat.

Korrigier mich, sofern ich mit der Vermutung falsch liege, mich mit dem Thema im Rechtskreis der Sozialgesetzgebung aufzuhalten.
Wie wir alle schon schmerzlich erfahren mußten, ist die in vielerlei Hinsicht "einzigartig". :icon_wink:
Der Antrag ist - folge ich dem dem Textbaustein des SB und der Überschrift des Formulars -
auf Fahrtkostenerstattung nach § 309 (4) SGB III zu stellen.
Siehe Post 1 - im Anhang.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie du Steuererklärungen machen würdest, schreddert m. E. den Faden.
Warum sollte der Kunde Geld vom JC verlangen, sofern er Werbungskosten beim Finanzamt geltend zu machen gedenkt?
Btw. - was für eine "Werbung" soll ein Meldetermin sein?
Soll etwa sein JC -Web-Profil mit schickeren Farben aufgemotzt werden?

.....

Deine Frage beweist eigentlich nur, dass Du Dich im Steuerrecht nicht auskennst.

Selbstverständlich kann ein Arbeitsloser die Kosten der Stellensuche als Werbungskosten geltend machen und da er keine Steuern zahlt, einen Verlustrücktrag oder Verlustvortrag in Zeiten in denen er Steuern zahlt(e), machen.

Desweiteren wüsstest Du, dass in der Steuererklärung nur Originale anerkannt werden, in der privaten wie in einer geschäftlichen Erklärung.

Mit dem Antrag auf Fahrtkostenerstattung bewegen wir uns im Sozialrecht, da hast Du Recht und dies bestreite ich nicht. Allerdings bewegt sich das JC mit seinen zusätzlichen Ausgaben im Steuerrecht, das heißt mit allen Ausgaben, die über den Regelsatz und KdU hinaus gehen, dürfte Steuerrecht zutreffend sein, da es eine steuerlich finanzierte Leistung ist.

Ich kann mich täuschen, aber hier geht es ja um die Frage, wozu braucht das JC die Originale und hat der HE trotz Erstattung einen Rechtsanspruch auf die Originale.

Und da sage ich ganz klar, Erstattung generell nur gegen Originale! Um Ansprüche bei Gericht nachzuweisen, reicht eine Kopie mit einem Empfangsbeleg über das Original.
 
AW: Wem stehen die Original-Fahrscheine (ÖPN) zu, die zwecks Meldetermin gelöst wurden?

Hat sich denn im Steuerrecht hierzu etwas geändert ...
Originale oder Kopien?

Ihre Belege und Unterlagen können Sie dem Finanzamt im Original vorlegen. Oder Sie machen dem Finanzamt Kopien. Zins- und Spendenbescheinigungen will das Finanzamt allerdings im Original sehen. Legen Sie andere Belege in Kopie vor, kann das Finanzamt die Vorlage der Originale verlangen.
Wer seine Originalbelege nicht aus der Hand geben will, gibt am besten die Steuererklärung persönlich beim Finanzamt ab. Sie können dann mit dem Finanzbeamten gleich die Belege durchgehen, Zweifelsfragen klären und die Unterlagen anschließend im Regelfall wieder mit nach Hause nehmen. Allerdings ist der Finanzbeamte nicht verpflichtet, die Belege in Ihrer Gegenwart zu prüfen. Er kann sie auch behalten und die Prüfung später ohne Sie in aller Ruhe vornehmen, zum Beispiel bei schwierigen Sachverhalten oder umfangreichen Belegsammlungen.
Hat der Finanzbeamte die Belege geprüft, schickt er sie Ihnen per Post zurück. Auf Dauer behalten darf er die Belege nur, wenn Sie damit einverstanden sind. Sonst muss er sich Kopien machen und die Originale wieder an Sie zurückgeben (Verfügung der OFD Nürnberg vom 1.9.1993, DStR 1993 S. 1749).
[Quelle: Steuererklarung: Belege und andere Nachweise ]

... oder nicht?

Demnächst geht es definitiv in Richtung "papierlose Steuerklärung":
Ab 2017 wurde aus dieser Belegvorlagepflicht eine sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet: Wer seine Steuererklärung abgibt, ist nur noch in Ausnahmefällen verpflichtet Nachweise beizulegen. "Belege sind mit der Einkommensteuererklärung nur dann ein*zureichen, wenn in den Vordrucken / Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird", so das Bundesfinanzministerium. Kurz gesagt: Eine Steuererklärung ganz ohne Belege und Nachweise ist möglich.
[Quelle: Welche Belege mussen in die Steuererklarung? . VLH ]

Wobei ich eine Belegvorlage ebenfalls als Vorlage verstehen würde.
Im Gegensatz zur Abgabe oder so.
 
AW: Wem stehen die Original-Fahrscheine (ÖPN) zu, die zwecks Meldetermin gelöst wurden?

Hat sich denn im Steuerrecht hierzu etwas geändert ...
...

Nein, hat sich nicht. bei der Erklärung musste ich bisher die Originale einsenden und bekam diese anschließend zurück geschickt, muss diese aber bei einer Prüfung auch noch in 10 Jahren vorlegen können.

Nach den aktuellen Anwendungsvorschriften und im Online-Verfahren, kann ich Kopien einsenden bzw. brauche teilweise gar keine einsenden. Muss aber trotzdem die Originale vorhalten, da immer noch bis 10 Jahre rückwirkend geprüft werden kann.

Und generell gilt, "Ohne Original, keine Erstattung!" Heist: Habe ich bei einer Prüfung kein Original, muss ich die Steuer erstatten und bekomme eventuell sogar ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerbetrug. Und eines könnt Ihr sicher sein, je höher die Erstattung umso höher das Risiko einer späteren Prüfung. Natürlich nur bei Privat-Personen und bei kleinen Selbständigen. Die Konzerne können sich freikaufen.
 
AW: Wem stehen die Original-Fahrscheine (ÖPN) zu, die zwecks Meldetermin gelöst wurden?

Gut, dann müssen die Originalbelege sowohl im Umgang mit dem JC als auch mit dem Finanzamt nach dem Prüfvorgang an ihren Besitzer zurück.
Es wird jedes Mal nur vorgelegt (§ 60 SGB I bzw. § 97 AO bei der Steuer, vgl. Niedersachsisches FG, Urteil vom 21. April 2010 - Az. 7 K 228/08 ).

Könnte die SB bzw. die Annahmestelle einer eventuellen Beschwerde auch interessieren. :wink:

Am Rande angemerkt, weil einige Tickets und Kontoauszüge Thermopapierdrucke sind:
Bei denen sollte man unbedingt Kopien (elektronisch oder Hardcopy) machen, weil sie nicht dokumentenecht sind und nach vergleichsweise kurzer Zeit unlesbar werden.
 
AW: Wem stehen die Original-Fahrscheine (ÖPN) zu, die zwecks Meldetermin gelöst wurden?

Gut, dann müssen die Originalbelege sowohl im Umgang mit dem JC als auch mit dem Finanzamt nach dem Prüfvorgang an ihren Besitzer zurück.
Es wird jedes Mal nur vorgelegt (§ 60 SGB I bzw. § 97 AO bei der Steuer, vgl. Niedersachsisches FG, Urteil vom 21. April 2010 - Az. 7 K 228/08 ).

Im Umgang mit dem JC kannst Du die Originale denen übersenden, da reichen die Kopien bei Dir, Kopien mit Einsendebeleg. Da Du einen Bescheid bekommst und wenn dieser geprüft wird, dann nicht bei Dir, sondern beim Amt. Wenn das Amt den Bescheid widerruft, kannst Du jedoch mit Deiner Kopie und der Empfangsbestätigung die Rechtmäßigkeit deines Antrages belegen. Bei Leistungen des JC ist die Verjährung auf vier Jahre festgesetzt, also kannst Du die Kopien auch nach 4 Jahren vernichten. Da jedoch das Amt direkt die Originale einfordert, müssen bei Dir die Kopien bei einer Prüfung anerkannt werden, die Originale haben schon vorgelegen und Du solltest dies mit einem Empfangsbeleg und der Kopie nachweisen können.

Es würde beim Finanzamt genauso ausreichen, aber das Finanzamt erklärt schon vorher, dass es sich mit Kopien zufrieden gibt und Originale zurück sendet. Hier ist die Verjährung 10 Jahre und da das FinAmt keine Originale einfordert, bist Du verpflichtet diese aufzuheben und bei einer Prüfung nachzuweisen.

Am Rande angemerkt, weil einige Tickets und Kontoauszüge Thermopapierdrucke sind:
Bei denen sollte man unbedingt Kopien (elektronisch oder Hardcopy) machen, weil sie nicht dokumentenecht sind und nach vergleichsweise kurzer Zeit unlesbar werden.

Ebenso richtig und funktioniert ebenso bei beiden Ämtern. Hier würde ich jedoch auch das später unlesbare Original an die Kopie anheften. Sinnvoll ist hier das Original mit farbigem Papier beim kopieren zu hinterlegen, damit auf der Kopie auch die Beleg-Umrisse sichtbar werden. So kann man das unlesbare Original mit der Kopie vergleichen.
 
Die Aufbewahrungspflicht von 10 J. gilt für Unternehmen.
Derlei Pflichten für Privatleute gibt es nicht.
Sobald der Steuerbescheid vorliegt, können die Belege (zumindest in steuerlicher Hinsicht vernichtet werden).
Aufbewahrung bestimtmer Unterlagen macht natürlich Sinn und ist dringend zu empfehlen.

Ausnahme 6 J. Aufbewahrungspflich gilt für
Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, nichtselbstständiger Arbeit oder sonstige Einkünfte von mehr als 500.000 Euro.

Handwerkerrechnungen im Rahmen des § 35 a müssen gemäß § 14b UStG2 J. aufbewahrt werden.

Interessant im Zusammenhang mit der Vorlage- und Überlassungspflicht von Originalen beim FA ist die Haftung.

Z. B. ich muss die Originalpolice meiner LV abgeben.
IdR leisten LV nur gegen Vorlage der Originalpolice. Na toll, ist die weg, was dann?
 
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