Hallo,
da wir ja von der Arge aufgefordert wurden uns eine günstigere Wohnung zu suchen,stelle ich mir natürlich die Frage welche Kosten denn dafür übernommen werden müssen.
Eine neue Wohnung haben wir zwar noch nicht aber kann man schon vorher einen Antrag für die Kosten die auf uns zukommen werden, stellen?
Laut unserem jetzigen Mietvertrag müssen die Tapeten bei Auszug wieder runter, Laminat bzw.Bodenbelag entfernt sein, bezahlt die Arge die Entsorgungskosten?
Dann durften wir aus einer 3 Zimmerwohnung eine 4 Zimmerwohnung machen, sprich wir haben eine Wand gezogen die jedoch auch wieder bei Auszug entfernt werden muß. Dies wurde auch schriftlich im Mietvertrag festgehalten.
Also bedeutet dies für uns wir bräuchten einen Container zur Entsorgung der Wand.Muß die Arge die Kosten dafür übernehmen?
Wie sieht es eigentlich damit aus, ich habe ja wie fast jeder ein Telefonanschluß, bei Umzug müßte ja wieder ein neuer her, wer bezahlt dafür denn die Kosten für einen neuen Anschluß???
Und wie sieht es aus wenn ich in einen anderen Kreis ziehe, das Auto, welches ich ja zu Arbeit brauche muß auch umgemeldet werden, kann ich dieses auch mit beantragen?
Was kann man alles beantragen?
Dann interessiert es mich noch wie das mit unserer Kaution aussieht.Darf die Arge diese behalten obwohl wir die selbst gezahlt haben, zu diesem Zeitpunkt standen wir nicht im Leistungsbezug.Würden davon unsere Nebenkostennachzahlung bezahlen, welche die Arge ja nicht bezahlen wollten.
Da wir ja gezwungen werden umzuziehen,möchte ich ja auch die Mehrbelastungen die uns dadurch entstehen von der Arge bezahlt bekommen.
Über Antworten freue ich mich immer
LG
da wir ja von der Arge aufgefordert wurden uns eine günstigere Wohnung zu suchen,stelle ich mir natürlich die Frage welche Kosten denn dafür übernommen werden müssen.
Eine neue Wohnung haben wir zwar noch nicht aber kann man schon vorher einen Antrag für die Kosten die auf uns zukommen werden, stellen?
Laut unserem jetzigen Mietvertrag müssen die Tapeten bei Auszug wieder runter, Laminat bzw.Bodenbelag entfernt sein, bezahlt die Arge die Entsorgungskosten?
Dann durften wir aus einer 3 Zimmerwohnung eine 4 Zimmerwohnung machen, sprich wir haben eine Wand gezogen die jedoch auch wieder bei Auszug entfernt werden muß. Dies wurde auch schriftlich im Mietvertrag festgehalten.
Also bedeutet dies für uns wir bräuchten einen Container zur Entsorgung der Wand.Muß die Arge die Kosten dafür übernehmen?
Wie sieht es eigentlich damit aus, ich habe ja wie fast jeder ein Telefonanschluß, bei Umzug müßte ja wieder ein neuer her, wer bezahlt dafür denn die Kosten für einen neuen Anschluß???
Und wie sieht es aus wenn ich in einen anderen Kreis ziehe, das Auto, welches ich ja zu Arbeit brauche muß auch umgemeldet werden, kann ich dieses auch mit beantragen?
Was kann man alles beantragen?
Dann interessiert es mich noch wie das mit unserer Kaution aussieht.Darf die Arge diese behalten obwohl wir die selbst gezahlt haben, zu diesem Zeitpunkt standen wir nicht im Leistungsbezug.Würden davon unsere Nebenkostennachzahlung bezahlen, welche die Arge ja nicht bezahlen wollten.
Da wir ja gezwungen werden umzuziehen,möchte ich ja auch die Mehrbelastungen die uns dadurch entstehen von der Arge bezahlt bekommen.

Über Antworten freue ich mich immer
LG