Welche Regeln, Dienstanweisungen, Vorschriften gelten für das Profiling im SGBII

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captainahab

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Welche Regeln, Dienstanweisungen, Vorschriften gelten für das Profiling im SGBII dieses ist zwingende Voraussetzung für den Abschluß einer Eingliederungsvereinbarung. Ich finde aber hier nichts konkretes im Internet.

Z.B. fand ich: https://fragdenstaat.de/anfrage/das-profiling-im-sgb-iisgb-iii/

Das Profiling im SGB II/SGB III

Anfrage an:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Genutztes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Status dieser Anfrage:
Anfrage erfolgreich
Zusammenfassung der Anfrage

Das Profiling stellt nach dem Willen des Gesetzgebers die wichtigste Arbeitsgrundlage für die erfolgreiche Vermittlung von Erwerbslosen dar. Dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung hat zwingend ein umfassendes und systematisches Profiling vorauszugehen. Soweit die Theorie.
In der Beratungspraxis zeigen sich jedoch erhebliche Defizite in der Umsetzung und zum Teil folgenschwere Fehlbewertungen bei Betroffenen.

Hiermit wird beantragt:

1. Übersendung aller Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen zum Thema Profiling seit Einführung des SGB II
2. Übersendung aller Untersuchungen und Studien zur Umsetzung des Profilings in Jobcenter/Jobcentern und Optionskommunen
3. Benennung aller sozialgerichtlichen Entscheidungen, die auf die Fortentwicklung der Handlungsanweisungen der BA Einfluss genommen haben
4. Übersendung von Mustern der Profiling-Formulare , sowie Screenshots einschließlich der Pullup-Menus der Eingabemasken der Verwaltungssoftware

Eine Übersendung in digitalisierter Form ist völlig ausreichend.


Die Antwort verwies aber letztendlich auf einen toten Link:
Die Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA ) sind auf der Internetseite der BA unter der Rubrik „Weisungen" veröffentlicht:
https://www.arbeitsagentur.de/nn166...beitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.htm

Ehemaliger Nutzer Poldibär schrieb hier:
https://www.elo-forum.org/eingliede...ehren-gegen-eingliederungsvereinbarungen.html

von 3 Arbeitschrittten die durchzuführen wären. Beweise anhand von Dienstanweisungen, Gesetzen, Verordnungen, Kommentare in der Rechtsliteratur konnte ich soweit in meiner Internetrecherche nicht finden, dass dies so stimmt, wie der Poldibär es beschreibt.

Er bezieht sich in seinen Aussagen auch auf den NOMOS-Kommentar zum SGB II" zu § 15 SGB II. Dieser ist in Auszügen in der Version 2007 auch hier im Forum zu finden:

https://www.elo-forum.org/eingliederu...ge-2007-a.html

Dort finde ich aber nichts diesbezügliches, sondern folgendes: „Das Gesetz legt den Träger nicht auf die noch unklare Methode des „Profiling" (dazu Rudolph 2003 a; 2003 b) fest.“

Aber 2003 ist ja nun schon sehhhhr lange her. Da muß es doch etwas Konkretes geben mitlerweile.
 
Hallo,

Ich finde aber hier nichts konkretes im Internet.
Profiling gibt es eigentlich nicht mehr, nennt sich Potenzialanalyse.

Durch eine Potenzialanalyse (Profiling) sollen frühzeitig Beschäftigungschancen und Beschäftigungsrisiken festgestellt werden. Es sind die für die Vermittlung erforderlichen Merkmale des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, um seine beruflichen Fähigkeiten und seine Eignung festzustellen. Ein Profiling legt berufliche Eingliederungshindernisse und die Ursachen dafür offen. Vorteil des Profilings ist die systematische und strukturierte Datenaufnahme und Analyse sowie die Dokumentation in den für den Arbeitsuchenden geführten Unterlagen. Gegenstand von Profilings sind regelmäßig die Qualifikation des Arbeitsuchenden (marktbezogene Ausbildung, fachliche Kenntnisse, Art und Dauer bisheriger Berufserfahrung, Sprachkenntnisse u. a.), seine Mobilität und Flexibilität (Verkehrsanbindung, Kfz/Führerschein), überregionale Mobilität, Berufswünsche und berufliche Alternativen, Arbeitsbedingungen (Gehaltsvorstellungen, Arbeitszeiten usw.), das physische und psychische Leistungsvermögen sowie die Motivation und das Verhalten des Leistungsberechtigten (Eigenbemühungen, Bildungsbereitschaft, Erscheinungsbild).
Sauer, SGB*II §*16 Leistungen zur Eingliederung / 2.1.2.4.2 Potenzialanalyse | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe
 
Kannste bitte mal die von Dir eingepöppten Links kontrollieren?
Entwerder mein Rechner mach die nicht, oder... :biggrin:

Hier wäre etwas, das etwas neuer ist (aus 2007):

Profiling und Betreuungsstufen SGB II
Arbeitshilfe zur fachlichen Unterstützung und Umsetzung in VerBIS 2.71
Stand April 2007
 

Anhänge

  • Arb.hilfe BA zu Profiling u. Betreuungsstufen.pdf
    327,9 KB · Aufrufe: 395
@captainahab

Du findest nicht alle, aber einen Großteil der von dir begehrten Dokumente durchaus frei verfüglich im Internet, wenn auch nicht nicht unbedingt auf der offiziellen BA -Seite.

Was für dich besonders interessant sein könnte, sind imho drei Dokumente.

Das erste ist das allgemeine arbeitnehmerorientierte Integrationskonzept der Bundesagentur für Arbeit (SGB II und SGB III). Das findest du ganz offiziell auf der Seite der BA , nämlich hier.

Lass dich durch die Bezeichnung "Arbeitsvermittlung und Vermittlung von schwerbehinderten Menschen (Nicht-Reha)" nicht verwirren. Es handelt sich um das allgemeine Profiling-Konzept, das rechtskreisübergreifend für alle "Kunden" gilt.

Ein zweites interessantes, profiling-relevantes Dokument ist die rechtskreisübergreifende Profiling-Arbeitshilfe vom 22.02.2010. Diese findest du z.B. hier.

Ebenfalls potentiell interessant könnte drittens für dich das Handbuch Neukundenprozess SGB II sein. Das findest du z.B. hier.

Grundlegende Infos dazu, wie das Profiling bzw. die Potentialanalyse im JC durchgeführt wird, findest du auch hier.

Deine Frage nach Studien/Evaluationen zu dieser Thematik ist insofern interessant, als es diese nicht gibt! Bisher ist das 4PM - meines Wissens nach - nicht wissenschaftlich evaluiert.

Einige wenige Infos dazu findest du lediglich in diesem Forschungsbericht ab S. 59 ff. sowie in diesem Bericht ab S. 15 ff.
 
@Texter

Das von dir eingestellte Dokument ist nicht mehr aktuell! Es gibt seit einigen Jahren in der BA keine Betreuungsstufen mehr, sondern sechs Profillagen (Markt-, Aktivierungs-, Förder-, Entwicklungs-, Stabilisierungs- und Unterstützungsprofil). Wirklich groß geändert hat sich diesbezüglich (inhaltlich) nix, es heißt jetzt nur eben anders - wie Raider eben nun schon seit 20 Jahren T*** heißt...:biggrin:
 
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