sentientcreatur
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Mal angenommen der Antrag auf ALG 2 wurde abgegeben, seine Bearbeitung dauert mehrere Monate (Aufforderungen zur Mitwirkungen, Anlagen einreichen etc). Also noch kein Bewilligungsbescheid.
Bestehen dann irgendwelche Pflichten, zB Bewerbungen, Bemühungen usw?
Bestehen dann irgendwelche Pflichten, zB Bewerbungen, Bemühungen usw?