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Hallo Leute,
normalerweise gehört das Guthaben aus einer Stromabrechnung dem ALG 2 -Bezieher, da dieser die Abschläge dafür aus dem Regelsatz zahlt.
Gilt dies auch für den Fall, wenn der ALG 2 -Bezieher den Mehrbedarf für Warmwasser (Durchlauferhitzer) erhält?
Eigentlich müsste doch auch in dem Fall das Guthaben dem ALG 2 -Bezieher gehören, schließlich werden Nachzahlung für Strom seitens des JC auch nicht übernommen.
Eine weitere Info ist, dass der Stromanbieter das Guthaben auf die nächsten 2 Abschläge verrechnet hat, die auf die Abrechnung folgten. Eine Auszahlung des Guthabens an den Kunden ist also nicht erfolgt.
normalerweise gehört das Guthaben aus einer Stromabrechnung dem ALG 2 -Bezieher, da dieser die Abschläge dafür aus dem Regelsatz zahlt.
Gilt dies auch für den Fall, wenn der ALG 2 -Bezieher den Mehrbedarf für Warmwasser (Durchlauferhitzer) erhält?
Eigentlich müsste doch auch in dem Fall das Guthaben dem ALG 2 -Bezieher gehören, schließlich werden Nachzahlung für Strom seitens des JC auch nicht übernommen.
Eine weitere Info ist, dass der Stromanbieter das Guthaben auf die nächsten 2 Abschläge verrechnet hat, die auf die Abrechnung folgten. Eine Auszahlung des Guthabens an den Kunden ist also nicht erfolgt.