Hallo ,
ich befinde mich derzeit im ALG1-Bezug "Antrag im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens" .
Nachdem bei einem ersten Beratungstermin dieser Umstand seitens der AfA wohl verpeilt wurde , wurde ich nun zu einem erneuten Termin geladen -
O-Ton : "Bitte bringen Sie für die von Ihnen benannten Einschränkungen ggf. vorhandene ärztliche Gutachten mit." ( was ich sicher nicht vorhabe zu tun ).
Hier möchte ich nun nichts falsch machen .
Ist es richtig dass ich meine Mitwirkungspflicht dadurch nicht verletzte , indem ich keine SPE und Befunde abgebe , sondern den Termin beim ÄD abwarten kann um dort Berichte vorzulegen ?
Kann das Vorlegen dieser Dokumente beim Termin ÄD als "Doppeluntersuchung" und laut Infoblatt als "Erschwerung der Ermittlung des Sachverhalts" gewertet werden ?
Vorgehensweise - der Termin Sachbearbeiter verpufft ins Leere und ich warte auf Einladung ÄD ?
Danke
ich befinde mich derzeit im ALG1-Bezug "Antrag im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens" .
Nachdem bei einem ersten Beratungstermin dieser Umstand seitens der AfA wohl verpeilt wurde , wurde ich nun zu einem erneuten Termin geladen -
O-Ton : "Bitte bringen Sie für die von Ihnen benannten Einschränkungen ggf. vorhandene ärztliche Gutachten mit." ( was ich sicher nicht vorhabe zu tun ).
Hier möchte ich nun nichts falsch machen .
Ist es richtig dass ich meine Mitwirkungspflicht dadurch nicht verletzte , indem ich keine SPE und Befunde abgebe , sondern den Termin beim ÄD abwarten kann um dort Berichte vorzulegen ?
Kann das Vorlegen dieser Dokumente beim Termin ÄD als "Doppeluntersuchung" und laut Infoblatt als "Erschwerung der Ermittlung des Sachverhalts" gewertet werden ?
Vorgehensweise - der Termin Sachbearbeiter verpufft ins Leere und ich warte auf Einladung ÄD ?
Danke