Werdersehen
Elo-User*in
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Ich habe gegen eine Sanktion Widerspruch eingelegt, kurz danach Klage (Schnellverfahren) beim Sozialgericht. Wenige Tage später hat das JC den Sanktionsbescheid aufgehoben und nachgezahlt. Der Abhilfebescheid enthält keine Mitteilung zur Kostenübernahme.
Ich gehe mal davon aus, dass auch die mir entstanden Kosten zu erstatten sind. Muss ich die Kostenübernahme extra beim JC beantragen? Sind dann auch die Kosten für die Klage beim SG vom JC zu übernehmen? Die Portokosten sind leicht zu beziffern; welche Kosten kann ich pro Seite verlangen? Das Gericht verlangt nach zehn Frei-Kopien, 0,50 € pro Seite. Kann ich diesen Betrag pro Seite auch vom JC verlangen, oder gibt es da besondere Vorgaben zur Höhe?
Danke im Voraus!
Ich gehe mal davon aus, dass auch die mir entstanden Kosten zu erstatten sind. Muss ich die Kostenübernahme extra beim JC beantragen? Sind dann auch die Kosten für die Klage beim SG vom JC zu übernehmen? Die Portokosten sind leicht zu beziffern; welche Kosten kann ich pro Seite verlangen? Das Gericht verlangt nach zehn Frei-Kopien, 0,50 € pro Seite. Kann ich diesen Betrag pro Seite auch vom JC verlangen, oder gibt es da besondere Vorgaben zur Höhe?
Danke im Voraus!