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Elo-User*in
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Welches Amt ist für mein Sohn zuständig? Arbeitsagentur, Jobcenter oder Grundsicherung?
Sachlage:
Kind ist volljährig (18), ESA seit ca. 2 Jahren knapp erreicht, seitdem keine wirklichen Versuche einer Ausbildungssuche,
egal welche Hilfe man dem Kind mit Unterstützung von Jugendamt, Familienbeistand etc. angeboten hatte.
Er wollte noch seinen MSA machen, hat diesen aber nicht bestanden Aufgrund von zu vielen Fehlzeiten.
Nach Beendigung der Regelschule (mit 17) ist er an eine Berufsfördernde Schule gekommen, da in Hamburg
bis zum 18. Lebensjahr Schulpflicht besteht.
Auch diese Schule besuchte er nur sporadisch, hat sich dann einen 450€ Job bei seiner Mutter auf der Arbeit besorgt,
um somit der Schulpflicht zu umgehen.
Er ist mehreren Bitten / Aufforderungen sich einen Ausbildungsplatz zu suchen nicht nachgekommen.
Kind ist nun seit April 18 und aktuell aufgrund von "psychischen" Problemen Langzeit krankgeschrieben.
Bei der Mutter kann er nicht wohnen und bei mir will er nicht mehr wohnen und hält sich seit gut einem Jahr
nun bei seiner Freundin auf.
Als ich ihn mehrmals darauf aufmerksam machte, das er sich einen Ausbildungsplatz suchen müsste,
kommt von ihm nur er sei krankgeschrieben (seit ca. 2-3 Monaten) und könne sich keinen Ausbildungsplatz suchen.
Nächstes Problem ist, derzeit ist mein Sohn noch bei mir gemeldet. Hält sich bei seiner Freundin auf.
Deren Familie bezieht derzeit ALG II. Die Oma seiner Freundin, duldet ihn, kann / will einer Anmeldung nicht zustimmen
da er dann ja mit in der BG mit berücksichtigt werden müsste.
Ich versuche meinem Sohn klar zu machen, das er trotz Krankheit sich arbeitslos zu melden hat, da seine Berufsfödernde Schule
Ende Juli beendet ist.
Er teilte mir vorhin mit, das die AfA ihm mitgeteilt hat, sie könnten ihn nicht arbeitslos aufnehmen, da er ja krank geschrieben sei.
Eine entsprechende Bestätigung hat er sich nicht geben lassen.
Da ich keine aktuelle Bescheinigung über seine Krankmeldung habe, weiß ich nun auch nicht wie lang er noch krank geschrieben ist.
Ich bin aus den SGBs nicht wirklich schlau geworden, da es nirgends herauszulesen ist, wer zuständig ist, wenn jemand krank und arbeitslos ist,
aber noch nicht arbeitslos gemeldet ist
Nachdem er nun nach seiner Aussage von AfA wieder weggeschickt wurde, wer ist denn nun zuständig?
Agentur für Arbeit? Mobcenter? Oder Grundsicherung?
Sachlage:
Kind ist volljährig (18), ESA seit ca. 2 Jahren knapp erreicht, seitdem keine wirklichen Versuche einer Ausbildungssuche,
egal welche Hilfe man dem Kind mit Unterstützung von Jugendamt, Familienbeistand etc. angeboten hatte.
Er wollte noch seinen MSA machen, hat diesen aber nicht bestanden Aufgrund von zu vielen Fehlzeiten.
Nach Beendigung der Regelschule (mit 17) ist er an eine Berufsfördernde Schule gekommen, da in Hamburg
bis zum 18. Lebensjahr Schulpflicht besteht.
Auch diese Schule besuchte er nur sporadisch, hat sich dann einen 450€ Job bei seiner Mutter auf der Arbeit besorgt,
um somit der Schulpflicht zu umgehen.
Er ist mehreren Bitten / Aufforderungen sich einen Ausbildungsplatz zu suchen nicht nachgekommen.
Kind ist nun seit April 18 und aktuell aufgrund von "psychischen" Problemen Langzeit krankgeschrieben.
Bei der Mutter kann er nicht wohnen und bei mir will er nicht mehr wohnen und hält sich seit gut einem Jahr
nun bei seiner Freundin auf.
Als ich ihn mehrmals darauf aufmerksam machte, das er sich einen Ausbildungsplatz suchen müsste,
kommt von ihm nur er sei krankgeschrieben (seit ca. 2-3 Monaten) und könne sich keinen Ausbildungsplatz suchen.
Nächstes Problem ist, derzeit ist mein Sohn noch bei mir gemeldet. Hält sich bei seiner Freundin auf.
Deren Familie bezieht derzeit ALG II. Die Oma seiner Freundin, duldet ihn, kann / will einer Anmeldung nicht zustimmen
da er dann ja mit in der BG mit berücksichtigt werden müsste.
Ich versuche meinem Sohn klar zu machen, das er trotz Krankheit sich arbeitslos zu melden hat, da seine Berufsfödernde Schule
Ende Juli beendet ist.
Er teilte mir vorhin mit, das die AfA ihm mitgeteilt hat, sie könnten ihn nicht arbeitslos aufnehmen, da er ja krank geschrieben sei.
Eine entsprechende Bestätigung hat er sich nicht geben lassen.
Da ich keine aktuelle Bescheinigung über seine Krankmeldung habe, weiß ich nun auch nicht wie lang er noch krank geschrieben ist.
Ich bin aus den SGBs nicht wirklich schlau geworden, da es nirgends herauszulesen ist, wer zuständig ist, wenn jemand krank und arbeitslos ist,
aber noch nicht arbeitslos gemeldet ist
Nachdem er nun nach seiner Aussage von AfA wieder weggeschickt wurde, wer ist denn nun zuständig?
Agentur für Arbeit? Mobcenter? Oder Grundsicherung?