Welche Leistungen kann man erhalten, wenn eine befristete volle Erwerbsminderungsrente nicht verlängert wird ?

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Hosenmatz63

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Hallo, vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.

Meine volle befristete Erwerbsminderungsrente läuft zum Jahresende aus. Nun werde ich erneut eine Weitergewährung beantragen.

Im Falle einer Ablehnung, wie verhält es sich dann mit dem Einstieg ins Arbeitsleben. Bekomme ich Arbeitslosengeld oder gleich Hartz IV . Vielleicht hat ja schon jemand damit Erfahrung
 

PeterK

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Ich denke, der vorherige Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht noch weiter. Beispiel 1 Jahr, dann sollte das noch auf dem "Konto" sein.
 

Tica

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Das kommt auch darauf an, ob Du Dich weiterhin für erwerbsgemindert einschätzt und eine Verlängerung beantragst bzw. in Berufung gehst oder ob Du sagst, ich bin voll einsatzfähig.
 

alarm

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Hallo Hosenmatz63,

was für eine volle EMR erhältst Du? Ist es die volle aus rein medizinischen Gründen oder ist es die Arbeitsmarktrente wegen verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes? Ist es der erste Verlängerungsantrag? Bitte versuche rechtzeitig den Verlängerungsantrag zu stellen, mindestens 5 Monate vorher. Deine Krankenakte sollte auf den neuesten Stand sein und Deinen Hausarzt und Fachärzte hast Du regelmäßig konsultiert. Nur so hast Du sehr gute Chance auf eine Verlängerung. Nach Deinem Nickname bist Du Jahrgang 1963, also 54 Jahre. Ich würde an Deiner Stelle alles versuchen, dass der Verlängerungsantrag ohne Probleme weiter verlängert wird.

Grüße
 

Hamilkar

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Meine volle befristete Erwerbsminderungsrente läuft zum Jahresende aus. Nun werde ich erneut eine Weitergewährung beantragen.

Im Falle einer Ablehnung, wie verhält es sich dann mit dem Einstieg ins Arbeitsleben. Bekomme ich Arbeitslosengeld oder gleich Hartz IV . Vielleicht hat ja schon jemand damit Erfahrung

ALGI gibts nur, wenn:
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.

ansonsten ALGII . erfahrungsgemäß wird das aber nicht "gleich" gezahlt, sondern dauert nach Antragstellung 4-8 Wochen.
 

saurbier

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@Hamilkar

Sorry, aber bei einem EMR stimmt diese Aussage leider nicht so einfach.

Schau hier => https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/68049/arbeitslosengeld_nach_rente?do=print

Nach § 26 Abs. 2 Nr.3 SGB III sind Personen die eine volle EMR beziehen bei der AfA Versicherungspflichtig und müssen sich nach Ablauf der Rente bei der AfA Arbeitssuchend melden - immer vorausgesetzt sie haben nicht die Regelaltersgrenze für Rentner erreicht -, wenn sie vor dem Rentenbezug im ALGI Bezug standen.

Also wenn der TE wohlmöglich jetzt seinen Weiterbewilligungsantrag nicht bewilligt bekommt muss er sich sofort bei der AfA melden bzw. den Antrag auf AlGI stellen.

Übrigens kann ich die Frage auch nicht verstehen, denn in meinen Rentenbewilligungen stand/steht immer drin, dass ich mich zum Ablauftermin bitte rechtzeitig bei der AFA vorsprechen soll.


Grüße saurbier
 

Doppeloma

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Hallo Hosenmatz63,

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.

Ich gehe dafür noch mal in deinen ersten Beitrag zurück und kann mich meinem Vorschreiber (@saurbier) nur anschließen, was seine Informationen zum Anspruch auf ALGI betrifft.

Meine volle befristete Erwerbsminderungsrente läuft zum Jahresende aus. Nun werde ich erneut eine Weitergewährung beantragen.

Du schreibst davon, dass du "erneut" eine Weitergewährung beantragen wirst, darf man fragen seit wann du insgesamt bereits eine Rente wegen Voller Erwerbsminderung beziehst (also aus rein gesundheitlichen Gründen), das wäre ganz interessant für die Aussichten auf Verlängerung ... ???

Im Falle einer Ablehnung, wie verhält es sich dann mit dem Einstieg ins Arbeitsleben.

Wie es sich mit dem Wiedereinstieg ins Arbeitsleben verhalten könnte ist eine interessante Frage, denn nach einigen Jahren EM-Rente wird das sicher kein einfacher Weg werden, es sei denn es gibt noch ein "ruhendes" Arbeitsverhältnis.

Dann wäre mit dem AG zu klären wie dir die Arbeit dort wieder möglich ist ...
Bist du bereits arbeitslos (gewesen) bei Rentenbeginn entfällt diese Möglichkeit und du stellst dich der normalen Arbeitsvermittlung zur Verfügung.

Bekomme ich Arbeitslosengeld oder gleich Hartz IV .

Wenn du ALGI noch bezogen hast zum Beginn der EM-Rente, dann hast du erneut Anspruch auf ALGI , je nach Lebensalter mindestens für 12 Monate ... ab 50 für bis zu 15 Monate

Es tritt praktisch erneut die "Nahtlosigkeit" nach § 145 SGB III in Kraft (wie nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld), jedenfalls wenn du vor hast einer Ablehnung dann zu widersprechen, notfalls auch über eine Klage am Sozialgericht deine Verlängerung durchzusetzen.

Gab es vor Beginn der Rente bereits Hartz 4 , dann hast du (aus der Rentenzeit) KEINEN Anspruch auf ALGI und musst direkt beim zuständigen JC ALGII beantragen, jedenfalls wenn du sonst keine "finanzielle" Überlebensmöglichkeit mehr hast.

Vielleicht hat ja schon jemand damit Erfahrung

Schau dich mal etwas um hier in diesem Bereich, da wirst du entsprechende Erfahrungen dazu finden, was passiert wenn die Verlängerung abgelehnt wurde ...

Kommt durchaus vor, auch nach längerem EM-Renten-Bezug mit mehreren Verlängerungen ... meist möchte die DRV damit noch eine "Entfristung" verhindern, die gesetzlich gesehen nach insgesamt 9 Jahren EM-Rente (mit Befristungen) erfolgen muss ...

Jedenfalls wenn keine "Arbeitsmarktrente" dabei gewesen ist ...
persönlich kenne ich einen Fall wo nach 7 Jahren die Verlängerung erstmals abgelehnt wurde, die Betroffene war angeblich wieder VOLL Erwerbsfähig geworden ... = ein medizinisches "Wunder" ohne Begründung durch die DRV .

Sie bekam zunächst wieder 12 Monate ALGI und musste anschließend noch ALG II beantragen, weil das Verfahren bis zum Gericht musste ...

Dort wurde sie dann erneut begutachtet (auf richterliche Anordnung) und anschließend musste die DRV den Verlängerungs-Bescheid (rückwirkend) "auf Dauer" ausstellen ... :first:

Es kann natürlich auch alles glatt gehen und deine Verlängerung erfolgt völlig Problemlos ... die Post dazu von der DRV sollte eigentlich schon bald bei dir eintreffen ...

MfG Doppeloma
 
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