Welche Unterstützung gibt es bei Umzug wegen Arbeitsaufnahme?

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Cortemar

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Ich bin zurzeit ALGII -Empfänger, nehme aber am 01.02. eine Arbeit auf.

Für die Arbeitsstelle werde ich umziehen müssen. Finanziell ist das mit einigem Aufwand verbunden. Mein erstes Gehalt bekomme ich erst Ende Februar, die Leistungszahlung wird aber mit dem 01.02. eingestellt.

Folgende Kosten kommen auf mich zu:

* Umzugskosten
* Kaution neue Wohnung
* Miete, Strom, Telefon alte Wohnung (gekündigt zum 28.02.)
* Miete, Strom, Telefon neue Wohnung
* Grundsicherung bis zum ersten Gehalt

Ich habe von meinem SB Anträge bekommen, wodurch die Doppelmiete für die alte Wohung bis 250 EUR gedeckt wird und die Umzugskosten erstattet werden.

Kopfschmerzen bereiten mir aber die Kaution und die erste Mietzahlung für die neue Wohnung. Im Internet ist oft etwas von Übergangsbeihilfe/MObilitätshilfe zu lesen, wodurch man ein Darlehen erhält um genau solche Kosten abdecken zu können. Mein SB weiß diesbezüglich nichts. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten um derartige Kosten abdecken zu können?
 

Seepferdchen 2010

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AW: Welche Unterstützung gibt es bei Umzug wegen Arbeitsaufnahme?

Hallo @Cortemar

zunächst mal folgende Info für dich:

Du kannst einen Antrag stellen aus dem Vermittlungsbudget § 44 SGB III.

Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Bewerbungskosten pauschal
Bewerbungskosten Nachweis
Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
Fahrkosten für Pendelfahrten
Kosten für getrennte Haushaltsführung
Kosten für den Umzug
Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbil-dungsstelle
Kosten für Arbeitsmittel
Kosten für Nachweise
Unterstützung der Persönlichkeit ( z.B. Kleidung)
Sonstige Kosten
Anforderung Unterlagen

Quelle: arbeitsagentur/Vermittlungsbudget Seite 14

ist eine Kann-Leistung.

* Kaution neue Wohnung

Wird nicht aus dem Vermittlungsbudget gezahlt.

Du kannst dann noch einen Antrag stellen nach § 42a SGB II i.V.m. § 24 Abs. 4 SGBII das ist dann ein Darlehn.

Mein erstes Gehalt bekomme ich erst Ende Februar, die Leistungszahlung wird aber mit dem 01.02. eingestellt.

Bitte stelle deine zwei Anträge jeweils extra und bei persönlicher Abgabe
lass dir den Empfang auf der Kopie von deinem Antrag bestätigen.
Oder versende bitte per Einschreiben/Einwurf.

Hier nun noch ein Link zu den fachlichen Hinweisen, dort findest du
die oben genannten §§ und kannst nachlesen wie verfahren wird.

SGB II - Hinweise

Nun wünsche ich dir viel Glück im neuen Job und schöne Weihnachtsfeiertage sowie einen guten Start in das Jahr 2018:peace:
 
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