Hallo. Meine Frage in die Runde.
Welche schriftliche Formulare (bitte möglichst mit Namen) muss das Jobcenter zwingend vorab den Erwerbslosen aushändigen, bevor
dieser eine mehrwöchige MAG bei einem AG durchführen soll / muss?
Müssen ggfs. diese Bescheide zwingend mit Rfb erfolgen, damit das Jobcenter Sanktionen bei Abbruch durch den Erwerbslosen aussprechen kann,
oder ist dies nicht notwendig?
Gibt es eine Art Vorlaufzeit die mindestens eingehalten werden muss, um die MAG zuweisen zu können / dürfen - oder kann das seitens Jobcenter von heute auf morgen
mündlich erfolgen z.B. per Telefon?
Großes Danke im Voraus für eure Hilfe!
Welche schriftliche Formulare (bitte möglichst mit Namen) muss das Jobcenter zwingend vorab den Erwerbslosen aushändigen, bevor
dieser eine mehrwöchige MAG bei einem AG durchführen soll / muss?
Müssen ggfs. diese Bescheide zwingend mit Rfb erfolgen, damit das Jobcenter Sanktionen bei Abbruch durch den Erwerbslosen aussprechen kann,
oder ist dies nicht notwendig?
Gibt es eine Art Vorlaufzeit die mindestens eingehalten werden muss, um die MAG zuweisen zu können / dürfen - oder kann das seitens Jobcenter von heute auf morgen
mündlich erfolgen z.B. per Telefon?
Großes Danke im Voraus für eure Hilfe!