Aber ich bin da noch unsicher, schließlich ist als "Arbeitsort" der weit entferntere Ort angegeben, nicht der Standort der ZAF .
@ Cortemar,
das Wesen der
ZAF ist, dass du täglich wechselnde Entleiher und Tätigkeitsorte haben kannst, heute hier, morgen dort. Diese kannst du unmöglich alle vorher abprüfen. Daher ist für dich nur wichtig, wie du zur 1. Betriebsstätte kommst. Diese 1. Betriebsstätte muss im Arbeitsvertrag genannt sein und kann nicht geändert werden. Diese ist meist das
ZAF -Büro, welches dich einstellt.
Du bist nur verpflichtet zur 1. Betriebsstätte zu kommen. Alles weitere muss die
ZAF übernehmen, entweder durch Stellung eines für dich kostenlosen Fahrdienstes oder Übernahme der anfallenden
Fahrtkosten , wenn du selbst zum Entleiher fährst.