Hallo ralph3,
Der Hinweis "entsprechende Vergünstigungen" ist nun wirklich sehr
hilfreich: WELCHE? BEI WEM? IN WELCHER HÖHE? BEANTRAGUNG ERFORDERLICH? ZEITLICH BEGRENZT? ETC
Viele Fragen---keine Antworten!
Nu mal langsam, Schwerbehinderten-Ausweis zuzüglich eventueller
Merkzeichen und eine EM-Rente wegen Erwerbsminderung sind zwei verschiedene Schuhe
Für BEIDE Sachen gibt es unterschiedliche Regelungen, die sind teils gesetzlich geregelt (es besteht also ein Rechtsanspruch darauf) und andere Sachen (Ermäßigungen beim Eintritt z.B.) werden von (örtlichen) Veranstaltern /Verkehrsbetrieben usw. FREIWILLIG angeboten!
Mit
GdB 50 und dem
Merkzeichen "G" hast du einen gesetzlichen Anspruch auf entweder die halbe KfZ-Versicherung ODER Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr (deines Heimatortes), DAS mußt du dann beantragen
Für Fernreisen gibt es diesen Anspruch so NICHT, aber die Bahn bietet oft freiwillige Ermäßigungen an (halber Preis z.B.) für Schwerbehinderte /Rentner manchmal nur zu bestimmten Tageszeiten (wo z.B. Berufstätige NICHT so unterwegs sind, damit die Züge ausgelastet werden), DAS entscheidet aber die BAHN dann selber.
Bei solchen Ermäßigungs-Angeboten (Fahrscheine /Eintrittskarten z.B.) steht dann immer dabei für wen genau (und in welcher Höhe) die gelten, z. B. Schüler /Rentner / Schwerbehinderte (ev. eingeschränkt auf bestimmte
Merkzeichen ), das KANN hier KEINER alles einzeln aufzählen.
Das wird oft durch die örtlichen Verkehrsbetriebe /Kommunalen Betreiber (z. B. Stadtbad-Eintritt) geregelt, darauf gibt es KEINEN generellen Rechtsanspruch WEIL man Rentner ist.
Im Schwerbehinderten-Recht ist das teilweise anders (
Merkzeichen "RF" bedeutet z.B. Befreiung von der
GEZ , DAS bekommt man aber erst mit mindestens
GdB 80) geregelt und gesetzlich abgesichert.
Ein Rentner bekommt z.B. KEINE
GEZ -Befreiung (NUR weil er Rentner ist), es sei denn er bekommt zusätzlich
Grundsicherung vom Amt dazu.
ODER er hat außerdem AUCH die Schwerbehinderung mit
Merkzeichen "RF", MUSS man bei der
GEZ beantragen
Da gibt es also deutliche Unterschiede zwischen Schwerbehinderten (mit Ausweis und ev.
Merkzeichen ) und Rentnern, bei Rentnern geht es überwiegend NUR um freiwillige Ermäßigungs-Angebote (Kino /Theater/Freibad usw.) ein Rechtsanspruch ist meist NICHT gegeben.
Es genügt dann einfach den entsprechenden Ausweis vorzuzeigen, der Personal-Ausweis kann zusätzlich verlangt werden.
MfG Doppeloma