Welchen Angaben sind bei einem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben unbedingt notwendig?

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Katzenstube

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Da mein rechtes Auge erblindet ist und das linke eventuell in den nächsten Monaten durch eine Cataract-OP wieder 70% Sehstärke erhalten könnte benötige ich Hilfsmittel wie Arbeitsplatzbrille durch die RV.

In den Anträgen wird erfragt bei welchen Ärzten in den letzten 12 Monaten Besuche/Behandlungen waren. Geht es hier nur um das schlechte Sehvermögen (Augenarzt regional und Uni-Würzburg, in der operiert wurde und in der in drei wochen nochmals eine OP ansteht) oder ist es sinnvoll auch die anderen Einschränkungen wie Hüftarthrose oder Einbezug eines Psychologen zu benennen?

Für das Versorgungsamt / Antrag auf Behinderung werden später alle Fachärzte um Informationen zu meinem Gesundheitszustand erbeten, aber so weit sind wir ja noch nicht - da die Augenbehandlungen noch nicht abgeschlossen sind.

Über Infos wäre dankbar
Katzenstube
 
E

ExUser 2606

Gast
AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Also füreine Arbeitsplatzbrille ist schonmal Dein Arbeitgeber zuständig.

Dann würde ich die Anträge auch erst stellen, wenn Die Behandlung soweit fortgeschritten ist, dass Der Status einigermassen stabil ist. Wie willst Du bittte sonst überhaupt wissen, was Du für Hilfsmittel brauchst? Da muss ja auch ertmal geklärt werden, ob Bildschirarbeit überhaupt noch weiter möglich ist, oder ob Du damit das bessere Auge nicht überlastetst und somit weiter schädigst.

Als Kostenträger käme auch noch das Integrationsamt in Frage.

Wenn ein grosser Monitornic mehr reicht, gibt es auch noch die Möglichkeit, die Schrift durch Software zu vergrössern. Teulweise ist sowas schon in Windows eingebaut, reicht das nicht, gibt es auch noch Spezialprogramme dafür und wenn gar nichts mehr geht, eben Sprachausgabe und Screenreader.
 

Katzenstube

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AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Hallo Kerstin,
der Rechtsanwalt des VDK sagte ich solle mich gleich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, da die Arbeitsmittel ja benötigt werden bevor über eine evtl. Behinderung entschieden wird. Deshalb vorab die Anträge, damit - wenn es soweit kommen sollte - alles schnell gehen kann.

Lt. Ärzten in Würzburg ist mehr als fraglich, ob ich dort (und wenn ja wie lange) überhaupt weiter arbeiten kann. Der Stationsarzt sprach von einem Gutachten, welches erstellt werden muss über meine eventuelle Arbeitsfähigkeit. Er sprach auch an, dass mein Arbeitgeber dieses in die Wege leiten muss. Hat er aber nicht vor, da er meinte, nach der OP könne ich am Folgetag wieder arbeiten. Es sieht lt Ärzten eigentlich mehr nach NO aus. Am Dienstag spreche ich nochmals die regionalen Augenärzte an und setze mich mit dem Sozialdienst der Uni in in Würzburg in Verbindung, wie ein weiteres vorgehen richtig geplant werden kann. Ich habe nicht vor schneller als notwendig an den Arbeitsplatz zurück zu kehren!

Nur: woher soll ich wissen, was richtig ist - Anwalt VDK sagt so, Ärzte sagen vermutlich geht nichts mehr mit normaler Arbeit aber bitte wo soll ich wie ansetzen???
Derzeit sammle ich alle Gutachten von Fachärzten um diese für den Antrag beim Versorgungsamt vorrätig zu haben. Hier hat der VDK mir die notwendigen Gutachten benannt, die ich benötige. Der Jammerzettel ist ebenfalls in Arbeit. Aber auch hier kann ich den Antrag erst stellen wenn die endgültigen Werte klar sind....

Gruß von Katzenstube
 
C

ckl1969

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AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Ist es nicht so, daß ein Träger der Sozialversicherung der für den Einzelfall nicht zuständig ist, nennen muß wer zuständig ist und die Anträge sogar weiterleitet?

Kannst du nicht einfach, erstmal einen Antrag bei der DRV stellen und dann schauen was von denen kommt?
 

Katzenstube

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AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Hallo ckl1969,
da dieses für mich alles Neuland ist werde ich auch so verfahren. Die Anträge sind vorbereitet und sobald das ärztliche Gutachten vom Augenarzt beigesteuert wird (was tatsächlich dauern kann weil die Heilbehandlung nicht abgeschlossen ist) sende ich den Antrag weiter.

Ich habe den Sozialdienst der Uni Würzburg kontaktet wegen Termin bei meiner nächsten OP um da dann genaue Instruktionen zu bekommen. Auch werde ich morgen nochmals Augenarzt bzw. praktische Ärztin befragen. Am Mittwoch habe ich einen Termin bei der Rentenversicherung, wo ich dieses Thema natürlich nochmals ganz klar nachfragen werde. Die entsprechenden Formularer hatte ich ja bereits im Vorfeld von der Rentenversicherung bekommen, bei denen die RV mitteilte meine Anspruch wäre erreicht und wären "zuständig" (was auch immer das wie heißen kann).

Schwierig ist eben dass im Moment noch alles in der Schwebe ist mit dem Prozeß einer eventuellen Besserung. Solange kann keine Behinderung oder Pflegegrad oder was auch immer beantragt werden. Solange aber diese Behinderung nicht nachweislich festgestellt ist ist es mit den Fahrtkosten zum Arzt die derzeit extrem hoch sind (auf dem Lande, jede Woche mindesgtens 3 Besuche mit Hin- und Rückfahrt zwischen 20 - 30 km einmalig) nicht übernommen werden.

Natürlich fahre ich nicht selber Auto und mein Freundeskreis arbeitet und kann nicht einfach so Taxi spielen.

Lieben Gruß von Katzenstube
 
E

ExUser 2606

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AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Hallo Kerstin,
der Rechtsanwalt des VDK sagte ich solle mich gleich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, da die Arbeitsmittel ja benötigt werden bevor über eine evtl. Behinderung entschieden wird. Deshalb vorab die Anträge, damit - wenn es soweit kommen sollte - alles schnell gehen kann.

Lt. Ärzten in Würzburg ist mehr als fraglich, ob ich dort (und wenn ja wie lange) überhaupt weiter arbeiten kann. Der Stationsarzt sprach von einem Gutachten, welches erstellt werden muss über meine eventuelle Arbeitsfähigkeit. Er sprach auch an, dass mein Arbeitgeber dieses in die Wege leiten muss. Hat er aber nicht vor, da er meinte, nach der OP könne ich am Folgetag wieder arbeiten. Es sieht lt Ärzten eigentlich mehr nach NO aus. Am Dienstag spreche ich nochmals die regionalen Augenärzte an und setze mich mit dem Sozialdienst der Uni in in Würzburg in Verbindung, wie ein weiteres vorgehen richtig geplant werden kann. Ich habe nicht vor schneller als notwendig an den Arbeitsplatz zurück zu kehren!

Nur: woher soll ich wissen, was richtig ist - Anwalt VDK sagt so, Ärzte sagen vermutlich geht nichts mehr mit normaler Arbeit aber bitte wo soll ich wie ansetzen???
Derzeit sammle ich alle Gutachten von Fachärzten um diese für den Antrag beim Versorgungsamt vorrätig zu haben. Hier hat der VDK mir die notwendigen Gutachten benannt, die ich benötige. Der Jammerzettel ist ebenfalls in Arbeit. Aber auch hier kann ich den Antrag erst stellen wenn die endgültigen Werte klar sind....

Gruß von Katzenstube

Ich kann hier so einiges nicht nachvollziehen.

Wieso werden die Arbeitsmittel benötigt, bevor über eine Behinderung entschieden werden kann? Über eine Behinderrung entscheidet das Versorgungsamt oder wie immer das bei Dir heisst und nicht die DRV . Und die benötigen dafür keine Arbeitsmittel.

Was soll dein Arbeitgeber für einen Antrag stellen bezüglich Deiner Arbeitsfähigkeit? Darüber entscheiden Deine Ärzte, und dass ganz ohne Antrag Deines Arbeitgebers. Ein Antrag beim Integrationsamt wäre allerdings duurch Deinen Arbeitgeber zu stellen. Aber da blicke ich ehrlich gesagt nicht durch, wann das Integrationsamt zuständig ist für Arbeitsplatzanpassungen und wann die DRV . Das sit aber auch egal, denn wie schon geschrieben wurde müssen die weiterleiten.

Berichte sammeln ist nicht verkehrt. Die Formulare der DRV gibt es aber auch im Internet.

Beantragen kannst Du jetzt noch gar nichts, weil ja noch nichtmal feststeht, welche Hilfsmittel Du brauchst. Wenn Du dann nicht arbeiten kannst, weil die Hilfsmittel noch nicht da sind, lass Dich weiter AU schreiben. Man kann sich sogar als Rollstuhlfahrer AU schreiben lassen, wenn der Rolli repariert werden muss und kein Ersatz zur Verfügung steht. Würde ich zwar versuchen zu vermeiden, aber es geht.

Was Du machen könntest: Jetzt schon einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen wegen Deiner Hüftsache. Ich habe da in erster Linie den Kündigungsschutz im Blick. Und wer weiss, vielleicht springt nebenher ein Merkzeichen dabei heraus, dass für die Fahrkosten noch hilfreich sein könnte. Die Augensache würde ich mit aufführen und die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht befreien. Da würde ich ganz bewusst noch keine Berichte beilegen. Meine Idee dabei: Das Amt muss dann die Berichte anfordern (Bei uns machen sie das auch.) und die sind dann frisch. Dann abwarten, was daraus wird. Einen Verschlimmerungsantrag kannst Du später immer stellen. Bei uns dauern die Anträge auf Schwerbehinderung recht lange, weil die da total überlastet sind. Die stapeln wirklich die Unterlagen auf den Fensterbänken.

Zum Kündigunggschutz während des Antragsverfahrens habe ich hier etwas gefunden: https://www.integrationsaemter.de/W...re-Kuendigungsschutz/233c1589i1p62/index.html

Quittungen für Fahrtkosten bitte aufheben. Zumindest in der Steuererklärung müsste da was gehen.
 

Katzenstube

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AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Hallo Kerstin,
so handhabe ich es: alle Belege, die nicht erstattet werden (wobei ich es im Vorfeld immer versuche) werden gesammelt für die Steuer 2018.

Für die Hüfte habe ich Ende Juni 2018 einen Termin bei einem Orthopäden, der die entsprechenden Unterlagen erstellen soll. Der VDK -Rechtsanwalt hat mir gesagt wie das Teil heisst (was ich jetzt gerade nicht benennen kann). Ebenfalls darf mein Psychologe, als auch die Hausärztin Stellung nehmen. Diese Papiere gehen dann als Gesamtantrag (lt. RA nur wenn ich alles zusammen beim Versorgungsamt einreiche wird es entsprechend berücksichtigt werden. Schlechtes sehen und desolate Hüfte sprechen für schwieriges gehen - aber nur, wenn beides per Papier belegt ist). Ein späterer Widerspruch (weil keine Unterlagen dabei waren) würde nur zusätzliche Zeit kosten. Bis die Bescheinigung vom Augenarzt endgültig ist habe ich auch die anderen Belege von den Fachärzten.

Der Stationsarzt sprach davon, dass der Arbeitsplatz überprüft werden müsse, ob dieser überhaupt mit meinen Einschränkungen kombinierbar - bzw. mit welchem Zeitvolumen - wäre. Stationsarzt sagte auch es wäre meine Pflicht, meinen Arbeitgeber darüber aufzuklären damit dieser die Eignung des Arbeitsplatzes prüfen ließe. Ist dort vermutlich nicht gegeben!!! Sicherheitsmängel!!!! Deshalb aber habe ich meine AU , die sicherlich noch einige Zeit andauern wird. Der Stationsarzt der Augenklinik wie auch Oberärztin nannten Arbeitsplatzbrille und entsprechenden Monitor für den Fall, dass überhaupt noch eine Arbeitsleistung erbracht werden kann.

Ja, es gibt die Formulare im Internet - in riesiger Anzahl - da ich nicht wusste, welches bei mir passend ist bat ich die RV mir die passenden zuzusenden bzw. zu benennen. Was ja auch geschehen ist.

Ich kämpfe mich durch - behalte Kontakt mit den Fachärzten - sammle Unterlagen und bleibe so lange wie möglich AU , zumindest bis ich wieder einigermaßen sehen kann, auf dem einen Auge. Und wenn eine Kündigung kommt, dann kann ich auch nichts machen ..... HAUPTSACHE ETWAS SEHEN, wenn es auch keine Sicht aus beiden Augen ist.

Gruß von Katzenstube
 
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ExUser 2606

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AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Was Du beim SBA mit einreichst und was nicht, ist Deine Entscheidung. Es gibt da kien Vorschriften, dass da ganz bestimmte Sachen ausgefüllt werden müssen.

Und natürlich mustt Du Deinen Arbeitgeber informieren, wenn Du aus gesundheilichen Gründen Deine Arbeit nicht mehr machen kannst und er muss dann (gerade, wenn Du den Schwerbehindertenstatus hast, ) zumindest versuchen, für Abhilfe zu sorgen. Nennt sich Fürsorgepflicht.

Aber ws ist das denn mit den Sicherheitsmängeln? Das betriffft doch alle Arbeitnehmer.
 

Katzenstube

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AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Klar betreffen die Sicherheitsmängel alle - aber wo klein Kläger, da kein Richter. Ich arbeite 4 Tage Vollzeit an einem Arbeitsplatz (was ich erst jetzt erfahren habe) welcher auf Grund dessen, dass der Raum zu niedrig sei lt BG nicht als Vollzeitarbeitsplatz genutzt werden darf. So erhählten mir die Kollegen .... ich kenne diese Papiere nicht.... Klar kommen diverse Dinge bei jedem Arbeitsunfall auch mal kurz auf den Tisch ... aber eben nur kurz.....

Treppenhndläufe ect. Steckdosen ect. sind alles nicht so, wie DU oder ich es bei einer vermieteten Wohnung übergeben dürften.... Wir sprechen noch garnicht von PC's oder Stühlen, die nicht umstürzen können.....

Meinem Arbeitgeber über die Behinderung eine Information geben, geht ja auch erst dann, wenn dieses durch die Ärzte bestätigt ist - und nicht nur mit Worten, sondern per Papierform.

Allerdings ist das interessant mit der Fürsorgepflicht. Ich dachte nämlich, wenn der mich rausschmeissen will dann geht das ohne Probleme. Denn wie gesagt, noch habe ich keinen Behindertenstatus und die Bearbeitung dauert auch bei uns lt. RA ca. 6 Monate - also Zeit genug ordentlich zu kündigen, einem Arbeitnehmer ohne Behinderung.

Gruß von Katzenstube
 
E

ExUser 2606

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AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Lies Dir den Link mal Durch, da stehen Fristen von drei Wochen drin, de mir allerdings auch neu waren. Mal ganz davon abgesehen, dass eine Blindhet auf einem Auge wohl eine offensichtliche Behinderung sein dürfte. Und vielleicht sieht man ja wegen der Hüftsache auch eine Gehbehinderung oder so?

Habt Ihr Eure Arbeitsunfälle wenigstens bei der BG gemeldet? Ansomsten würde ich denen doch mal einen Hinweis geben, dass sich eine Ortsbesichtgung lohnen könnte....

Nach einem Betriebsrat war ich gar nicht zu fragen.
 

Katzenstube

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AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Hey Kerstin,
na, die Frage wage ich ja auch gar nicht zu beantworten ;-)

Ja, die Unfälle wurden gemeldet, denn die Techniker wurden ja vom Arzt behandelt, der dieses dann weitergemeldet hat. Wodurch auch die Beiträge stiegen.

Ich habe die Infos durchgelesen, aber dadurch, dass ich erst den Antrag mit kompletten fundierten Papieren der Augenklinik stellen möchte, ist das jetzt eben noch nicht möglich. Ich gehe nicht von einer Gehbehinderung aus (was aber durch das Röntgenbild evtl. tatsächlich sein könnte) aber von einer Erschwernis im Bewegungsablauf - schlechtes sehen und vorsichtiges Gehen erschwert sich ja gegenseitig. Ich habe selber so viel an der Hüfte gearbeitet, trainiert und viele Mediziner selber bezahlt wie auch Krankengymnastik, Schmerztherapeut dass da viel erreicht wurde.

Ja, Du hast Recht - ich habe klar und deutlich zur AU gesagt dass ich auf einem Auge erblindet bin und das andere auch nicht funktioniert bzw. operiert wurde um einer kompletten Erblindung auf beiden Augen entgegen zu wirken.

Wir werden sehen, was sich entwickelt. Ich ziehe auch die Mitgliedschaft (zusätzlich zum VDK ) eines entsprechenden Sehbehinderten Dachverbandes in Erwägung. Die sind halt alle nicht in meiner Nähe - auch keine Außenstellen. Aber eine Überlegung wert.

Gruß von Katzenstube
 
E

ExUser 2606

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AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Musst Du selber wissen.

Meine Idee war halt, dass die Bearbeitung des Antrages eh etwas dauert. Und wenn die Augenärzte dann angeschrieben werden, dann sind sie entweder schon soweit oder sie antworten, dass ie noch Zeit brauchen, aber der Antrag wäre erstmal gestellt, womit die Fristen beginnen zu laufen.

Das könnte gegenüber Deiner Vorgehensweise einen Vorteil bringen, muss es aber nicht.
 

jockel

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AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Grundlage für den Bedarf einer Arbeitsplatzbrille oder anderer Sehhilfsmittel ist die Bildschirmarbeitsplatzverordnung und da ist

- eine Einstellungsuntersuchung,
- Verordnung der Brille und
- anderer technischer Hilfsmittel

durch den Betriebsarzt, den Augenarzt und der Berufsgenossenschaft vornehmen zu lassen.

Die Untersuchungskosten, die Fahrt zum behandelnden Arzt und zur Untersuchungsstelle der Berufsgenossenschaft hat der Arbeitgeber zu tragen inklusive bezahlter Freistellung von der Arbeit. In der Bildschirmarbeitsplatzverordnung sind auch die Abstände der arbeitstäglichen, vom Arbeitgeber zu bezahlenden Erholungspausen bei Bildschirmarbeit und die regelmäßigen arbeitsmedizinischen Reihenuntersuchungen für "Bildschirmarbeiter" geregelt.

siehe auch das Internetprojekt ergo-online.de/ Dort kann man über die Suchfunktion gezielt nach Schlagworten suchen oder man nimmt Kontakt zur Fachredaktion auf.

Wie ein Arbeitsplatz, Arbeitsräume arbeitnehmergerecht durch den Arbeitsgeber einzurichten sind, regelt die Arbeitsstättenverordnung.
 
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Katzenstube

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AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Hallo Jockel,
superinformativ!!!

Ich befürchte, da lege ich jetzt eine Bombe bzw. durch das Anrufen diverser Ämter und Behörden.....

Es gibt bei uns weder Pausenräume (das was es mal gab ist nun mein Arbeitsplatz) geschweige denn Notfalliegen ect. pp. Es ist ein altes Wohnhaus, welches als Bürogebäude genutzt wird und wo die Techniker kurz aufschlagen und sich Aufträge holen. Pausen machen die im Auto oder außerhalb des Hauses. Ich denke mal, wenn da tatsächlich jemand prüfen sollte dann gibt es Explosionsfgefahr.....

Vielen Dank von Katzenstube,
die nun erst mal sehen muss, wie sie mit diesen Informationen umgeht.
 
E

ExUser 2606

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AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Eigentlich müsste ein Anruf bei der zuständigen BG ausreichen.

Ich hatte das auch mal. Ist gut 20 Jahre her. Damals war ich noch bei einer Tochterforma meines jetzigen Arbeitgebers beschäftigt, nach und nach sind wir immer näher an den Mutterkonzern herangerückt. Damals hatten wir noch eigene Geschäftsstellen.

Wir bezogen damals Räumlichkeiten, die unsere Vermieter, die das Büro ihrer Trockenbaufirma im selben gebäude haten, exta für uns ausgebaut hatten. Sah schick aus, in jedem Raum eine andere Beleuchtungslösung. Mit dem Vermieter war vereinbart, dass er gelegentlich mal seine Kunden bei uns durchführen darf um ihm verschiedene Lichtlösungen zu zeigen. Ist zwar nie passiert, aber es spricht ja nichts gegen so eine Vereinbarung.

Ich habe die Geschäftsstelle damals ganz neu aufgebaut, wir hatten am Anfang wirklich nicht mal einen Bleistift. es gab nur mich, meine Chefin und unsere ca. 20 IT Professionals, die aber meist alle im Einsatz bei Kunden waren und nur mal reinschauten, wenn sie etwas abgeben wollten oder zu einer Besprechung oder wenn ausnahmsweise mal jemand keinen Projekteinsatz beim Kunden hatte. Manche habe ich nie oder nur zum Sommerfest und zur Weihnachtsfeier gesehen. Von daher waren die drei grossen Räume + Teeküche und Toiletten am Anfang mehr als ausreichend.

Meine Chefin war echt okay, Vertrieblerin durch und durch, wir haben uns super verstanden, auch wenn es machmal echt eine Herausforderung war, mit diesem Wirbelwind Schritt zu halten und irgendwie Struktur in das Chaos zu bringen, dass se gerne hinterließ. Allerding hatte sie die unangenehme Angewohnhet, Dinge, zu denen sie keine Lust hatte, einfach liegenzulassen, bis ihr jemand die Pistole auf die Brust gesetzt hat oder bis sich ein Dummer gefunden hat, der die Arbeit für sie erledigt hat. Das machte es mir als Sekki nicht unbedingt einfacher, aber mit der Zeit wusste ich, wie ichzu den unvermeidlichen Dingen bekomme. Manchmal war das allerdings ein Kraftakt.

Nach etwa drei Jahten hatten wir unsere Mitarbeiterzahl mehr als verdreifacht, unsere Vermieter hatten nochmal für uns angebaut und sind schliesslich selber in die Garage gezogen, es gab inzwischen sogar einen Betriebsrat, 2 weitere Sekkis und eine Azubine fürs Büro.

Irgendwann fing inmeinem Raum die Deckenbeleuchtung an zu schwächeln. Erst viel ein Lämpchen aus, dann ein weiteres und dann nach und nach immer mehr. Mir hat später jemand erklärt, dass die Lampen so geschaltet waren, dass, wen eine ausfällt, der Rest üeberlastet ist und dann um so schmeller kaputtgeht. Ein paar einzelne Ersatzlämpchenlämpchen (waren so kleiine Hallogenstrahler direkt in der Deckenverkleidung) hatte ich da, aber erstmal jemanden finden, der da hochklettert. Ich kann sowas wegen meiner Behinderung gar nicht und habe mich auch nicht getraut, da einen unsere Jungs auf die Leiter zu schicken, ist ja nicht derer Job und wenn dan was passiert.... Also habe ich die Cefin angesprochen. Se meinte, sie werde sich kümmern....Ich habe es immer wieder gesagt, es geschah.....nichts.

Irgendwann sass ich dann im Dunkeln. Alle Lämpchen defekt. Im Sommer ging das noch, aber als es dann auf die dunkle Jahreszeit zuging, bekam ich echte Probleme, wenn ich handgeschriebenes abschreiben musste oder so. Meine einzige Rettung war eine Pflanzenleuchte, die neben meinem Schreibtisch von der Decke hing, damit eine Palme ausreichend Licht bekommen sollte. Als meine Chefin dann auf meine erneute Nachfrage hin den Kauf einer Taschenlampe anbot, ist mir der Kragen geplatzt. Ich hatte ab dem nächsten Tag 2 Wochen Urlaub und habe ihr deutlich gesagt, dass wenn ich aus dem Urlaub käme und das nicht behoben sei, ich sofort wieder gehen würde. So konnte ich einfach nicht mehr arbeiten. Sie lachte und meinte, ich sei wohl überarbeitet und urlaubsreif.

Ich kam dann nach 2 Wochen zurück und men Büro war weiter dunkel. Wer mich kennt, der weiss, wenn ich etwas ankündige, ziehe ich das durch. Ich habe dann nur noch zur Chefin gesagt, sie könne mich ja anrufen, wenn das Lichtproblem gelöst sei und bin wieder nach Hause gefahren.

2 Tage später rief mich unser BR Vorsitzender an, ich könne am Folgetag so gegen Mittag in Büro kommen, dann sei der Elektriker wohl fertig.:peace::cheer2:

Im Nachgang hat der BR jemanden von der BG kommen lassen, der in allen Räumen gemessen hat und der erhebliche Defizite an unserer "Diskobeleuchtung", wie er das nannte, festgestellt hat. Chefin bekam dann die offizielle Aufforderug von der BG , die Mängel bis zu einem bestimmten Termin zu beheben. Den liess sie verstreichen. Erst als die BG mit einer saftigen Strafe drohte, wurde das gesamte Beleuchtungskonzept der Geschäftsstelle überarbeitet, wir bekamen Arbeitsplatzleuchten usw.

Mir gegenüber hat Chefin die Sache nie wieder angesprochen. Allerdings, wenn sie mitbekam, dass jemand mich nicht ernst nahm, dann sagte sie immer: "Vorsicht, Frau K macht, was sie sagt."
 

Katzenstube

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Hallo Kerstin, guten Morgen,
ich denke, an vielen Arbeitsplätzen läuft es so, dass so manches sinnvolle nicht erfüllt ist. Ich hatte mich damit arrangiert, als ich noch dachte "sehend" zu sein. Nunmehr geht es nicht und ich muss für das letzte bischen Augenlicht kämpfen und riskiere es nicht für Dinge, von denen ich weiß, das diese gefährlich für mich sind.

Ich möchte das Unternehmen, in dem ich beschäftigt bin nicht aufhängen, aber ich muss nach mir sehen. Kein Mensch kann das Verhalten meines Chefs einkalkulieren, wenn es jetzt viele AU -Wochen gibt - aber das muss ich dann aus der Situation heraus versuchen zu lösen.

Ich selber muss für mich noch daran arbeiten so resulut zu werden wie Du es bereits vor 20 Jahren warst. Natürlich ist die Vorstellung übelst wieder in den Fängen der Agentur für Arbeit zu landen, nach allem dem, was mir dort passiert war. Dennoch meine ich, dass ich nun ein besseres Netz an Ärzten aufgebaut habe und auch mein (Schmerz-)Psychotherapeut versucht mich aufzubauen und zu stärken wo es nur geht.

Schwierig ist einfach, dass ich nicht mehr so kann wie ich möchte - weder lesen noch schreiben, noch mich ins Auto setzen und kurz zum Arzt fahren, noch einkaufen, wie es gerade nötig ist. Aber dadurch lässt sich vielleicht etwas sehen erhalten und dadurch wird der Kampf sich in jedem Fall lohnen.... auch wenn es frustige Zeiten geben wird.

Lieben Gruß von Katzenstube
 
E

ExUser 2606

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AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Gerade deshalb finde ich es wichtig, dich ueber einen möglichdt baldigen SBA abzusichern.
 

Katzenstube

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AW: Antrag Teilhabe am Arbeitsleben /Arbeitsplatzbrille / Monitor

Hallo Ihr,
Antrag auf Gdb ist beim Versorgungsamt eingetroffen und wird wohl nun bearbeitet.

Die Rentenversicherung wird auch demnächst beglückt mit dem Wunsch nach Arbeitsplatzhilfen. Dazu war aber eine Gesichtsfelduntrsuchung mit Geräten erforderlich, die mein Augenarzt hier nicht hat. Auf "deutsch": seine Geräte sind zu alt um anerkannt zu werden.

Ich arbeite wieder, ist zwar nicht einfach, aber o.k. weil es schön ist wieder dort zu sein und wieder ganz toll aufgenommen worden zu sein.

Wenn Rentenversicherung und Versorgungsamt beschieden haben, dann werde ich mal abchecken, wie die Fahrerei und Belastbarkeit der Augen ab Herbst wird. Und dann wird weiter überlegt, wie es mit einer Teilrente aussieht. Die Ärzte in Würzburg waren ja der Meinung, ich könne nicht mehr arbeiten.

Aber da muss alles erst abgearbeitet werden, bevor ich mich für den einen oder anderen Weg entscheide. Denn meine persönliche Gesundheit ist besser bestellt an dem Arbeitsplatz - einfach weil die soziale Komponente da ist. Ob das aber in dem Maße sei muss wie vor der Erblindung wage ich in Frage zu stellen.

Gruß von Katzenstube
 
E

ExUser 2606

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Toll, daSs das klappt und dein Arbeitgeber mitzieht.

Kannst du die Gesichtsfeldmessung nicht in Würzburg machen lassen?

Wenn es nur am Fahren scheitern sollte, kaeme auch noch die Kraftfahrzeughilfevrordnung in Betracht. Das kann auch ein Fahrdienst oder Taxikosten sein.
 

Katzenstube

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Hallo Kerstin,
habe ich schon so gemacht. Die Würzburger haben mir das jetzt netterweise geschickt. Aber die Krankenkasse zahlt nichts. Ich hatte das mit Schmerztherapeut und Antrag Taxifahrt zu den Terminen versucht. Abgeschmettert! Ich war aber so frei und bin in den Widerspruch gegangen....

Mir geht es um den Versuch situativ so viel wie möglich in Erwägung zu ziehen um aus der Situation heraus zu handeln. Deshalb habe ich auch auf das Hamburger Modell verzichtet, welches eine Eingliederung (aber zu lasten der Krankengeldzahlung bedeuten müsste). 78 Wochen sind bei Augen schnell erledigt - die ersten beiden sind schon verbraten und der belastende Herbst und Winter, die waren noch nicht....

Ich bin auch froh, dass alles angeleiert ist und vor allen Dingen, Chef und Mitarbeiter waren alle froh dass ich wieder da war. Wirklich froh, da war kein Zeigefinger, Du, Du, Du mit Deinen Krankheiten. Ich hatte alles super vorbereitet und Aufträge für meine Monteure bis jetzt (hatte also für 2 Monate vorbereitet). Und für die Monteuere auch bessere Zeiten ausgehandelt. Also zwei Seiten, für welches mein Fehlen von Nachteil war. Schön. Das habe ich schon lange, lange nicht mehr erlebt.

Gruß von Katzenstube
 
E

ExUser 2606

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Kraftfahrzeughilfe müsstest du bei der D®V beantragen. Die gibt es nur fuer Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Ist eine LTA.
 

Katzenstube

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Au , gut zu wissen.

Ich hoffe mal, dass der Augenarzt - da die Uni Würzburg nun die relevanten Bilder, die er nicht erzeugen kann - zur Seite gestellt hat schnell diesen Antrag fertig macht.

Denn derzeit wissen die ja noch nicht dass ich rechts und links vom grünen und grauen Star gepickt wurde ;-)

Danke für die Info, von der Art ich sicherlich noch viele benötigen werde.

Gruß von Katzenstube
 
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