Welche Zuschüsse kann ich für mein Zimmer in der WG noch bekommen?

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Frank74

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Hallo,

beziehe Erwerbslosen Rente wegen voller Erwerbsmnderung von 490 Euro. Das Wg Zimmer 16qm in einer 3er WG kostet 377 Euro. Davon wird als ergänzende Sozialhilfe 277 Euro vom Sozialamt übernommen. D.h von den ohnehin nur 490 Euro soll 100 Euro fur das Zimmer drauflegen. Gibt es Möglichkeiten via Zuschüsse Entlastung zu bekommen?

MfG
Frank
 

Fabiola

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AW: Zuschüsse

Hallo,
beziehe Erwerbslosen Rente wegen voller Erwerbsmnderung von 490 Euro. Das Wg Zimmer 16qm in einer 3er WG kostet 377 Euro. Davon wird als ergänzende Sozialhilfe 277 Euro vom Sozialamt übernommen.
:welcome:Frank74
Deine Angaben sind leider etwas dürftig (Deine Themenüberschrift übrigens auch wenig aussagekräftig).
Ich versuche es trotzdem mal.

In der Sozialhilfe erhältst Du Grundsicherung .
Dieser setzt sich zusammen aus
1. Regelecksatz in Höhe von zur Zeit 409,00 € monatlich (alltäglicher Bedarf)
2. zuzüglich angemessene Unterkunftskosten (KdU )

Einkommen wie z.B. hier EM-Rente werden darauf als Einkommen angerechnet.

Die KdU ist bundesweit nicht einheitlich geregelt sondern werden von Städten und Gemeinden individuell festgelegt.
Ich unterstelle jetzt mal, dass Deine KdU in Höhe von 377 € als angemessen gelten.

Grobe Berechnung:
Dir stünden demnach als Bedarf zum Leben 409 € RES + 399 € KdU zu, ergibt 786 € monatlich, wenn Du keinerlei Einkünfte hast.

Da Du allerdings Einkünfte hast (490 € EM-Rente), werden diese von den 786 € abgezogen.
786 € - 490 € ergibt dann 296 € aufstockende Grundsicherung , die Du vom Sozialamt erhältst.
Weshalb diese bei Dir lediglich 277 € beträgt, erschließt sich mir nicht.

Das ist jetzt nur eine grobe Berechnung (mögliche Pauschalen zu Deinen Gunsten sind noch nicht berücksichtigt).

Als erstes sollte geprüft werden, wie hoch die angemessenen KdU für Deinen Wohnort sind (da werden auch gern mal falsche Werte angegeben).
Als zweites solltest Du mal Deinen Bescheid vom Sozialamt hier anonymisiert einstellen, damit man die Berechnung des Sozialamtes sehen kann.

Andernfalls ist es schwierig, Dir präzise Antwort zu geben.
 
M

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Gast
377 EUR für ein Zimmer? WO ist das? München, Frankfurt....

Hier in meiner Ecke kosten durchschnittliche WG -Zimmer warm und incl. NK zwischen 400 und 450 Euro und liegen damit noch deutlich unter der Angemessenheitsgrenze. Und nee, das ist nicht München oder Frankfurt, sondern im Dreieck Stuttgart, Mannheim und Freiburg.
 

doppelhexe

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such bitte hier mal deinen ort und schau, was angemessene KDU wären...

Ortliche Richtlinien
harald thome 2017

und dann, wie fabiola schon schrieb, mal den bescheid anonymisiert hier einstellen... oder die berechnungen (tabellen) abtipseln

bevor man nach zuschüssen von iwoher sucht sollte man schon die rechtmäßigkeit des bescheides überprüfen... die behumpsen auch gerne mal...
 

Frank74

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Hallo,

ja es sind 377 warm für ein Zimmer in einer WG in Darmstadt. Könnte in der vorgenannten Tabelle nichts finden an Beträgen. Das ist aber das kleinste Problem, denn hab den Bescheid nicht mehr auffinden können, dazu kommt wohne ein Jahr knapp hier und erst jetzt fällt mir auf des sehr viel bezahle dazu von 490 Frührente 100,06 dazu bezahlen soll, das ist es eigtl, die 490 sind doch ohnehin weit unter dem Existenzminimum..

WIE des Sozialamt auch immer berechnet hat, 377 kostet es warm für 16qm in Darmstadt. Netto, weniger, also wonach richtet sich das Sozialamt, nach der kalt oder warm Miete. Warm ... all inklusive genannt oder?

Gruß
Frank

Im Mietvertrag steht aufgeschlüsselt:

246 € Kaltmiete
Nebenkostenpauschale 125 €
Betriebskosten 40 € (Wasser, Kanal, Müll etc)
Verbrauchskosten 60 € Heizkosten, Kosten für Warmwasser
Haushaltsstrom 25 €
 

doppelhexe

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wohnst du in darmstadt direkt oder in den OT?

für darmstadt hab ich mal folgendes gefunden (unten angehängt...

45qm, kalt 376,65€, betriebskosten 1,79€/qm, warmwasser 0,29€/qm ...

....................................
490€ rente
277€ vom amt...
352€ miete (strom muss man selber zahlen)

bedarf 409 + 352€ miete (strom musst du selber zahlen!!!- muss jeder von seinem regelsatz zahlen) ... = 761€

bedarf 761€ - 490€ = 271€ vom amt... dann stimmen doch die 277€, die du vom amt bekommst. ist sogar mehr ...

du hast 390€ zum leben/tel/internet... da hat manch andrer ALG2-beziehr weniger, da er mehr stromkosten hat, die er von seinem regelsatz zahlen muss...

LG
 

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Frank74

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Hallo,

das WG Zimmer liegt in Darmstadt direkt ja und es ergeben sich 390€ unterm Strich. 490 Rente minus 100 der Rechnung des Amtes zufolge. Um diese Zuzahlung geht's auch aus Sicht eines Frührentners, der nicht temporär arbeitslos sondern eben weil Frührentner, fragte ich Eingangs ob es Unterstützung Zuschüsse gibt. Andererseits kommt hinzu wie man in dem Thread lesen kann, das 400 / 450 Warm im Dreieck Stuttgart - Mannheim -Freiburg zb noch unter! der Angemessenheit Grenze liegen.

Gruss
Frank
 

Helga40

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WIE des Sozialamt auch immer berechnet hat...

Gruß
Frank

Dafür gibt es einen Bescheid und es wäre sehr hilfreich, wenn du den hochladen könntest oder die dortige Berechnung abschreiben.

Alles andere ist Rätsel raten. Es gibt übrigens in Deutschland kein fest definiertes Existenzminimum. Das soziokulturelle Existenzminimum liegt bei 409 Euro + angemessene Miete, wie hier auch schon geschrieben wurde.
 

TazD

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@Helga
Das ist aber das kleinste Problem, denn hab den Bescheid nicht mehr auffinden können, [...]
Könnte also schwierig werden mit dem einstellen, so lange der TE sich nicht einen neuen Bescheid ausstellen lässt.

Dafür könnte man sich mal mit dem Sozialamt in Verbindung setzen, wenn einem so wichtige Unterlagen fehlen... :wink:
 

Frank74

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Hallo,

es geht ja zunächst eigentl darum ob, inwiefern ein WG Zimmer im Unterschied zu einer Wohnung wie eigentlich veranschlagt wird. Also die Bemessungsgrundlage schlechthin. Erst dann wird der Bescheid interessant, wobei aus dem Mietvertrag die genauen Zahlen euch mitgeteilt hatte.

Grusse
Frank
 

TazD

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Hallo,

ja es sind 377 warm für ein Zimmer in einer WG in Darmstadt. Könnte in der vorgenannten Tabelle nichts finden an Beträgen.
Vllt sollte man dann auch mal richtig schauen, weil Darmstadt sehr wohl aufgeführt ist und zwar mit folgenden Beträgen:

Angemessene Wohnungsgröße in m²
45

Grundmiete
376,65

Betriebskosten in Euro
80,55

Angemessenheitsgrenze in Euro gerundet
457,-
 

doppelhexe

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Hallo,

es geht ja zunächst eigentl darum ob, inwiefern ein WG Zimmer im Unterschied zu einer Wohnung wie eigentlich veranschlagt wird. Also die Bemessungsgrundlage schlechthin. Erst dann wird der Bescheid interessant, wobei aus dem Mietvertrag die genauen Zahlen euch mitgeteilt hatte.

Grusse
Frank

es ist egal, ob du eine wohnung hast, in ner WG wohnst oder im hotel residierst.

es gibt eine höchstgrenze für die miete um die angemessenheit herauszufinden.

deine miete liegt im rahmen also wird sie abzüglich deiner einnahmen übernommen.

anhand deiner zahlen ist alles richtig berechnet worden und mit den 390€, die du zum leben hast stimmt alles.
 

Frank74

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absolut werden der Tabelle nach 457 brutto als angemessen in DA aufgeführt. Stimmt mit den anderen Browser könnte des nun auch sehen. Aber, mein Zimmer kostet 377, wovon 100! zuzahlen muss, demnach werden nur 277 anerkannt,daher stimmt nach deiner Rechnung überhaupt des nicht. 277 gegen 457. Also bin doch nicht aufm falschen Dampfer. Aber wo kann man ansetzen

LG
Franck
 

Helga40

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Also, der erste Ansatz sollte (schon längst) sei, dich zum Sozialamt zu schwingen und dir den aktuellen Bescheid in Kopie aushändigen zu lassen.

Deine WG ist mit fremden Personen oder Familienangehörigen? Vielleicht gewährt man dir ja auch nicht die volle Regelbedarfsstufe.

Ohne Bescheid können wir hier noch monatelang rätseln und werden zu keinem Ergebnis kommen. Das sollte dir doch klar sein.
 

doppelhexe

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absolut werden der Tabelle nach 457 brutto als angemessen in DA aufgeführt. Stimmt mit den anderen Browser könnte des nun auch sehen. Aber, mein Zimmer kostet 377, wovon 100! zuzahlen muss, demnach werden nur 277 anerkannt,daher stimmt nach deiner Rechnung überhaupt des nicht. 277 gegen 457. Also bin doch nicht aufm falschen Dampfer. Aber wo kann man ansetzen

LG
Franck

es werden BIS ZUR höchstgrenze die mieten übernommen...


anspruch hast du auf deine miete (da unter der höchstgrenze) + regelsatz...

deine miete ist: = 346€

246 € Kaltmiete + 40€ betriebskosten + 60€ verbrauchskosten = 346€
strom (die 25€) zahlt das amt nicht, musst du selber zahlen)

damit stehen dir 356€ miete + 409€ regelsatz = 765€ zu

da du aber 490€ rente bekommst, werden die von deinen leistungen abgezogen

macht 275€ vom amt...

nochmal, vom amt hast du die angemessene miete + den regelsatz zu bekommen, das amt darf aber das, was du an rente (oder jedes andere einkommen) bekommst, darauf anrechnen.

mit rente und den 275€ vom amt hast du doch die volle summe, die dir zusteht
 

Fabiola

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AW: Welche Zuschüsse kann ich für mein Zimmer in der WG noch bekommen?

absolut werden der Tabelle nach 457 brutto als angemessen in DA aufgeführt. Aber, mein Zimmer kostet 377, wovon 100! zuzahlen muss, demnach werden nur 277 anerkannt, daher stimmt nach deiner Rechnung überhaupt des nicht. 277 gegen 457. Also bin doch nicht aufm falschen Dampfer.
In meinem Beitrag Post #2 hatte ich Dir ja Deinen Anspruch bereits vorgerechnet. Hier noch mal aufgrund der KdU von DA:
Person(en): 1
Angemessene Wohnungsgröße in m²: 45
Grundmiete (ohne Betriebskosten): pro m² Wohnfläche: 376,65 €
Betriebskosten: 80,55 €
Angemessenheitsgrenze (inkl. Kalte Betriebskosten): 457,20 €
Angemessenheitsgrenze (inkl. Kalte Betriebskosten) gerundet: 457 €

Der Eckregelsatz der einem Hilfebedürftigen in Deutschland zugestanden wird beträgt 409 €.
Die Bruttokaltmiete die einem Hilfebedürftigen in DA max. zugestanden wird beträgt 457 €. In Deinem Fall 352 € KdU (Strom musst Du aus dem Rckregelsatz bezahlen - gehört also nicht zur KdU !)
Die Berechnung Deines Gesamtbedarf sähe so aus:
409 € Eckregelsatz
+ 352 € Miete (Strom musst Du aus dem Eckregelsatz bezahlen - gehört also nicht zur KdU !)
761 € Dein Gesamtbedarf

Da Du allerdings Einkommen (Rente 490€) hast, wir dieser Betrag mit dem Gesamatbetrag (761 €) verrechnet/abgezogen.
761 €
- 490 €
371 € , die Dir vom Amt bezahlt werden müssten.

Wie Du schreibst, bekommst Du vom Amt aber nur 277 € ergänzende Sozialhilfe.
Aber wo kann man ansetzen
Du solltest dringend einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen:
Uberprufungsantrage hinreichend begrunden!
Bitte lies Dir das durch - insbesondere
§ 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X – Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsaktes – bestimmt, dass wenn sich der Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen ist.
sowie
Spätestens bis zum Ende des Verwaltungsverfahrens (bzw. des Widerspruchsverfahrens) muss konkretisiert sein, welcher Verwaltungsakt überprüft werden soll und zumindest im Ansatz nachvollziehbar mitgeteilt werden, welche rechtliche Bewertung angegriffen wird bzw. inwiefern von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde.
sowie
Überlegungen dahingehend, ob ein Überprüfungsantrag gestellt werden soll, sollten jederzeit (und bei SGB II- und SGB XII-Leistungen, also insbesondere bei „Hartz IV “ und Grundsicherung besonders zeitnah), insbesondere jedoch gegen Jahresende angestellt werden, da mit Ablauf eines Kalenderjahres etwaige Nachzahlungsansprüche für bis zu einem gesamten Kalenderjahr untergehen.
In Deinem Ü-Antrag sollten sämtliche Bescheide, die im Jahr 2016 und 2017 erstellt wurden im Betreff des Antrags genannt werden! und der Antrag noch vor Ablauf 2017 gestellt werden - ansonsten verfallen zum 31.12.17 00:00 Uhr Deine Ansprüche aus 2016.
Lies Dir meinen eingestellten Link in Ruhe durch - am Ende findest Du dann noch ein Musterschreiben für einen Ü-Antrag.
 

Frank74

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Hallo

hmm also wird doch unterschieden zb zwischen Hotelresidenz, Wohnung und WG . Denn fur eine Wohnung wurde ja 457 natl minus Strom, klar, zugestanden bekommen. Aber darüber finden sich null Infos im Netz. Also 277 fur ein Zimmer, 456 für eine Wohnung aber. Immer minus Strom, klar. Seht ihr die Diskrepanz auch?


Im Mietvertrag steht aufgeschlüsselt:

246 € Kaltmiete
Nebenkostenpauschale 125 €
Betriebskosten 40 € (Wasser, Kanal, Müll etc)
Verbrauchskosten 60 € Heizkosten, Kosten für Warmwasser
Haushaltsstrom 25 €

bedeutet es wird die Kaltmiete plus die 40 E Betriebskosten übernommen, der Rest nicht.

Wo kann man ansetzen?

@Fabiola merci, überhaupt auch wie du kluge Gedanken Anregungen gibst. Aus 2016 hatte keine evtl Ansprüche. In diesem Zimmer wohne seit Januar diesen Jahres.

LG
Frank
 

doppelhexe

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du willst es nich verstehen, oder?

nochmal, du hast anspruch auf die volle miete (wenn sie höchstens 456€ kostet) und den regelsatz.
aber davon wird dein einkommen abgezogen. du hast mit deiner rente einkommen, das du für deinen lebensunterhalt einsetzen musst.

409€ regelsatz + 352€ miete = 761€ gesamtbedarf

jeder muss als erstes eignes einkommen für seinen bedarf einsetzen. also bekommt man vom amt nur das, was einem neben dem einkommen bis zum gesamtbedarf noch fehlt

761 bedarf - 490 rente = 271€ fehlbedarf

neben deiner rente stehen dir vom staat nur noch 271€ (die zahlen dir sogar 277€, warum auch immer) zu ... denn damit hast du + deiner rente genau deinen gesamtbedarf

hättest du eine wohnung mit 400€ warm, dann würde das amt die 400€ übernehmen+ regelbedarf aber auch hier wieder abzüglich deiner rente...

ich versteh nicht, wo du hier sehen willst, das das amt dich bescheixxt?

auch als rentner steht dir nicht mehr geld zu und du musst deine rente dazu einsetzen, deinen bedarf zu decken. nur der rest wird vom staat zugeschossen.

die 456€ mietobergrenze wird auch für eine wohnung nur gezahlt, wenn die miete entsprechend ist. ist man drunter gibts weniger, ist man drüber kriegt man auf jeden fall nur 456€ für die miete
selbst wenn du ne wohnung für 200€ warm kriegen würdest, würde das amt nur 200 zahlen.
wenn dein WG -zimmer 456€ kosten würde, würde das amt 456€ zahlen

aber immer erst nach abzug deiner rente

es ist egal wo/wie man wohnt, übernommen wird nur die jeweilige miete.
 

Fabiola

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AW: Welche Zuschüsse kann ich für mein Zimmer in der WG noch bekommen?

du willst es nich verstehen, oder?
nochmal, du hast anspruch auf die volle miete (wenn sie höchstens 456€ kostet) und den regelsatz.
aber davon wird dein einkommen abgezogen. du hast mit deiner rente einkommen, das du für deinen lebensunterhalt einsetzen musst. (...)
Solltest Du den Sachverhalt nach all den Erklärungen hier noch immer nicht verstehen, dann wende Dich doch mal an die (kostenlose) gewerkschaftliche Arbeisloseninitiative GALIDA in Darmstadt.
GALIDA - Gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiative Darmstadt | Informationen fur Arbeitslose in und um Darmstadt

Die kann Dir den Sachverhalt im persönlichen Gespräch erhellen. Nur Mut, mir wurde seinerzeit dort auch geholfen.
Und fordere mal eine Kopie Deines Bescheides beim Grusiamt an, den Du dort hin mitnehmen kannst/solltest.
 

Frank74

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Hallo,

danke für den Tip Fabiola.

Doppelhexe, du schriebst U.a;

"die 456€ mietobergrenze wird auch für eine wohnung nur gezahlt, wenn die miete entsprechend ist. ist man drunter gibts weniger, ist man drüber kriegt man auf jeden fall nur 456€ für die miete
selbst wenn du ne wohnung für 200€ warm kriegen würdest, würde das amt nur 200 zahlen.
wenn dein WG -zimmer 456€ kosten würde, würde das amt 456€ zahlen"

ja, normal, nicht mehr als wie die Unterkunft kostet. Wenn weniger kriegt man erst Recht 100 Prozent. Aber in meinem Fall werden ja uberhaupt nicht die vollen Mietkosten übernommen, nur zum Teil. 100 Euro muss zuzahlen. Darum geht's. Von daher und wiederhole mich auch gerne, angeblich ist es wurscht wie man wohnt, 456 kriegt man maximal, OK. Aber ich bekomme von 377, nur 277 übernommen. Darum geht's. Und als Frührentner kommt noch hinzu, ist man das ewig, als Harzt4 Empfänger ist das hoffentlich nur übergangsweise bis zu zur nächsten Arbeitsstelle. Und dabei wohne für ein WG Zimmer doch eigentlich noch Recht günstig, hier gibt's weit teurere WG Zimmer. Wer es sich leisten kann. Ein mit 377 E all inklusive WG Zimmer soll zu teuer sein in Darmstadt?

"es ist egal wo/wie man wohnt, übernommen wird nur die jeweilige miete"

tja, bei mir nicht, um 100 Euro

LG
Frank
 

doppelhexe

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"es ist egal wo/wie man wohnt, übernommen wird nur die jeweilige miete"

tja, bei mir nicht, um 100 Euro

LG
Frank

du vergisst dabei, das deine rente angerechnet wird.

alles, was über 409€ (höhe des regelsatzes) rente da ist musst du selbst für miete aufbringen.

da du 490€ rente bekommst, musst du davon allein schon 81€ für die miete bezahlen ... und kriegst eben nur den rest vom amt. der restliche "fehlbetrag" ist der strom, den du nunmal nicht vom amt bezahlt bekommst, wie jeder ELO ...

da du das aber scheinbar nicht begreifen willst, musst du dir das dann von wem anders erklären lassen.
 

Frank74

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du vergisst dabei, das deine rente angerechnet wird.

alles, was über 409€ (höhe des regelsatzes) rente da ist musst du selbst für miete aufbringen.

da du 490€ rente bekommst, musst du davon allein schon 81€ für die miete bezahlen ... und kriegst eben nur den rest vom amt. der restliche "fehlbetrag" ist der strom, den du nunmal nicht vom amt bezahlt bekommst, wie jeder ELO ...

da du das aber scheinbar nicht begreifen willst, musst du dir das dann von wem anders erklären lassen.

demnach werden also all jene die können und die die nicht mehr können miteinander gleichgestellt? des ist zutiefst ungerecht, denjenigen gegenüber die temporär nichts finden denen das Leben schwerer noch zusätzlich gemacht wird damit sie wieder arbeiten ist ja Zynismus gelinde gesagt pur. Aber bei uns Frührentner ist das noch viel schlimmer. Wir Frührentner können nicht mehr. Ein wichtiger Unterschied schon oder.

Aber zurück zu den Zahlen. Wenn 456 generell als angemessen gelten, sind meine 377 klar drunter. Richtig? Also warum zu zuzahlen noch aus der Rente.

LG
Frank
 
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