Ralf Hagelstein meinte:Sozialrecht. Zu erlangen z.B. durch Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Sozialverbänden.
Rüdiger_V meinte:Weder noch, wenn schon Rechtschutzsversicherung, dann sollte Sozialrecht mit drin sein. Brauchst du aber nicht, Sozialgerichtsverfahren ist noch kostenfrei, solltest du einen Anwalt benötigen, kannst du dir als ALG II-Empfänger beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen.
Rechtsberatung in Sozialangelegenheiten erhätst du als Mitglied auch beim VdK
sphings meinte:Hmpf beim googlen bin ich eben über Verwaltungsrechtschutz gestolpert ...
Da steht bei für angelegenheiten mit dem Arbeitsamt ... Gilt das auch für HIV ?
Nein. SOZIALRECHT.
Lohnt sich die Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Sozialverbänden wenn man sich eh Privatrechtschutz versichern will?
Weil ich brauch internetrechtschutz mit dabei als Webmaster
Wenn Du Dir die 200 - 300 Euro für eine Rechtsschutz leisten kannst.
Übernimmt die kosten für eine Rechtschutz die ARGE? Gab da doch sowas wie ne Versicherungspauschale (hab keinen nebenjob)
Nein, nur wenn Du einen Job hast.
Ohne Einkommen kannst du auch keine Versicherungspauschale abziehen. Gibt es übrigens seit 01.10.2005 nicht mehr.Übernimmt die kosten für eine Rechtschutz die ARGE? Gab da doch sowas wie ne Versicherungspauschale (hab keinen nebenjob)
Ist natürlich eine Rechenaufgabe, ob du im Jahr über 120 € löhnst, oder einmalig bei Bedarf eine Selbstbeteilgung von 10 €Ja aber mit Selbstbeteiligung von 10,- Wink
Das ja schon fast ne Monatsrate für ne Rechschutz ...
Rüdiger_V meinte:Ohne Einkommen kannst du auch keine Versicherungspauschale abziehen. Gibt es übrigens seit 01.10.2005 nicht mehr.Übernimmt die kosten für eine Rechtschutz die ARGE? Gab da doch sowas wie ne Versicherungspauschale (hab keinen nebenjob)
Ist natürlich eine Rechenaufgabe, ob du im Jahr über 120 € löhnst, oder einmalig bei Bedarf eine Selbstbeteilgung von 10 €Ja aber mit Selbstbeteiligung von 10,- Wink
Das ja schon fast ne Monatsrate für ne Rechschutz ...
Solltest du aber aus anderen Gründen eine RSV benötigen, achte darauf, dass Sozialrecht mit eingeschlossen ist.
wolliohne meinte:Sphings,
warum stellst Du Uns nicht hier i. Forum Deine konkreten Fragen ?
Du kannst nat. auch die PM benutzen,sollte es nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sein !
Also Wir hören/lesen.
Lübeck81 meinte:Die Gewerkschaft habe ich nicht wirklich als Alternative empfunden, da ich mit denen meist nur noch zusätzlichen Ärger hatte.
Zwar haben die mir nichts in den Weg gestellt, aber auch nicht gerade meine Bedürfnisse vertreten - deshalb bin ich da, wie viele andere auch, einfach von weg.
sphings meinte:... Ist ja schön und gut mit dem Beratungsschein ...
Hab mir heute einen geholt vom AG aber dem musste ich auch schon in den NoNo kriechen dafür ... Dachte schon ich müsst mich auf den Boden schmeißen und heulen *gg*
Die tun hier am AG so als wäre das ihr Geld was die da ausgeben!
Meine derzeitigen Probleme betreffen zum
1. das die ARGE möchte, das ich mir ne kleinere Wohnung suchen soll (6 Monate sind jetzt rum). Habe denen Mitgeteilt, das ich ab ende Juli ne WG gründe.
Wurde Aufgefordert wegen mitwirkunspflicht ... Bin dem Nachgekommen und wurde abgelehnt, weil A Das suchen eines Mitbewohners nicht ausreichend ist, B ich keinen Namen genannt habe (hat er auch vorher nicht gefordert) und C weil ich keinen Termin genannt habe (hmm was ist denn wohl ende Juli? der 31.12.2010?).
2. Habe ich einen Antrag auf übernahme der erhöten Heizkosten/Stromkosten gestellt, da ich hier einen Durchlauferhitzer habe, der für Warmwasser und Heizungsaufbereitung zuständig ist.
Dadurch habe ich in eineigen Türen Belüftungsschlitze, so das ich auch den kalten Flur usw. mitheizen muss... Ferner ist die Wohnung nicht sehr gut isoliert. Ich habe teilweise hauchdünne Wände und einen nicht isolierten Kriechgang. Der ANtrag wurde abgelehnt, weil A angeblich keine Abrechnung der Stadtwerke beileag so wie im Anhang erwähnt (war aber dabei) B weil ich das ja angeblich schon vorm einzug hätte wissen müssen, das die Wohnung schlecht isoliert sei und das somit uneffizient (oder so gewesen wäre habs net genau im kopf)
3. Mag die ARGE mir keine Weiterbildung finanzieren, obwohl es dafür nen Bildungsgutschein gibt ...
Aussage ARGE Mündlich: Das in dieser Region so ein Lehrgang nicht finanziert würde, da müsste ich mir schon was anderes aussuchen.
Aussage ARGE mündlich: Der Lehrgang ist zu teuer und dauert zu lange. (meine auslegung)
Dafür gabs nichts schriftliches ...
Naja für 1. Hab ich nen Beratungsschein, für 2. Schreib ich selber nochmal was (gibt ja das Forum wer da morgen mal nen neuen Theard für aufmachen) und wegen 3. Werd ich diese Jahr nochmal nen Antrag stellen aber erst wenn ich die Rechtschutz innner Tasche hab ...
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