Hallo Hosenmatz63,
Hallo, vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Ich gehe dafür noch mal in deinen ersten Beitrag zurück und kann mich meinem Vorschreiber (
@saurbier) nur anschließen, was seine Informationen zum Anspruch auf
ALGI betrifft.
Meine volle befristete Erwerbsminderungsrente läuft zum Jahresende aus. Nun werde ich erneut eine Weitergewährung beantragen.
Du schreibst davon, dass du "erneut" eine Weitergewährung beantragen wirst, darf man fragen seit wann du insgesamt bereits eine Rente wegen Voller Erwerbsminderung beziehst (also aus rein gesundheitlichen Gründen), das wäre ganz interessant für die Aussichten auf Verlängerung ... ???
Im Falle einer Ablehnung, wie verhält es sich dann mit dem Einstieg ins Arbeitsleben.
Wie es sich mit dem Wiedereinstieg ins Arbeitsleben verhalten könnte ist eine interessante Frage, denn nach einigen Jahren EM-Rente wird das sicher kein einfacher Weg werden, es sei denn es gibt noch ein "ruhendes" Arbeitsverhältnis.
Dann wäre mit dem
AG zu klären wie dir die Arbeit dort wieder möglich ist ...
Bist du bereits arbeitslos (gewesen) bei Rentenbeginn entfällt diese Möglichkeit und du stellst dich der normalen Arbeitsvermittlung zur Verfügung.
Bekomme ich Arbeitslosengeld oder gleich
Hartz IV .
Wenn du
ALGI noch bezogen hast zum Beginn der EM-Rente, dann hast du erneut Anspruch auf
ALGI , je nach Lebensalter mindestens für 12 Monate ... ab 50 für bis zu 15 Monate
Es tritt praktisch erneut die "Nahtlosigkeit" nach § 145
SGB III in Kraft (wie nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld), jedenfalls wenn du vor hast einer Ablehnung dann zu widersprechen, notfalls auch über eine Klage am Sozialgericht deine Verlängerung durchzusetzen.
Gab es vor Beginn der Rente bereits
Hartz 4 , dann hast du (aus der Rentenzeit)
KEINEN Anspruch auf
ALGI und musst direkt beim zuständigen
JC ALGII beantragen, jedenfalls wenn du sonst keine "finanzielle" Überlebensmöglichkeit mehr hast.
Vielleicht hat ja schon jemand damit Erfahrung
Schau dich mal etwas um hier in diesem Bereich, da wirst du entsprechende Erfahrungen dazu finden, was passiert wenn die Verlängerung abgelehnt wurde ...
Kommt durchaus vor, auch nach längerem EM-Renten-Bezug mit mehreren Verlängerungen ... meist möchte die
DRV damit noch eine "Entfristung" verhindern, die gesetzlich gesehen nach insgesamt 9 Jahren EM-Rente (mit Befristungen) erfolgen muss ...
Jedenfalls wenn keine "Arbeitsmarktrente" dabei gewesen ist ...
persönlich kenne ich einen Fall wo nach 7 Jahren die Verlängerung erstmals abgelehnt wurde, die Betroffene war angeblich wieder
VOLL Erwerbsfähig geworden ... = ein medizinisches "Wunder" ohne Begründung durch die
DRV .
Sie bekam zunächst wieder 12 Monate
ALGI und musste anschließend noch
ALG II beantragen, weil das Verfahren bis zum Gericht musste ...
Dort wurde sie dann erneut begutachtet (auf richterliche Anordnung) und anschließend musste die
DRV den Verlängerungs-Bescheid (rückwirkend) "auf Dauer" ausstellen ...
Es kann natürlich auch alles glatt gehen und deine Verlängerung erfolgt völlig Problemlos ... die Post dazu von der
DRV sollte eigentlich schon bald bei dir eintreffen ...
MfG Doppeloma