Hallo Leute,
ich schließe mich der Frage an, bin allerdings schon einen kleinen Schritt weiter:
Ich habe heute morgen eine Veränderungsmitteilung bei der ARGE abgegeben und angegeben "Die Anzahl der Personen hat sich ab ("ursprüngliches_Erstantragsdatum") geändert und im Formular habe ich als Grund die "Aufnahme einer weiteren Person in die Bedarfsgemeinschaft" angekreuzt und dort bei "Sonstiges" eingetragen: "Zeitweise Bedarfsgemeinschaft mit meinem Kind in Zusammenhang mit Ausübung des Umgangsrechts".
Zudem habe ich die Anlage KInd ausgefüllt, damit die ARGE einfach mal weiß, um welches Kind es geht.
Etwas Kopfschmerzen bereitet mir in der Veränderungsanzeige die Frage, ob das Kind eigenes Vermögen oder Einkommen besitzt. Dort habe ich nämlich "nein" angekreuzt. Nun ist mir allerdings den ganzen Tag die Frage nicht aus dem Kopf gegangen, ob der von mir an die Kindesmutter gezahlte Kindesunterhalt nicht eventuell doch Einkommen beim Kind ist? Und was ist mit dem Kindergeld? Und dann las ich heute irgendwo, dass ich als Alleinstehender einen Bedarf von 359,00 EUR für mich habe. Sollte aber eine Bedarfsgemeinschaft entstehen, wären dies nur noch 323 EUR. Ist das richtig? Mein Kind ist (leider!) nur an 4 (vollen) Tagen pro Monat bei mir, was einem "Geldzuwachs" von ca. 4x8,00 entsprechen würde. Der Verlust von 359 ./. 323 = 36,00 EUR wäre dann ein schlechter Witz.
Jemand eine Idee?