Kommt darauf an, wie das Zustandekommen zu einem Ein Euro Job genauer
ausschaut.. Wird sowas nachweißlich unnfreiwillig "verpasst" (per EGV-VA) ist es
schon einfacher sich zu wehren. Wird sowas in einer EGV festgehalten und unterzeichnet,
wird das ganz schwierig bis zu einer Herausforderung neue Wege zu ersuchen.
EGV mit Inhalten a la Erwerbsloser nimmt an Arbeitsgelegenheit xy teil oder
sonstiger Sinnlosmasnahmen sollten grundsätzlich nicht unterzeichnet werden..
Alles weitere richtet sich nach dem individuellen "Masnahmen-Tango"..
Ich wüßte gar nicht welche Gründe dagegen sprechen einen 1 Euro Job nicht anzunehmen es sei denn aus gesundheitlichen Gründen ? Massnahmen sind generell unsinnig aber 1 Euro Jobs ???
Ließ dich hier im Forum durch.. Dann kannst Du besser zwichen sinnvoll und
sinnlos unterscheiden, was "Beglückungen" vom JC angeht..
Sieht es aber doch nicht immer nach einer Verweigerung aus die EGV nicht zu unterschreiben wenn dort ein 1 Euro Job oder Massnahme drin steht.
Ich wüßte gar nicht welche Gründe dagegen sprechen einen 1 Euro Job nicht anzunehmen es sei denn aus gesundheitlichen Gründen ? Massnahmen sind generell unsinnig aber 1 Euro Jobs ???
Herzlich Willkommen beim
Erwerbslosenforum Deutschland.