Aufgewacht
Elo-User*in
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Hallo,
ich möchte seit fast einem Jahr meine Aufstocker-Leistung für den Monat Mai 2018 komplett und unkompliziert zurückzahlen. Die Rückzahlung habe ich initiiert. Es schlägt jedoch die Bürokratie zu.
Es geht um die Willkür von Anforderung seitens des JC an Unterlagen, wie Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnung. Welche Gesetzestexte finden hier Anwendung?
---> ich versuche mich gut zu informieren und vorzubereiten
---> ich habe dem JC die Arbeitsaufnahme zum 1.5.2018 telefonisch, schriftlich (auch per Einschreiben) mitgeteilt
---> die o. g. Unterlagen wurden nicht eingereicht, da aus meiner Sicht sehr vertraulich ... Könnt Ihr mir bitte sagen, welche Paragrafen jeweils da Anwendung finden gerne mit kurzer Erläuterung?
-------> es wurde stattdessen eine Bescheinigung seitens der Krankenkasse über die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zum 1.5.2018 vorgelegt
Es wurde auch ein falscher Aufhebungsbescheid (zum 1.6.2018 statt 1.5.2018) erstellt, der lt. JC nicht korrigiert werden kann
Das JC hat eine Einkommensbescheinigung ohne mein Wissen bei meinem Arbeitgeber angefordert und erhalten.
Mitte Juni 2019 habe ich einen Termin beim Sozialgericht. Dem SG soll ich bis zu dem Termin die Kontoauszüge von Mai und Juni 2018 vorlegen. Sind die dazu berechtigt? Wenn ja, warum muss ich auch den Juni vorlegen, wenn es nur um die Rückzahlung der Leistung für Mai 2018 geht?
ich möchte seit fast einem Jahr meine Aufstocker-Leistung für den Monat Mai 2018 komplett und unkompliziert zurückzahlen. Die Rückzahlung habe ich initiiert. Es schlägt jedoch die Bürokratie zu.
Es geht um die Willkür von Anforderung seitens des JC an Unterlagen, wie Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnung. Welche Gesetzestexte finden hier Anwendung?
---> ich versuche mich gut zu informieren und vorzubereiten
---> ich habe dem JC die Arbeitsaufnahme zum 1.5.2018 telefonisch, schriftlich (auch per Einschreiben) mitgeteilt
---> die o. g. Unterlagen wurden nicht eingereicht, da aus meiner Sicht sehr vertraulich ... Könnt Ihr mir bitte sagen, welche Paragrafen jeweils da Anwendung finden gerne mit kurzer Erläuterung?
-------> es wurde stattdessen eine Bescheinigung seitens der Krankenkasse über die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zum 1.5.2018 vorgelegt
Es wurde auch ein falscher Aufhebungsbescheid (zum 1.6.2018 statt 1.5.2018) erstellt, der lt. JC nicht korrigiert werden kann
Das JC hat eine Einkommensbescheinigung ohne mein Wissen bei meinem Arbeitgeber angefordert und erhalten.
Mitte Juni 2019 habe ich einen Termin beim Sozialgericht. Dem SG soll ich bis zu dem Termin die Kontoauszüge von Mai und Juni 2018 vorlegen. Sind die dazu berechtigt? Wenn ja, warum muss ich auch den Juni vorlegen, wenn es nur um die Rückzahlung der Leistung für Mai 2018 geht?