Welcher Ort ist relevant für Entscheidung auf Zumutbarkeit (Pendelzeit) bei ZAF-VV

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Cortemar

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Ich habe ein VV (ZAF ) erhalten. Der Standort der ZAF ist in Ortsnähe, der (Erst-)Einsatzort der Stelle befindet sich in einem weit entfernteren Ort, den ich per ÖPNV in ca. 1,5h erreichen würde. Welcher Ort ist für die Entscheidung auf Zumutbarkeit bezüglich der Pendelzeit relevant?
 

Texter50

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Ich würds jetzt mal so sehen:

Der Sklave bewegt sich in die Räumlichkeiten der ZAF . Das ist der Arbeitsweg des Sklaven.
Die ZAF hat den Sklaven dann zum Einsatzort zu befördern - und das wäre dann bereits Arbeitszeit.
Die Fahrerei sollte die ZAF dann ebenfalls auf ihre Kosten besorgen. :welcome:

Stimmt das, dann hassu mit der Pendelzeit nix zu schaffen...
Mal sehen, wie die ZAF -Kenner das sehen.
 

Cortemar

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Also 2x1,5h bezahltes Zugfahren täglich (wahlweise 2x40min Autofahrt bei Fahrservice), hört sich gut an. Da wird die ZAF aber wohl nicht mitmachen.
 

Texter50

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Ansonsten geht man bei einer Ganztagsstelle von max. 2.5 Stunden Pendelzeit aus, in denen Du von A nach B kommst und natürlich wieder retour von B nach A. Das gilt dann so als Faustregel.
A = Deine Hütte
B = Dein Arbeitsplatz
 
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Cortemar

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Also lieber darauf bewerben und im VG die Fahrtregelung "erörtern" anstatt die VV auf angenommene mangelnde Zumutbarkeit abzulehnen.

Aber ich bin da noch unsicher, schließlich ist als "Arbeitsort" der weit entferntere Ort angegeben, nicht der Standort der ZAF .
 

erwerbsuchend

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Aber ich bin da noch unsicher, schließlich ist als "Arbeitsort" der weit entferntere Ort angegeben, nicht der Standort der ZAF .

@ Cortemar,

das Wesen der ZAF ist, dass du täglich wechselnde Entleiher und Tätigkeitsorte haben kannst, heute hier, morgen dort. Diese kannst du unmöglich alle vorher abprüfen. Daher ist für dich nur wichtig, wie du zur 1. Betriebsstätte kommst. Diese 1. Betriebsstätte muss im Arbeitsvertrag genannt sein und kann nicht geändert werden. Diese ist meist das ZAF -Büro, welches dich einstellt.

Du bist nur verpflichtet zur 1. Betriebsstätte zu kommen. Alles weitere muss die ZAF übernehmen, entweder durch Stellung eines für dich kostenlosen Fahrdienstes oder Übernahme der anfallenden Fahrtkosten , wenn du selbst zum Entleiher fährst.
 

karuso

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Ich habe ein VV (ZAF ) erhalten. Der Standort der ZAF ist in Ortsnähe, der (Erst-)Einsatzort der Stelle befindet sich in einem weit entfernteren Ort, den ich per ÖPNV in ca. 1,5h erreichen würde. Welcher Ort ist für die Entscheidung auf Zumutbarkeit bezüglich der Pendelzeit relevant?

Für dich ist nur entscheidend der Weg von deiner Wohnungstür bis zum ZAF Büro die sogenannte erste Tätigkeitsstätte das ist dein täglicher Arbeitsweg.Der Weg vom ZAF Büro zum Kunden sind Dienstfahrten also auch Arbeitszeit und sind von der ZAF zu organisieren und zu bezahlen.Da man grundsätzlich für eine ZAF kein Auto und Führerschein hat sollen die ein Fahrservice zur Verfügung stellen natürlich für dich kostenlos. Wollen die was haben für den Fahrservice ablehnen und mit dem Arbeitsgericht drohen und notfalls vor dem Arbeitsgericht prüfen lassen.Dienstfahrten sind Sache des Arbeitgebers.:icon_mrgreen::icon_mrgreen::icon_mrgreen:
 
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