Vorausgesetzt beide sind Hartz4,dann gibts den Befreiungsausweis erst bei erreichen einer Zuzahlungsgrenze ab 165,60€.
Ist einer von beiden chronisch krank dann gibts den Ausweis schon bei erreichen von 82,80€ Zuzahlung.
Hoppla,-
das geht billiger.
Denn hat die Familie Hartz IV, dann zählt ausschließlich der Regelsatz des Haushaltsvorstandes als Rechengrundlage. Das heißt, ob allein oder mit Familie, berechnet wird die Zuzahlungsobergrenze ausschließlich aus einem einzelnen Jahres-Regelsatz.
Also Hartz IV Regelsatz für einen einzelnen Erwachsenen
(382 €), mal 12 = 4582 €/Jahr.
Und davon im Normalfall zwei Prozent sind die Zuzahlungs-Obergrenze im Jahr, also 91,68 €,
ist jemand (egal wer) in der Familie schwerwiegend chronisch krank,
dann ist die Zuzahlungsobergrenze für die Familie bei einem Prozent
der 4582 €. , also bei 45,82 € im Jahr.
Ach ja, manche Volkshochschulen geben Rabatt, entweder direkt gegen Nachweis, oder bei Vorlage eines evtl. Sozial-Bonuskärtchens, das man ggf. von der Stadt oder dem Kreis kriegt.
Mit diesem Kärtchen kriegt man z.B. auch -on Stadt zu Stadt unterschiedlich, Freikarten in Theater, etc., und/oder den Leseausweis in der Bücherei gratis oder billiger, etc.
Nicht zu vergessen: Wenn man Zahnersatz braucht, sich als Härtefall allen Verlangen und Ratenzahl-Angeboten nach Zuzahlung klar und ausdauernd entgegenstellt,- und mit ausschließlich der Regelleistung, also dem "Kassengebiß" zufrieden ist,- kostet einen auch das "Kassengebiß" nur Nerven (bis man es kriegt), aber kein Geld.
(Ich habs erreicht,- und bin echt zufrieden damit,- toll, endlich wieder kauen zu können!)
Und Care energy deckelt den Strompreis bei 4 Prozent der monatlichen Einkünfte,- mit seinem Sozialtarif.
Ach ja, solltest Du zu den bedauernswerten Wesen gehören, die Telefon, bzw. Telefon plus Internet noch bei der Telekom haben,- dann kriegst als Rundfunkgebührenbefreiter auf den einfachen Telefon, und den einfachen Telefon plus Internet-Tarif ine klene, monatlch Gebührengutschrift.