Wem gehört das Guthaben (Rückzahlung) des Stromanbieters bei Mehrbedarf Warmwasser (Durchlauferhitzer)?

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Hallo Leute,

normalerweise gehört das Guthaben aus einer Stromabrechnung dem ALG 2 -Bezieher, da dieser die Abschläge dafür aus dem Regelsatz zahlt.

Gilt dies auch für den Fall, wenn der ALG 2 -Bezieher den Mehrbedarf für Warmwasser (Durchlauferhitzer) erhält?

Eigentlich müsste doch auch in dem Fall das Guthaben dem ALG 2 -Bezieher gehören, schließlich werden Nachzahlung für Strom seitens des JC auch nicht übernommen.

Eine weitere Info ist, dass der Stromanbieter das Guthaben auf die nächsten 2 Abschläge verrechnet hat, die auf die Abrechnung folgten. Eine Auszahlung des Guthabens an den Kunden ist also nicht erfolgt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Eine weitere Info ist, dass der Stromanbieter das Guthaben auf die nächsten 2 Abschläge verrechnet hat, die auf die Abrechnung folgten. Eine Auszahlung des Guthabens an den Kunden ist also nicht erfolgt.
Das ist nicht nur die bequemste, sondern bei Leistungsbeziehern auch definitiv die beste Lösung.
Wo kein Zahlungseingang, da auch keine dummen Ideen seitens eines SB .
 
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