captainahab
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Welche Regeln, Dienstanweisungen, Vorschriften gelten für das Profiling im SGBII dieses ist zwingende Voraussetzung für den Abschluß einer Eingliederungsvereinbarung. Ich finde aber hier nichts konkretes im Internet.
Z.B. fand ich: https://fragdenstaat.de/anfrage/das-profiling-im-sgb-iisgb-iii/
Das Profiling im SGB II/SGB III
Anfrage an:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Genutztes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Status dieser Anfrage:
Anfrage erfolgreich
Zusammenfassung der Anfrage
Das Profiling stellt nach dem Willen des Gesetzgebers die wichtigste Arbeitsgrundlage für die erfolgreiche Vermittlung von Erwerbslosen dar. Dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung hat zwingend ein umfassendes und systematisches Profiling vorauszugehen. Soweit die Theorie.
In der Beratungspraxis zeigen sich jedoch erhebliche Defizite in der Umsetzung und zum Teil folgenschwere Fehlbewertungen bei Betroffenen.
Hiermit wird beantragt:
1. Übersendung aller Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen zum Thema Profiling seit Einführung des SGB II
2. Übersendung aller Untersuchungen und Studien zur Umsetzung des Profilings in Jobcenter/Jobcentern und Optionskommunen
3. Benennung aller sozialgerichtlichen Entscheidungen, die auf die Fortentwicklung der Handlungsanweisungen der BA Einfluss genommen haben
4. Übersendung von Mustern der Profiling-Formulare , sowie Screenshots einschließlich der Pullup-Menus der Eingabemasken der Verwaltungssoftware
Eine Übersendung in digitalisierter Form ist völlig ausreichend.
Die Antwort verwies aber letztendlich auf einen toten Link:
Die Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA ) sind auf der Internetseite der BA unter der Rubrik „Weisungen" veröffentlicht:
https://www.arbeitsagentur.de/nn166...beitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.htm
Ehemaliger Nutzer Poldibär schrieb hier:
https://www.elo-forum.org/eingliede...ehren-gegen-eingliederungsvereinbarungen.html
von 3 Arbeitschrittten die durchzuführen wären. Beweise anhand von Dienstanweisungen, Gesetzen, Verordnungen, Kommentare in der Rechtsliteratur konnte ich soweit in meiner Internetrecherche nicht finden, dass dies so stimmt, wie der Poldibär es beschreibt.
Er bezieht sich in seinen Aussagen auch auf den NOMOS-Kommentar zum SGB II" zu § 15 SGB II. Dieser ist in Auszügen in der Version 2007 auch hier im Forum zu finden:
https://www.elo-forum.org/eingliederu...ge-2007-a.html
Dort finde ich aber nichts diesbezügliches, sondern folgendes: „Das Gesetz legt den Träger nicht auf die noch unklare Methode des „Profiling" (dazu Rudolph 2003 a; 2003 b) fest.“
Aber 2003 ist ja nun schon sehhhhr lange her. Da muß es doch etwas Konkretes geben mitlerweile.
Z.B. fand ich: https://fragdenstaat.de/anfrage/das-profiling-im-sgb-iisgb-iii/
Das Profiling im SGB II/SGB III
Anfrage an:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Genutztes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Status dieser Anfrage:
Anfrage erfolgreich
Zusammenfassung der Anfrage
Das Profiling stellt nach dem Willen des Gesetzgebers die wichtigste Arbeitsgrundlage für die erfolgreiche Vermittlung von Erwerbslosen dar. Dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung hat zwingend ein umfassendes und systematisches Profiling vorauszugehen. Soweit die Theorie.
In der Beratungspraxis zeigen sich jedoch erhebliche Defizite in der Umsetzung und zum Teil folgenschwere Fehlbewertungen bei Betroffenen.
Hiermit wird beantragt:
1. Übersendung aller Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen zum Thema Profiling seit Einführung des SGB II
2. Übersendung aller Untersuchungen und Studien zur Umsetzung des Profilings in Jobcenter/Jobcentern und Optionskommunen
3. Benennung aller sozialgerichtlichen Entscheidungen, die auf die Fortentwicklung der Handlungsanweisungen der BA Einfluss genommen haben
4. Übersendung von Mustern der Profiling-Formulare , sowie Screenshots einschließlich der Pullup-Menus der Eingabemasken der Verwaltungssoftware
Eine Übersendung in digitalisierter Form ist völlig ausreichend.
Die Antwort verwies aber letztendlich auf einen toten Link:
Die Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA ) sind auf der Internetseite der BA unter der Rubrik „Weisungen" veröffentlicht:
https://www.arbeitsagentur.de/nn166...beitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.htm
Ehemaliger Nutzer Poldibär schrieb hier:
https://www.elo-forum.org/eingliede...ehren-gegen-eingliederungsvereinbarungen.html
von 3 Arbeitschrittten die durchzuführen wären. Beweise anhand von Dienstanweisungen, Gesetzen, Verordnungen, Kommentare in der Rechtsliteratur konnte ich soweit in meiner Internetrecherche nicht finden, dass dies so stimmt, wie der Poldibär es beschreibt.
Er bezieht sich in seinen Aussagen auch auf den NOMOS-Kommentar zum SGB II" zu § 15 SGB II. Dieser ist in Auszügen in der Version 2007 auch hier im Forum zu finden:
https://www.elo-forum.org/eingliederu...ge-2007-a.html
Dort finde ich aber nichts diesbezügliches, sondern folgendes: „Das Gesetz legt den Träger nicht auf die noch unklare Methode des „Profiling" (dazu Rudolph 2003 a; 2003 b) fest.“
Aber 2003 ist ja nun schon sehhhhr lange her. Da muß es doch etwas Konkretes geben mitlerweile.