AW: Zuschüsse Hallo,
beziehe Erwerbslosen Rente wegen voller Erwerbsmnderung von 490 Euro. Das Wg Zimmer 16qm in einer 3er WG kostet 377 Euro. Davon wird als ergänzende Sozialhilfe 277 Euro vom Sozialamt übernommen.

Frank74
Deine Angaben sind leider etwas dürftig (Deine Themenüberschrift übrigens auch wenig aussagekräftig).
Ich versuche es trotzdem mal.
In der Sozialhilfe erhältst Du
Grundsicherung .
Dieser setzt sich zusammen aus
1. Regelecksatz in Höhe von zur Zeit 409,00 € monatlich (alltäglicher Bedarf)
2. zuzüglich angemessene Unterkunftskosten (
KdU )
Einkommen wie z.B. hier EM-Rente werden darauf als Einkommen angerechnet.
Die
KdU ist bundesweit nicht einheitlich geregelt sondern werden von Städten und Gemeinden individuell festgelegt.
Ich unterstelle jetzt mal, dass Deine
KdU in Höhe von 377 € als angemessen gelten.
Grobe Berechnung:
Dir stünden demnach als Bedarf zum Leben 409 € RES + 399 €
KdU zu, ergibt
786 € monatlich, wenn Du keinerlei Einkünfte hast.
Da Du allerdings Einkünfte hast (490 € EM-Rente), werden diese von den 786 € abgezogen.
786 € - 490 € ergibt dann
296 € aufstockende
Grundsicherung , die Du vom Sozialamt erhältst.
Weshalb diese bei Dir lediglich 277 € beträgt, erschließt sich mir nicht.
Das ist jetzt nur eine grobe Berechnung (mögliche Pauschalen zu Deinen Gunsten sind noch nicht berücksichtigt).
Als erstes sollte geprüft werden, wie hoch die angemessenen
KdU für Deinen Wohnort sind (da werden auch gern mal falsche Werte angegeben).
Als zweites solltest Du mal Deinen Bescheid vom Sozialamt hier
anonymisiert einstellen, damit man die Berechnung des Sozialamtes sehen kann.
Andernfalls ist es schwierig, Dir präzise Antwort zu geben.