Pixelschieberin
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Folgende Situation dürfte keine Seltenheit sein:
Neuer SB stellt sich bereits bei der zähneknirschenden Herausgabe des Fahrtkostenantragsformulars auf den Standpunkt, daß ihm die Tickets nach der Fahrt zuzusenden seien - andernfalls könne er sie nicht "berücksichtigen".
In ein und der selben BG wurden zuvor die wegen des Sendeprotokolls per Fax gestellten Meldetermin-Fahrtkostenanträge anstandslos beglichen.
Sogar OHNE daß je ein Ticket gezeigt werden sollte.
Weder wurden abgestempelte Tickets mitgefaxt (Fax frißt womöglich so kleine Papierchen) noch wurde um Extra-Vorlage gebeten, da durch die Entfernung von ca. 8 km völlig klar sein dürfte, daß die nicht zu Fuß zurückgelegt werden wird.
Selbst auf den Vorschlag des HE hin notierte der SB beim Date NICHT, daß die Tickets zwecks Inaugenscheinnahme auf den Tisch gelegt wurden.
Nein - er wolle sie mit dem Antrag zugesandt HABEN.
Der Konflikt:
Der HE will sie jedoch höchstens vorzeigen und sofort wieder an sich nehmen.
Es liegt in der Natur der Sache, daß bei der Vorladung nur eins der zwei notwendigen Tickets entwertet sein kann.
Das für die Hinfahrt.
HE will sie auch hinterher nicht - zu wessen Lasten und Kosten? - dem SB zusenden.
Die Gefahr des Verlusts und der Ätschi-Bätschi-Nummer ist viel zu groß.
DEM JC wurden schon weit größere Dokumente mehrfach zugesandt, die x Mal nicht mehr auffindbar gewesen waren.
Wenn schon im Vorfeld derart zahlungsvermeidend rumgezickt wird, ist davon auszugehen, daß die Tickets auf wundersame Weise erneut nicht vorliegen sobald es an die Bearbeitung des Antrags geht.
Der Verdacht, daß dieser SB die Zahlung vereiteln will, drängte sich bereits auf als beim Date schlaumeiernd argumentiert wurde, daß SB gar nicht wissen könne, ob das zweite Ticket überhaupt entwertet werde!
Der HE könne doch ebenso bei jemanden mitfahren, der draußen auf ihn warte.
Gemeint war: schwarz fahren.
Wie realitätsnah diese konstruierte Story in der Regel sein wird, muß nicht diskutiert werden.
Auf mich wirkt die Schilderung vermeidend-schikanös.
Der Antrag wurde - wie zuvor auch - via Fax gestellt.
a) Damit entfällt die leidige Duplikat-Erstellen- und In-Empfangnahme-Signierungs-Diskussion mit bockbeinigen SBs
b) Portokosten werden vermieden
c) ein Faxprotokoll ist auch immer schick
Antwort nach ca 3 Wochen:
Der Antrag könne erst "angenommen" werden, sobald "notwendige Fragen beantwortet" und "die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorlägen".
@ Ozymandias:
Dein SmartAss-Gag ist hardwired:
Nein, es wurde auch auf der Rückseite keine Frage gestellt.
Wir halten fest:
- Die Tickets hatten am Vorladungstag vorgelegen.
- SB beschied für sich, das Vorhandensein nicht zu vermerken.
- Der Tarif ist bekannt
Frage/n:
- Was sollte HE jetzt tun, um ZEITNAH an sein Geld zu kommen - ohne daß zwei neue Tickets gelöst werden müssen, damit dem SB die zwei Fahrscheine vom Date ERNEUT zur Ansicht ausgehändigt werden können?
- Ist das indirekt geforderte Mittel "mild" - sprich angemessen?
- Wer kommt für mit derartigen Schikanen einhergehende Kosten auf?
- Ist das JC bei Begleichung der Fahrtkosten mittelbarer Vertragspartner des öffentlichen Verkehrsbetriebs und demzufolge berechtigt, die Tickets einzufordern?
- Oder ist allein der geladene HE Vertragspartner, der die Tickets demnach nur vorzulegen=zu zeigen hätte?
Bei der Erörterung sollte nicht vergessen werden, daß sämtliche Tarife öffentlicher Verkehrsmittel selbst dem nur-autofahrenden SB bekannt sein sollten, da sie an jeder Haltestelle aushängen und im Netz nur wenige Mausklicks entfernt aufzufinden sind. Somit (erneutes) Vorzeigen nur ein Machtspielchen ist.
- Wäre es nicht unüberlegt, den Fahrschein dem SB - auf dessen - wie ich finde - undeutlich formuliertes Verlangen hin - zuzusenden=auszuhändigen?
Wenn wir schon am Stories-Konstruieren sind:
Es ist nicht auszuschließen, daß der Vorgeladene in die Verlegenheit kommt, Rechtsansprüche gegenüber dem Transportbetrieb geltend zu machen.
Sei es mangelhafte Verkehrssicherheit wegen vereister Treppen oder ein anders gearteter Unfall, der dazu geführt hat, daß im Verlauf der Krankengeschichte eine komplizierte OP notwendig wurde - der Kunde womöglich körperliche Dauerschäden davon tragen wird.
Das Ticket wäre für Versicherungen vonnöten, allein um zu belegen, im strittigen Zeitraum Kunde gewesen zu sein.
Kurz:
Wie könnte SB für diese Schikane angezündet werden, damit er dieses Spiel so bald nicht wieder spielen möge - da ihm der Bumerang in Erinnerung geblieben ist?
Mein Rat war, den Teamleiter zu fragen, weshalb SB sich nicht - wie vom HE vorgeschlagen - notiert habe, daß die Tickets zum Meldetermin vorlagen.
Der Teamleiter möge bitte einen Vorschlag machen, der
a) den HE keine zusätzlichen Kosten verursacht und trotzdem
b) die vom HE vor-verauslagten Kosten zeitnah erstattet werden.
SB soundsao sei offenkundig nicht in der Lage, den einzig gültigen Tarif in Erfahrung zu bringen.
Bisherige SBs hätten das stets bewerkstelligt, ohne Zeit und Personalkräfte an derart simple Vorgänge zu verschwenden.
Wenn TL keinen kostengünstign Vorschlag machen könne, möchte der HE künftig mit der Vorladung zwei Tickets - Tarifzone soundso - zugesandt bekommen, damit sich solche - als schikanös empfundene - Kasperle-Theatervorstellungen nicht wiederholen.
Jemand andere Ideen?
Z. B., ob das Ticket überhaupt gezeigt werden muß wenn die Kosten der Allgemeinheit bekannt sind?
Neuer SB stellt sich bereits bei der zähneknirschenden Herausgabe des Fahrtkostenantragsformulars auf den Standpunkt, daß ihm die Tickets nach der Fahrt zuzusenden seien - andernfalls könne er sie nicht "berücksichtigen".
In ein und der selben BG wurden zuvor die wegen des Sendeprotokolls per Fax gestellten Meldetermin-Fahrtkostenanträge anstandslos beglichen.
Sogar OHNE daß je ein Ticket gezeigt werden sollte.
Weder wurden abgestempelte Tickets mitgefaxt (Fax frißt womöglich so kleine Papierchen) noch wurde um Extra-Vorlage gebeten, da durch die Entfernung von ca. 8 km völlig klar sein dürfte, daß die nicht zu Fuß zurückgelegt werden wird.
Selbst auf den Vorschlag des HE hin notierte der SB beim Date NICHT, daß die Tickets zwecks Inaugenscheinnahme auf den Tisch gelegt wurden.
Nein - er wolle sie mit dem Antrag zugesandt HABEN.
Der Konflikt:
Der HE will sie jedoch höchstens vorzeigen und sofort wieder an sich nehmen.
Es liegt in der Natur der Sache, daß bei der Vorladung nur eins der zwei notwendigen Tickets entwertet sein kann.
Das für die Hinfahrt.
HE will sie auch hinterher nicht - zu wessen Lasten und Kosten? - dem SB zusenden.
Die Gefahr des Verlusts und der Ätschi-Bätschi-Nummer ist viel zu groß.
DEM JC wurden schon weit größere Dokumente mehrfach zugesandt, die x Mal nicht mehr auffindbar gewesen waren.
Wenn schon im Vorfeld derart zahlungsvermeidend rumgezickt wird, ist davon auszugehen, daß die Tickets auf wundersame Weise erneut nicht vorliegen sobald es an die Bearbeitung des Antrags geht.
Der Verdacht, daß dieser SB die Zahlung vereiteln will, drängte sich bereits auf als beim Date schlaumeiernd argumentiert wurde, daß SB gar nicht wissen könne, ob das zweite Ticket überhaupt entwertet werde!
Der HE könne doch ebenso bei jemanden mitfahren, der draußen auf ihn warte.
Gemeint war: schwarz fahren.
Wie realitätsnah diese konstruierte Story in der Regel sein wird, muß nicht diskutiert werden.
Auf mich wirkt die Schilderung vermeidend-schikanös.
Der Antrag wurde - wie zuvor auch - via Fax gestellt.
a) Damit entfällt die leidige Duplikat-Erstellen- und In-Empfangnahme-Signierungs-Diskussion mit bockbeinigen SBs
b) Portokosten werden vermieden
c) ein Faxprotokoll ist auch immer schick
Antwort nach ca 3 Wochen:
Der Antrag könne erst "angenommen" werden, sobald "notwendige Fragen beantwortet" und "die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorlägen".
@ Ozymandias:
Dein SmartAss-Gag ist hardwired:
Nein, es wurde auch auf der Rückseite keine Frage gestellt.
Wir halten fest:
- Die Tickets hatten am Vorladungstag vorgelegen.
- SB beschied für sich, das Vorhandensein nicht zu vermerken.
- Der Tarif ist bekannt
Frage/n:
- Was sollte HE jetzt tun, um ZEITNAH an sein Geld zu kommen - ohne daß zwei neue Tickets gelöst werden müssen, damit dem SB die zwei Fahrscheine vom Date ERNEUT zur Ansicht ausgehändigt werden können?
- Ist das indirekt geforderte Mittel "mild" - sprich angemessen?
- Wer kommt für mit derartigen Schikanen einhergehende Kosten auf?
- Ist das JC bei Begleichung der Fahrtkosten mittelbarer Vertragspartner des öffentlichen Verkehrsbetriebs und demzufolge berechtigt, die Tickets einzufordern?
- Oder ist allein der geladene HE Vertragspartner, der die Tickets demnach nur vorzulegen=zu zeigen hätte?
Bei der Erörterung sollte nicht vergessen werden, daß sämtliche Tarife öffentlicher Verkehrsmittel selbst dem nur-autofahrenden SB bekannt sein sollten, da sie an jeder Haltestelle aushängen und im Netz nur wenige Mausklicks entfernt aufzufinden sind. Somit (erneutes) Vorzeigen nur ein Machtspielchen ist.
- Wäre es nicht unüberlegt, den Fahrschein dem SB - auf dessen - wie ich finde - undeutlich formuliertes Verlangen hin - zuzusenden=auszuhändigen?
Wenn wir schon am Stories-Konstruieren sind:
Es ist nicht auszuschließen, daß der Vorgeladene in die Verlegenheit kommt, Rechtsansprüche gegenüber dem Transportbetrieb geltend zu machen.
Sei es mangelhafte Verkehrssicherheit wegen vereister Treppen oder ein anders gearteter Unfall, der dazu geführt hat, daß im Verlauf der Krankengeschichte eine komplizierte OP notwendig wurde - der Kunde womöglich körperliche Dauerschäden davon tragen wird.
Das Ticket wäre für Versicherungen vonnöten, allein um zu belegen, im strittigen Zeitraum Kunde gewesen zu sein.
Kurz:
Wie könnte SB für diese Schikane angezündet werden, damit er dieses Spiel so bald nicht wieder spielen möge - da ihm der Bumerang in Erinnerung geblieben ist?
Mein Rat war, den Teamleiter zu fragen, weshalb SB sich nicht - wie vom HE vorgeschlagen - notiert habe, daß die Tickets zum Meldetermin vorlagen.
Der Teamleiter möge bitte einen Vorschlag machen, der
a) den HE keine zusätzlichen Kosten verursacht und trotzdem
b) die vom HE vor-verauslagten Kosten zeitnah erstattet werden.
SB soundsao sei offenkundig nicht in der Lage, den einzig gültigen Tarif in Erfahrung zu bringen.
Bisherige SBs hätten das stets bewerkstelligt, ohne Zeit und Personalkräfte an derart simple Vorgänge zu verschwenden.
Wenn TL keinen kostengünstign Vorschlag machen könne, möchte der HE künftig mit der Vorladung zwei Tickets - Tarifzone soundso - zugesandt bekommen, damit sich solche - als schikanös empfundene - Kasperle-Theatervorstellungen nicht wiederholen.
Jemand andere Ideen?
Z. B., ob das Ticket überhaupt gezeigt werden muß wenn die Kosten der Allgemeinheit bekannt sind?