juergen1958
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Hallo,
zum gleichen Fall, aber einen anderen Thema habe ich hier schon gefragt und sehr gute Antworten erhalten.
Ich habe einen Mini-Job, wo ich für ca 25 Stunden/Monat 100,-- verdiene. Eine Ausweitung auf knapp 60 Stunden, sehr gute 200,-- wäre vom Arbeitgeber erwünscht, dies wollte ich aber nicht, da ich dann für die zusätzlichen Stunden - wegen 80% Einbehalt der ARGE - weniger als 1 Euro/Stunde erhalte. Durch den Lohnnachweis hat die ARGE die Kontaktdaten des Arbeitgebers. In einen turnusmäßigen Gespräch stellte der Sachbearbeiter klar, dass die ARGE mal mit dem Arbeitgeber sprechen würde, ob denn nicht eine Ausweitung meiner jetzigen Tätigkeit möglich wäre. Ich möchte eigentlich, dass es so bleibt wie es ist. Zuerst dachte ich, dass ich des Gespräch ggf. mit der Begründung des Datenschutzes abwiegeln könnte. Dies geht aber aufgrund von § 60 SGB II leider nicht. Mit dem Arbeitgeber kann ich vermutlich reden, mit dem Sachbearbeiter nicht.
Mit was für Sanktionen müßte ich rechnen, wenn ich auf der 100 Euro-Basis wie bisher weiterarbeite?
Müßte ich möglichweise mit wiederholten Sanktionen rechnen, falls ich dabei bleibe?
Es würde mich sehr freuen, wenn von Belehrungen abgesehen wird und nur koinstruktive Vorschläge kömmen würden.
Vielen Dank und viele Grüsse
Jürgen
zum gleichen Fall, aber einen anderen Thema habe ich hier schon gefragt und sehr gute Antworten erhalten.
Ich habe einen Mini-Job, wo ich für ca 25 Stunden/Monat 100,-- verdiene. Eine Ausweitung auf knapp 60 Stunden, sehr gute 200,-- wäre vom Arbeitgeber erwünscht, dies wollte ich aber nicht, da ich dann für die zusätzlichen Stunden - wegen 80% Einbehalt der ARGE - weniger als 1 Euro/Stunde erhalte. Durch den Lohnnachweis hat die ARGE die Kontaktdaten des Arbeitgebers. In einen turnusmäßigen Gespräch stellte der Sachbearbeiter klar, dass die ARGE mal mit dem Arbeitgeber sprechen würde, ob denn nicht eine Ausweitung meiner jetzigen Tätigkeit möglich wäre. Ich möchte eigentlich, dass es so bleibt wie es ist. Zuerst dachte ich, dass ich des Gespräch ggf. mit der Begründung des Datenschutzes abwiegeln könnte. Dies geht aber aufgrund von § 60 SGB II leider nicht. Mit dem Arbeitgeber kann ich vermutlich reden, mit dem Sachbearbeiter nicht.
Mit was für Sanktionen müßte ich rechnen, wenn ich auf der 100 Euro-Basis wie bisher weiterarbeite?
Müßte ich möglichweise mit wiederholten Sanktionen rechnen, falls ich dabei bleibe?
Es würde mich sehr freuen, wenn von Belehrungen abgesehen wird und nur koinstruktive Vorschläge kömmen würden.
Vielen Dank und viele Grüsse
Jürgen