Hallo, ich hätte eine Frage zu Schweigepflichtentbindungen und bitte um Antwort, weil mein VDK-Berater in Urlaub ist und mir die Frist abläuft.
Ich bin seit gut zwei Jahren AU geschrieben, weil ich nach schwerer Krankheit und jahrelangem Kampf mit dem JC psychisch nicht mehr belastbar bin und auch Depressionen habe. Bin übrigens bald 57 Jahre alt und GdB 50.
Vor einem halben Jahr wurde nun der äD des JC eingeschaltet und ich bekam den Fragebogen und die Schweigepflichtentbindungen zum ausfüllen und unterschreiben. Damals lies ich mir vom VDK helfen, schon weil ich mit der linken Hand die kleinen Lücken in den Formularen nicht gut ausfüllen kann und meine rechte Hand funktioniert seit meinem Schlaganfall nicht mehr richtig.
ich bin mir übrigens im Klaren, dass ich Schweigepflichtenbindungen nicht unterschreiben bräuchte und dass sie 3 Jahre gültig sind.
Aber ich bin nicht erpicht zu einem Gutachter zu gehen (war bereits ein paar Mal und es war die Hölle).
Wurde dann letzten Sommer nach Aktenlage auf "vorraussichtlich dauerhaft unrter 3 Stunden erwerbsfähig geschrieben."
Nun gab es scheinbar schon wieder eine/n neue/n SB und ich bekam jetzt 6 Monate später wieder einen Fragebogen und Schweigepflichtenbindungen,weil ich ja nur 6 Monate erwerbsunfähog geschrieben worden wäre (?) und nun nochmal geprüft werden muss auch wegen eines technischen Fehlers.
Nun habe ich den Fragebogen ausgefüllt und jetzt kommt meine Frage:
Welche Schweigepflichten entbindet man da alles? Meine beiden behandelten Ärzte habe ich unterschrieben, nun sind da noch entbindungen für
Rentenversicherungsträger
Sozialgericht (habe aber mit dem SG zur Zeit nichts zu tun)
Medizinischer Dienst der KK (da ich als H4-Empfänger kein Krankengeld bekomme, weiss ich nicht ob das nötig ist??)
Für den Arzt des Gesundheitsamtes?
Für die Berufsgenossenschaft? (hatte keinen Berufsunfall)
Für den Arzt der Behörde des Schwerbehindertenrechts bzw. Soziale Entschädigungsrechts??
Für die Rehaklinik (war in keiner seit nach dem Schlaganfall vor 10 Jahren, bekomme ambulant Krankengymnastik und Ergotherapie)
weiss jemand was ich da unterschreiben muss?
Übrigens bin ich auch versucht, einen Brief beizulegen, wieso ich nach 6 Monaten schon wieder unterschreiben muss, wenn die Schweigepflichtentbindungen doch 3 Jahre gelten (steht übrigens schwarz auf weiss im Formular) und dass ich eigentlich auf Dauer erwerbsunfähig geschrieben bin, nicht nur für 6 Monate.
Bin zwar nicht scharf darauf zum Sozialamt abgeschoben zu werden, aber die Schikanen (eine sinnlose Maßnahme nach er anderen, einstellen will mich sowieso niemand mehr, obwohl ich kaufmännisch ausgebildet bin und Berufserfahrung habe, aber Ü Mitte 50) des JC verkrafte ich einfach nicht mehr und ausserdem bin ich sowieso AU. Da ist das halt die einzige Lösung
Ich hoffe ich bekomme Antwort, weil mir die Frist davon läuft.
Was ist eigentlich sicherer, Einwurfeinschreiben oder in den Hausbriefkasten des JC stecken. Abgeben darf man bei uns zugeklebte Kuverts nicht an der Info.
Ich bin seit gut zwei Jahren AU geschrieben, weil ich nach schwerer Krankheit und jahrelangem Kampf mit dem JC psychisch nicht mehr belastbar bin und auch Depressionen habe. Bin übrigens bald 57 Jahre alt und GdB 50.
Vor einem halben Jahr wurde nun der äD des JC eingeschaltet und ich bekam den Fragebogen und die Schweigepflichtentbindungen zum ausfüllen und unterschreiben. Damals lies ich mir vom VDK helfen, schon weil ich mit der linken Hand die kleinen Lücken in den Formularen nicht gut ausfüllen kann und meine rechte Hand funktioniert seit meinem Schlaganfall nicht mehr richtig.
ich bin mir übrigens im Klaren, dass ich Schweigepflichtenbindungen nicht unterschreiben bräuchte und dass sie 3 Jahre gültig sind.
Aber ich bin nicht erpicht zu einem Gutachter zu gehen (war bereits ein paar Mal und es war die Hölle).
Wurde dann letzten Sommer nach Aktenlage auf "vorraussichtlich dauerhaft unrter 3 Stunden erwerbsfähig geschrieben."
Nun gab es scheinbar schon wieder eine/n neue/n SB und ich bekam jetzt 6 Monate später wieder einen Fragebogen und Schweigepflichtenbindungen,weil ich ja nur 6 Monate erwerbsunfähog geschrieben worden wäre (?) und nun nochmal geprüft werden muss auch wegen eines technischen Fehlers.
Nun habe ich den Fragebogen ausgefüllt und jetzt kommt meine Frage:
Welche Schweigepflichten entbindet man da alles? Meine beiden behandelten Ärzte habe ich unterschrieben, nun sind da noch entbindungen für
Rentenversicherungsträger
Sozialgericht (habe aber mit dem SG zur Zeit nichts zu tun)
Medizinischer Dienst der KK (da ich als H4-Empfänger kein Krankengeld bekomme, weiss ich nicht ob das nötig ist??)
Für den Arzt des Gesundheitsamtes?
Für die Berufsgenossenschaft? (hatte keinen Berufsunfall)
Für den Arzt der Behörde des Schwerbehindertenrechts bzw. Soziale Entschädigungsrechts??
Für die Rehaklinik (war in keiner seit nach dem Schlaganfall vor 10 Jahren, bekomme ambulant Krankengymnastik und Ergotherapie)
weiss jemand was ich da unterschreiben muss?
Übrigens bin ich auch versucht, einen Brief beizulegen, wieso ich nach 6 Monaten schon wieder unterschreiben muss, wenn die Schweigepflichtentbindungen doch 3 Jahre gelten (steht übrigens schwarz auf weiss im Formular) und dass ich eigentlich auf Dauer erwerbsunfähig geschrieben bin, nicht nur für 6 Monate.
Bin zwar nicht scharf darauf zum Sozialamt abgeschoben zu werden, aber die Schikanen (eine sinnlose Maßnahme nach er anderen, einstellen will mich sowieso niemand mehr, obwohl ich kaufmännisch ausgebildet bin und Berufserfahrung habe, aber Ü Mitte 50) des JC verkrafte ich einfach nicht mehr und ausserdem bin ich sowieso AU. Da ist das halt die einzige Lösung
Ich hoffe ich bekomme Antwort, weil mir die Frist davon läuft.
Was ist eigentlich sicherer, Einwurfeinschreiben oder in den Hausbriefkasten des JC stecken. Abgeben darf man bei uns zugeklebte Kuverts nicht an der Info.