Wem stehen die Original-Fahrscheine (ÖPN) zu, die zwecks Meldetermin gelöst wurden?

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Pixelschieberin

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Folgende Situation dürfte keine Seltenheit sein:
Neuer SB stellt sich bereits bei der zähneknirschenden Herausgabe des Fahrtkostenantragsformulars auf den Standpunkt, daß ihm die Tickets nach der Fahrt zuzusenden seien - andernfalls könne er sie nicht "berücksichtigen".

In ein und der selben BG wurden zuvor die wegen des Sendeprotokolls per Fax gestellten Meldetermin-Fahrtkostenanträge anstandslos beglichen.
Sogar OHNE daß je ein Ticket gezeigt werden sollte.
Weder wurden abgestempelte Tickets mitgefaxt (Fax frißt womöglich so kleine Papierchen) noch wurde um Extra-Vorlage gebeten, da durch die Entfernung von ca. 8 km völlig klar sein dürfte, daß die nicht zu Fuß zurückgelegt werden wird.

Selbst auf den Vorschlag des HE hin notierte der SB beim Date NICHT, daß die Tickets zwecks Inaugenscheinnahme auf den Tisch gelegt wurden.

Nein - er wolle sie mit dem Antrag zugesandt HABEN.

Der Konflikt:
Der HE will sie jedoch höchstens vorzeigen und sofort wieder an sich nehmen.
Es liegt in der Natur der Sache, daß bei der Vorladung nur eins der zwei notwendigen Tickets entwertet sein kann.
Das für die Hinfahrt.
HE will sie auch hinterher nicht - zu wessen Lasten und Kosten? - dem SB zusenden.
Die Gefahr des Verlusts und der Ätschi-Bätschi-Nummer ist viel zu groß.
DEM JC wurden schon weit größere Dokumente mehrfach zugesandt, die x Mal nicht mehr auffindbar gewesen waren.
Wenn schon im Vorfeld derart zahlungsvermeidend rumgezickt wird, ist davon auszugehen, daß die Tickets auf wundersame Weise erneut nicht vorliegen sobald es an die Bearbeitung des Antrags geht.

Der Verdacht, daß dieser SB die Zahlung vereiteln will, drängte sich bereits auf als beim Date schlaumeiernd argumentiert wurde, daß SB gar nicht wissen könne, ob das zweite Ticket überhaupt entwertet werde!
Der HE könne doch ebenso bei jemanden mitfahren, der draußen auf ihn warte.
Gemeint war: schwarz fahren.
Wie realitätsnah diese konstruierte Story in der Regel sein wird, muß nicht diskutiert werden.
Auf mich wirkt die Schilderung vermeidend-schikanös.

Der Antrag wurde - wie zuvor auch - via Fax gestellt.
a) Damit entfällt die leidige Duplikat-Erstellen- und In-Empfangnahme-Signierungs-Diskussion mit bockbeinigen SBs
b) Portokosten werden vermieden
c) ein Faxprotokoll ist auch immer schick

Antwort nach ca 3 Wochen:
Der Antrag könne erst "angenommen" werden, sobald "notwendige Fragen beantwortet" und "die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorlägen".

@ Ozymandias:
Dein SmartAss-Gag ist hardwired:
Nein, es wurde auch auf der Rückseite keine Frage gestellt.


Wir halten fest:
- Die Tickets hatten am Vorladungstag vorgelegen.
- SB beschied für sich, das Vorhandensein nicht zu vermerken.
- Der Tarif ist bekannt

Frage/n:
- Was sollte HE jetzt tun, um ZEITNAH an sein Geld zu kommen - ohne daß zwei neue Tickets gelöst werden müssen, damit dem SB die zwei Fahrscheine vom Date ERNEUT zur Ansicht ausgehändigt werden können?
- Ist das indirekt geforderte Mittel "mild" - sprich angemessen?
- Wer kommt für mit derartigen Schikanen einhergehende Kosten auf?

- Ist das JC bei Begleichung der Fahrtkosten mittelbarer Vertragspartner des öffentlichen Verkehrsbetriebs und demzufolge berechtigt, die Tickets einzufordern?
- Oder ist allein der geladene HE Vertragspartner, der die Tickets demnach nur vorzulegen=zu zeigen hätte?

Bei der Erörterung sollte nicht vergessen werden, daß sämtliche Tarife öffentlicher Verkehrsmittel selbst dem nur-autofahrenden SB bekannt sein sollten, da sie an jeder Haltestelle aushängen und im Netz nur wenige Mausklicks entfernt aufzufinden sind. Somit (erneutes) Vorzeigen nur ein Machtspielchen ist.

- Wäre es nicht unüberlegt, den Fahrschein dem SB - auf dessen - wie ich finde - undeutlich formuliertes Verlangen hin - zuzusenden=auszuhändigen?

Wenn wir schon am Stories-Konstruieren sind:
Es ist nicht auszuschließen, daß der Vorgeladene in die Verlegenheit kommt, Rechtsansprüche gegenüber dem Transportbetrieb geltend zu machen.
Sei es mangelhafte Verkehrssicherheit wegen vereister Treppen oder ein anders gearteter Unfall, der dazu geführt hat, daß im Verlauf der Krankengeschichte eine komplizierte OP notwendig wurde - der Kunde womöglich körperliche Dauerschäden davon tragen wird.
Das Ticket wäre für Versicherungen vonnöten, allein um zu belegen, im strittigen Zeitraum Kunde gewesen zu sein.

Kurz:
Wie könnte SB für diese Schikane angezündet werden, damit er dieses Spiel so bald nicht wieder spielen möge - da ihm der Bumerang in Erinnerung geblieben ist?

Mein Rat war, den Teamleiter zu fragen, weshalb SB sich nicht - wie vom HE vorgeschlagen - notiert habe, daß die Tickets zum Meldetermin vorlagen.
Der Teamleiter möge bitte einen Vorschlag machen, der
a) den HE keine zusätzlichen Kosten verursacht und trotzdem
b) die vom HE vor-verauslagten Kosten zeitnah erstattet werden.
SB soundsao sei offenkundig nicht in der Lage, den einzig gültigen Tarif in Erfahrung zu bringen.
Bisherige SBs hätten das stets bewerkstelligt, ohne Zeit und Personalkräfte an derart simple Vorgänge zu verschwenden.

Wenn TL keinen kostengünstign Vorschlag machen könne, möchte der HE künftig mit der Vorladung zwei Tickets - Tarifzone soundso - zugesandt bekommen, damit sich solche - als schikanös empfundene - Kasperle-Theatervorstellungen nicht wiederholen.

Jemand andere Ideen?
Z. B., ob das Ticket überhaupt gezeigt werden muß wenn die Kosten der Allgemeinheit bekannt sind?
 

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Ein Nachweis könnte doch genau so gut ein FOTO oder Scan vom Fahrschein sein, das man per Fax ans JC schickt.

Außer, die wollen dem HE unterstellen, er sei Fälscher von Beruf, sollte das doch wohl absolut ausreichend sein?!
 
Also Antrag nicht annehmen geht ja scho mal gar nicht. Und im Antragsformular steht nichts von original.

Kopie mitschicken und aus die Maus.
 
Kurz: Wie könnte SB für diese Schikane angezündet werden,
damit er dieses Spiel so bald nicht wieder spielen möge - da ihm der Bumerang in Erinnerung geblieben ist?
Ich versuche mich gerade in diese Situation hereinzuversetzen.
Wenn ich ein Busticket zu Beginn der Fahrt erwerbe, so ist das ein einziges Papierticket, welches;

1. Für Hin- und Rückfahrt gilt
2. mit Fahrtpreis sowie Datum und Zeit der Einlösung bedruckt ist
3. Somit als Quittung für den bereits getätigten Erwerb gilt

Es ist bei Vorlage also völlig unerheblich, ob ich eine Rückfahrt damit antrete, da der Erwerb bereits nachgewiesen wurde.
Dieses Ticket lege ich bei Gesprächsbeginn dem SB auf den Tisch und bin solange damit beschäftigt,
bis die Fahrtkostenerstattung (Ausdruck und Unterschrift des Antrages, in welchem die Vorlage bestätigt wird) erledigt ist.
Von diesem Ausdruck fordere ich stets eine Kopie, da auch mein Vertrauen beschädigt ist.
Würde das nicht passieren, käme der weitere Gesprächsverlauf solange ins Stocken, bis meinem Recht genüge getan wurde.
Ehrlich gesagt würde ich währenddessen (oder bei Erfolglosigkeit auch hinterher) ein Faß aufmachen.
Auch wenn das mühsam ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, sich hochzuarbeiten.
Von der Beschwerde beim Teamleiter über den Geschäftsführer bis zum Kundenreaktionsmanagement.

Ggf. können ► gerichtliche Entscheidungen zur Fahrtkostenerstattung Nachdruck verleihen.
 
Wenn ich ein Busticket zu Beginn der Fahrt erwerbe, so ist das ein einziges Papierticket, welches;

1. Für Hin- und Rückfahrt gilt

Wie sähe es aus, wenn für Hin- und Rückfahrt 2 einzelne Tickets gekauft werden, wenn diese günstiger als eine Tageskarte sind?
Dann könnte der SB doch argumentieren, dass zumindest das Ticket für die Hinfahrt mit dem Formular für die Hinfahrt bereits im JC verbleiben kann.
 
....schi-Bätschi-Nummer ist viel zu groß.
DEM JC wurden schon weit größere Dokumente mehrfach zugesandt, die x Mal nicht mehr auffindbar gewesen waren.
Wenn schon im Vorfeld derart zahlungsvermeidend rumgezickt wird, ist davon auszugehen, daß die Tickets auf wundersame Weise erneut nicht vorliegen sobald es an die Bearbeitun....

Wo ist das Problem, wenn Unterlagen auf wundersame Weise verschwinden?

In jedem Bundesland gibt es ein LandesDatenSchutz-Zentrum. Dort sitzen sehr kompetente Menschen, die Ihren Job durchaus ernst nehmen.

Also macht man beim "Verlust" von Unterlagen unverzüglich dort eine Anzeige "wegen Verlust von Sozialdaten im JC /SZ beim SB Name"

Was meinst Ihr wie schnell der SB dem LDSZ versichert, die Unterlagen sind nicht verloren gegangen? Die Damen und Herren vom LDSZ lassen Euch dann das Antwortschreiben Eures SB in Kopie zukommen.

Jeder Teamleiter hasst es, wenn seine SB Unterlagen verlieren und er eine Anzeige wegen Verstoßes gegen den Sozial-Datenschutz an der Backe hat, kommt diese Anzeige noch von einer offiziellen Stelle des Landes, wird er ganz heiß, weil dies ein schwarzer Fleck in der Personalakte ist und die ist für weitere Beförderungen hochwichtig und sichert den eigenen Posten.
 
Ich löse meine tickets immer mit dem smartphone... das lasse ich ja auch nicht beim jc ..
Klar kann ich da Belege ausdrucken oder als PDF schicken....aber ja nicht vor Ort.

Ich könnte ihm also nur mein Smartphone mit dem gelösten Ticket zeigen...

Selbst wenn ich papierne Tickets kaufen würde, hätte ich beim sb nur das für die hinfahrt, das für die Rückfahrt wird erst bei fahrtantritt gelöst.

Ich hatte nie Probleme, beide Tickets oder die Tageskarte bezahlt zu bekommen, auch ohne Abgabe des originalfahrscheines.
 
Wie sähe es aus, wenn für Hin- und Rückfahrt 2 einzelne Tickets gekauft werden,
wenn diese günstiger als eine Tageskarte sind?
Das wäre kein Problem solange beide Tickets vor dem Termin erworben werden.
Wenn das u.U. nicht möglich ist, muß das JC halt die teurere Tageskarte erstatten.
Sollte der SB auf die Verwendung des günstigeren Einzeltickets bestehen, könnte man vereinbaren,
daß das Rückfahrticket jeweils nach dem Termin per Fax- oder beim Folgetermin nachzuweisen ist.
Mehr kann der Elo dem überzogenen Ermessensanspruch nun wirklich nicht entgegenkommen.
Zumal dem SB die Möglichkeit bleibt, Überzahlungen zurückzufordern.
Dann könnte der SB doch argumentieren, dass zumindest das Ticket für die Hinfahrt
mit dem Formular für die Hinfahrt bereits im JC verbleiben kann.
Die Vorlage sollte genügen, oder traut der SB seinen eigenen Augen nicht?
Ggf. hat er die Möglichkeit, die Tickets zu kopieren. :icon_wink:
Ich hatte nie Probleme, beide Tickets oder die Tageskarte bezahlt zu bekommen, auch ohne Abgabe des originalfahrscheines.
Offensichtlich hängt das von Intellekt und Machtansprüchen des jeweiligen SB ab.
Wenn sie Arbeit nicht vermitteln können, werden Kosten- oder Maßnahmespiele in´s leere Feld geführt
- um wenigstens selbst beschäftigt zu sein.
 
Vielen Dank für die rege Mitwirkung!

@ Solanus:
Geht's vielleicht 'ne Nummer kleiner?
Z. B. was Aufwand und Realitätsnähe angeht?

- Die Beweislast, daß beide Tickets via Post angekommen sind, trägt nämlich wer?
- In wie vielen Anschreiben willst du hernach die Kostenfrage für den Versand der Tickets klären?
Der HE freut sich besonders auf die Debatte, ob z. B. ein bezeugtes Einschreiben, gar eine Überbringung per Gerichtsvollzieher gerechtfertigt ist, oder zwei neue Tickets zur Anreise nicht doch wirtschaftlicher gewesen wären...

Behalte bei deinen Vorschlägen bitte im Auge:
Wir reden über einen Ausfallbetrag von ca. 6 €.
Und - mittels Ankreuzkästchen in einem Formular - nur notdürftig getarnte Schikane.
Einem Formular, von dem wir wissen, daß es wegen der vom GG zugebilligten Formlosigkeit dieses Antrags völlig unnötig ist.
Die von dir vorgeschlagene Variante würde ich dem HE für den Fall anempfehlen, daß es um richtig Eingemachtes geht oder die Schikane nach dem ersten - etwas milderen Schlagabtausch via KRM - fortgesetzt wird.

In diesem Faden soll vorrangig geklärt werden wer Eigentümer der Tickets ist - ob der HE es bleiben darf - ob er sie - wie vor Ort vom SB angekündigt/gefordert - auszuhändigen hat.
Der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer ist dem HE geläufig.
Ich versuche mich gerade in diese Situation hereinzuversetzen. [...]
Mach's dir ganz einfach:
Es handelt sich um Schikane.
Mit auftrumpfender Ansage.
Mimik und Vorsatz sind jedoch nicht belegbar.
Deshalb sollte darauf keine Energie verschwendet werden - sondern darauf, daß der SB eins auf die Finger bekommt - und - DAS Spiel künftig nicht noch Mal versucht.
Der Schrieb ist blöderweise raffiniert uneindeutig was die (mündlich) geforderten Originale angeht.

Wohin die Reise in SBs Kopfkino gehen soll, ist durch das Gespräch und die nachfolgende Aktion des SBs klar geworden.
SB macht erneut deutlich, den Antrag nicht bearbeiten zu wollen wenn nicht...
[...] Wenn ich ein Busticket zu Beginn der Fahrt erwerbe, so ist das ein einziges Papierticket, welches;
1. Für Hin- und Rückfahrt gilt[...]
Bei den Öffentlichen des HEs müssen zwei Tickets gelöst werden.
Hin- und Zurück-, sowie Stadtrundfahrten sind lt. AGB nur bei Tagestickets zulässig.
Das Tagesticket wäre dem HE wesentlich lieber, da er eh schon in der Stadt ist.
Jedoch ist das teurer als zwei Einzelfahrscheine, wovon beim Date stets nur einer entwertet sein wird.

Das Trara, zumindest den Betrag für die zwei zur An- und Abreise erforderlichen Tickets bei Vorlage eines Tagstickets erstattet zu bekommen, wollte der HE sich gar nicht erst vor Augen führen.
Wobei die Klärung dieser Frage für die Zukunft nicht uninteressant ist.

[...] 3. Somit als Quittung für den bereits getätigten Erwerb gilt [...]
So sah HE das auch.
Und hielt beide Tickets hoch.
Das gestempelte und das, was noch nicht entwertet war.
Zur gefälligen Inaugenscheinnahme.
Es wurde lediglich ein flüchtiger Blick darauf geworfen, dann versteifte SB sich weiterhin auf den Standpunkt, beide Tickets mit dem Antrag - zum Verbleib im JC - zugesandt haben zu wollen!

Um diese Schikane dreht sich die Geschichte.
Jetzt will der HE die Tickets jedoch nicht dem JC überlassen.

[...] Dieses Ticket lege ich bei Gesprächsbeginn dem SB auf den Tisch und bin solange damit beschäftigt, bis die Fahrtkostenerstattung (Ausdruck und Unterschrift des Antrages, in welchem die Vorlage bestätigt wird) erledigt ist.[...]
Dem HE will ich keine Lernresistenz unterstellen.
Bisher hatte bei dessen BG stets ein Antrag via Fax - ohne jedwede Vorlage von Tickets - gereicht.
Um genau DEN Tanz zu umgehen:
[...] on diesem Ausdruck fordere ich stets eine Kopie, da auch mein Vertrauen beschädigt ist.[...]
[...] Würde das nicht passieren, käme der weitere Gesprächsverlauf solange ins Stocken, bis meinem Recht genüge getan wurde.[...]
Das (neue) Vorgehen ist selbstverfreilich für künftige Dates mental eingetütet.
Beim derzeitigen Stand der Story ist es jedoch schwerlich nachholbar.
Vielen Dank für die Verlinkung.
Da der Vorfall zivilisiert sozialisierten Menschen derart neben der Spur erscheint, habe ich (erwartungsgemäß) unter dem Link nichts dazu gefunden, wer Eigentümer der Tickets ist.
Und bleibt.
Selbst wenn die Kosten vom JC erstattet werden.
[...] Kopie mitschicken und aus die Maus.
Die Tickets sind für die Transportrollen des Faxgeräts zu klein.
Es besteht die Gefahr, daß sie "gefressen" werden und dann zu gar nichts mehr Nutze sind.
Die Aussicht, das Gerät womöglich zerlegen zu müssen, behagt dem Besitzer nicht wirklich.
[...] Ein Nachweis könnte doch genau so gut ein FOTO oder Scan vom Fahrschein sein, das man per Fax ans JC schickt.[...]
Darauf wirds hinaus laufen.
Foto, ausdrucken, mit Beschwerde ans KRM faxen. :biggrin:
Sollen die sich doch untereinander beharken wenn unnötigerweise Dominosteine angestoßen werden.
[...] FOTO oder Scan vom Fahrschein [...] sollte das doch wohl absolut ausreichend sein?!
Guck noch mal kurz in den Eingangspost.
Ich finde, die Vorlage beider Originaltickets vor Ort hätte längst ausreichend sein müssen.

Ich wiederhole mich nur ungern:
Es geht dem HE um eine smarte Begegnung dieser Schikane.

Dank Eurer Einlassungen werde ich dem HE anraten, diese Situation dem KRM zu schildern - und - ganz auf die Doofe - zu erfragen, was diese schikanöse Umständlichkeit soll, die in verschwenderischer Weise finanzielle Mittel, Manpower und Ressourcen für ausgemachte Banalitäten bindet.
HE soll ein Fax mit den ausgedruckten Fotos der Tickets anpinnen - ich stelle mir grad vor, ein HE hat das Equipment nicht zur Verfügung - der hat bei aus dem Ruder laufenden SBs voll die Ar**hkarte -
und höflich anfragen, warum SB [i am too sexy for my shirt] die Vorlage vor Ort nicht in seinen Unterlagen vermerken konnte oder wollte.
HE erbitte höflich Rat, dahingehend, was künftig vom HE zu tun sei, damit sich dieser unsinnige - Vorgang nicht wiederhole.

Wie praktisch:
Die Zeitstempel auf den Tickets untermauern die Version des HE .

Danke fürs gemeinsame Brainstormen!

Nachtrag:
Das wäre kein Problem solange beide Tickets vor dem Termin erworben werden. [...]
An Automaten gezogen, werden die Tickets lediglich blanko ausgeworfen, jedoch kein Vermerk drauf gedruckt, WANN sie erworben wurden.
Allein die Zeitmarke des Entwerten-Stempel könnte über den ZeitRAUM des Erwerbs Aufschluß geben.
[...] Ggf. hat er die Möglichkeit, die Tickets zu kopieren. :icon_wink:[...]
Good point!
Kommt in die KRM-Anfrage mit rein.
[...] Offensichtlich hängt das von Intellekt und Machtansprüchen des jeweiligen SB ab.[...]
- um wenigstens selbst beschäftigt zu sein.
Lach - so isset!
 
Also aus dem Berufsleben kenne ich es so, das wenn ich etwas erstattet haben möchte, z.B. Fahrtkosten vom Arbeitgeber, ich Tankquittungen oder Fahrkarten, Flugtickets im Original abgeben muss. Da reicht weder die Vorlage noch eine Kopie.
Ich kenne keinen Buchhalter, der aufgrund von Belegkopien auszahlungen anweist, schliesslich muss er bei einer Buchprüfung ja auch Originale präsentieren können.

Welche Anforderungen hier Behörden an Belege stellen, entzieht sich mir.

Ich habe meine Belege bzw. das Onlineticket auf dem smartphone nur vorgezeigt.
 
Ich kann da mal aus meiner Umschulung durch die DRV berichten.
Die erste Monatskarte musste ich im Original vorlegen. Sie wurde kopiert, und der Betrag überwiesen.
Ab da kam der Betrag monatlich automatisch aufs Konto, ohne dass ich noch einmal etwas vorlegen musste.

Nachtrag,

Jobcenter sehen es natürlich etwas anders, da sie bei alles und jedem Betrug wittern.
 
Da reicht weder die Vorlage noch eine Kopie.
Ich kenne keinen Buchhalter, der aufgrund von Belegkopien auszahlungen anweist, schliesslich muss er bei einer Buchprüfung ja auch Originale präsentieren können.

Richtig weil es gibt die Belegpflicht, allerdings unter bestimmten Umständen ist zum Beispiel beim Finazamt auch eine Kopie möglich.

Ansonsten gilt keine Buchung ohne Beleg!
 
Vielen Dank für die rege Mitwirkung!

@ Solanus:
Geht's vielleicht 'ne Nummer kleiner?
Z. B. was Aufwand und Realitätsnähe angeht?

- Die Beweislast, daß beide Tickets via Post angekommen sind, trägt nämlich wer?
- In wie vielen Anschreiben willst du hernach die Kostenfrage für den Versand der Tickets klären?
Der HE freut sich besonders auf die Debatte, ob z. B. ein bezeugtes Einschreiben, gar eine Überbringung per Gerichtsvollzieher gerechtfertigt ist, oder zwei neue Tickets zur Anreise nicht doch wirtschaftlicher gewesen wären...

Behalte bei deinen Vorschlägen bitte im Auge:
Wir reden über einen Ausfallbetrag von ca. 6 €.
Und - mittels Ankreuzkästchen in einem Formular - nur notdürftig getarnte Schikane.
Einem Formular, von dem wir wissen, daß es wegen der vom GG zugebilligten Formlosigkeit dieses Antrags völlig unnötig ist.
Die von dir vorgeschlagene Variante würde ich dem HE für den Fall anempfehlen, daß es um richtig Eingemachtes geht oder die Schikane nach dem ersten - etwas milderen Schlagabtausch via KRM - fortgesetzt wird.
.....

Du forderst von mir Realitätsnähe? Du selbst fabulierst hier Dinge in meinen Post, die ich nicht mal angedacht hatte.

Es ging einzig und allein um den FAKT, das gerne und immer wieder beliebt bei den SB 's Unterlagen der unterschiedlichsten Art überraschenderweise plötzlich verschwinden. Ganz besonders dann, wenn das SB 'chen etwas Geld anweisen soll oder wenn eine Sanktion vollendet werden kann oder "mangels Mitwirkung" Leistung eingestellt werden kann. Und genau dies hat auch der HE hier geschildert. Dabei ist es unerheblich ob es 6 , 60 oder 600€ sind.

Wenn Unterlagen "verschwinden" dann ist es irgendwann einmal angebracht sich zu wehren und diese Anzeige, ein Blatt Papier mit 4 Zeilen Text in 10 Sekunden rausgefaxt, sind es immer wert.

Also @Pixeschieberin fahr Dich mal ein wenig runter und trink einen Kaffee!
 
Richtig weil es gibt die Belegpflicht, allerdings unter bestimmten Umständen ist zum Beispiel beim Finazamt auch eine Kopie möglich.

Ansonsten gilt keine Buchung ohne Beleg!

Schon, aber der Beleg müsste doch eigentlich schon im JC selber zu finden sein.
Der Meldetermin ist ja zu dokumentieren (VerBIS -Beratungsvermerk).

Es kann also nur noch um die exakte Höhe der Reisekostenerstattung gehen, die grundsätzlich nach § 309 SGB III (4) auszuzahlen ist.
Fraglich ist damit nur noch der Differenzbetrag von der billigsten möglichen Reise zur tatsächlichen.

Bei dem hier genannten Ungefährbetrag von 6 € kann sich ein Brief von der SB eigentlich nicht lohnen, da dessen Kosten grob und überschlägig etwa in der Höhe des möglichen Differenzbetrags liegen müssten. :biggrin:

BTW: Ich habe bei mir mal nachgeschaut und bei verschiedenen meiner Antragsformulare keinen Hinweis auf Nachweise gefunden.
(Und auch nie gebraucht.)

[...]
Das Smartphone lochen und abheften?!
Oder den QR-Code scannen und so eine Bitfolge übermitteln.
(Die Idee mit dem Lochen gefällt mir aber besser! :biggrin:)
 
[...] den kann man wiederum vom Smartphone ausdrucken oder per Mail weiterleiten zum Ausdrucken.
Dann kommt der schlaumeiernde SB und sagt, das sei Fake weil kein Originaldokument vom Verkehrsbetrieb und so...
Erinner dich:
Der schikanierende SB bestand stur auf Überlassung der Original-Tickets.

Zu "keine Buchung ohne Beleg":
Hier melden offenbar zwei Parteien mehr oder weniger berechtigtes Interesse an, den Originalbeleg zu er- oder behalten.

Da Beglaubigungen nicht von jedem Hans & Franz gemacht werden dürfen, sollte dem JC eine unbeglaubigte Kopie für die Akten reichen, die das eigene Personal von mir aus gern erstellen darf.
Wenn DAS nicht vertrauenswürdig ist, wer dann?

Wir reden hier nicht von einem Hauskauf im Tessin sondern von ca 6 zu erstattenden Euronen, was schikanös verhindert werden soll.
Der Fehler für sich mag gering erscheinen - addiert sich jedoch.
Der SB KÖNNTE das Original in Augenschein nehmen und bestätigen, es gesehen zu haben.
Wenn er denn wollte.

In § 60 SGB 1 steht unter Abs 3 Folgendes:
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat […]
(3) Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Vorlage liest ist m. E. etwas anders als Überlassung oder Aushändigung von Dokumenten.

Darauf wird das Beschwerdeschreiben aufgebaut.

Vielen Dank fürs Ausquetschen Eures Gehirnschmalzes.
Die einzuschlagende Marschrichtung ist dem HE klar geworden.
 
Kommt in die KRM-Anfrage mit rein.
Eventuell wird es dabei nicht bleiben und das KRM verweist wie in meiner
Anfrage zur unnötigen Forderung der Anlage VM bei WBA ggf. auf die Zuständigkeit der Optionskommune .
Dann muß sich der Beschwerdeführer an sein zuständiges Landesministerium wenden.
In meinem Fall haben die zumindest versprochen, dranzubleiben. :icon_mued: Ich kann warten.
Was mir zu folgender Einlassung im Erstbeitrag noch einfällt;
In ein und der selben BG wurden zuvor die wegen des Sendeprotokolls
per Fax gestellten Meldetermin-Fahrtkostenanträge anstandslos beglichen.
Sind diese Vorgänge nicht in der Akte hinterlegt? So heißt es in den
Fachlichen Weisungen zum § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB III Förderung aus dem VB:
1.1 Antrag meinte:
Der Tag der Antragstellung und der Zweck der begehrten Leistung sind zu dokumentieren.
Für die Dokumentation stehen BK-Vorlagen und der VerBIS -Vermerk VB zur Verfügung.
Vielleicht wäre der Antrag auf Akteneinsicht eine weiteres Mittel,
Indizien oder Beweise heranzuziehen, welche die fehlerhafte Ermessensausübung belegen.
Das Ganze über die Besitzfrage der Tickets zu klären scheint mir zu abwegig,
da es sich um zweckbestimmte Fördermittel handelt.
Aus der Hand geben kann man entwertete Tickets schon,
aber keinesfalls ohne Kopie oder Empfangsbestätigung.
 
Wenn man mit dem Auto fährt oder gefahren wurde, ist auf einmal auch kein Nachweis mehr notwendig.

Schlimmer noch dass das JC nun die Kosten umrechnet auf ÖPNV (sofern diese Variante billiger ist), wobei jedoch nun auch kein Nachweis mehr zu erbringen ist ob man nicht doch zufällig zu Fuss angetreten ward.

Daher würde ich die Buchhaltungsnummer ausschliessen.

Sollten 2 Einzelfahrscheine billiger sein als 1 Tageskarte und man generell immer die Tageskarte bevorzugt, wäre der Nachweis nicht mehr erbringbar, da die Tageskarte meine ist und bleibt, dem JC nun auch überhaupt gar nichts mehr angeht.

War es nicht mal so dass SB den FK-Antrag beim Termin schon durch Anwesenheit zu überbringen, jedoch nicht erst wenn SB der Meinung wäre den Termin für beendet erklärt zu haben. Obwohl eventuell unzulässiger Meldezweck. Aber das nur nebenbei.
 
AW: Wem stehen die Original-Fahrscheine (ÖPN) zu, die zwecks Meldetermin gelöst wurden?

Eigentlich müsste durch die Behandlung der Anträge in der BG ohne Nachweis eine Selbstbindung der Verwaltung eingetreten sein.
Die Selbstbindung der Verwaltung ist eine Rechtsfigur des deutschen Verwaltungsrechts und bezeichnet die Bindung einer Verwaltungsbehörde durch früheres tatsächliches[1] Handeln, insbesondere im Bereich der Leistungsverwaltung.

Nach Art. 3 Grundgesetz, der den Gleichbehandlungsgrundsatz regelt, hat die Verwaltung ihr Ermessen in gleichliegenden Fällen in gleicher Weise auszuüben.
Damit müsste man noch ein wenig stochern können. :wink:

Findet die Reisekostenerstattung zu Meldeterminen überhaupt aus dem Vermittlungsbudget statt?
Grundlage wäre doch der § 309 SGB III (4) und nicht § 16 SGB II bzw. § 44 SGB III.

Dieser Reisekostenantrag ist ein Antrag auf eine Sozialleistung und sollte auf jeden Fall Eingang in die Akte gefunden haben.
22 d) Das LSG hat zu Recht entschieden, dass für die Ausübung des Ermessens hier die Direktiven des § 39 SGB I herangezogen werden können. Danach haben die Leistungsträger bei der Entscheidung über Sozialleistungen, deren Gewährung in ihrem Ermessen steht, ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten. Auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens besteht ein Anspruch. Bei der Erstattung von Reisekosten handelt es sich um eine Sozialleistung iS des § 11 Satz 1 SGB I. Danach sind Sozialleistungen die in diesem Buch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Die Erstattung von Reisekosten ist eine im Sozialgesetzbuch, nämlich im SGB III und über die Verweisungsnormen der §§ 16 Abs 1 Satz 1 und 59 SGB II auch im SGB II vorgesehene Geldleistung und erfüllt damit die Voraussetzungen für eine Sozialleistung (vgl zum Begriff BSGE 56, 1, 2 f = SozR 1200 § 44 Nr 9). Das gilt auch, soweit man für die Qualifikation als Sozialleistung iS des § 11 SGB I nicht allein darauf abstellt, dass eine Leistung im Sozialgesetzbuch vorgesehen ist, sondern darüber hinaus stets eine Zweckbestimmung zur Verwirklichung der sozialen Rechte fordert (vgl BSGE 55, 40, 44 = SozR 2100 § 27 Nr 2). Die Übernahme von Kosten für Fahrten zu Beratungs- und Vermittlungsgesprächen bei dem zuständigen Leistungsträger nach dem SGB II dient der Verwirklichung der sozialen Rechte auf Beratung und Förderung nach § 3 Abs 2 SGB I. Die Übernahme der Fahrkosten zu Meldeterminen nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III dient den in § 309 Abs 2 SGB III festgelegten Zwecken und damit ebenfalls dem Recht auf Beratung und Förderung sowie der wirtschaftlichen Sicherung bei Arbeitslosigkeit, § 3 Abs 2 Nr 4 SGB I.
BSG · Urteil vom 6. Dezember 2007 · Az. B 14/7b AS 50/06 R
BSG, Urteil vom 6. Dezember 2007 - Az. B 14/7b AS 50/06 R
 
AW: Wem stehen die Original-Fahrscheine (ÖPN) zu, die zwecks Meldetermin gelöst wurden?

Findet die Reisekostenerstattung zu Meldeterminen überhaupt aus dem Vermittlungsbudget statt?
Grundlage wäre doch der § 309 SGB III (4) und nicht § 16 SGB II bzw. § 44 SGB III.
So ist es. Die Erstattung von Reisekosten aus Anlaß der Meldeaufforderung bei der Grundsicherungsstelle beruht auf § 59 SGB II i.V.m. § 309 Abs. 4 SGB III.
 
Die Option ist grad nicht Phase.
Wird sich der HE für künftige Scharmützel merken.
Sollten die modernen Zeiten auch in seinem Sprengel Einzug halten...
 
Wenn das so weitergeht, brauchen wir bald eine Bahnwegebescheinigung, wahlweise auch Buswegebescheinigung.

Natürlich nur von besonders gut qualifiziertem Personal auszustellen, und das Formular ist eine ganz einfache 9-dimensionale Subraum-Tensormatrix.

Erstaunlich, wie billig doch die Eintrittskarten in den Verwaltungszirkus sind.
(Geht ja nicht um die Fahrtkosten , sondern um die Differenz, also vielleicht 1 oder 2 Euro.)

Hat das Smartphone eigentlich keine GPS-Aufzeichnung?
Nur um ganz sicher zu sein? :biggrin:
 
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