avalanche
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Hallo zusammen,
gemäß EVG-Bundesgeschäftsführer Torsten Westphal sind für Montag Warnstreiks der EVG angekündigt, die GDL zieht eventuell nach.
Mein Zeit-Arbeitgeber wendet den BAP-MTV an und da ist aus meiner Sicht §12 einschlägig:
Meine Fragen wären jetzt:
Sind Zugausfälle wegen Warnstreiks bei der Bahn für mich vorhersehbar ?
Darf der Zeitarbeitgeber meine verspätete Arbeitsaufnahme abmahnen?
Schönes Wochenende, ave
gemäß EVG-Bundesgeschäftsführer Torsten Westphal sind für Montag Warnstreiks der EVG angekündigt, die GDL zieht eventuell nach.
Thorsten Westphal am Sa. meinte:Reisende müssten schon zu Beginn der kommenden Woche mit erheblichen Zugausfällen rechnen. (...) Die jetzt angekündigten Warnstreiks werden aber nicht mehr zu verhindern sein, unsere Mitglieder sind hochmotiviert.
Mein Zeit-Arbeitgeber wendet den BAP-MTV an und da ist aus meiner Sicht §12 einschlägig:
§12.1 BAP-MTV meinte:Ist der Mitarbeiter durch Krankheit oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse an der Arbeitsleistung verhindert, so hat er dem Arbeitgeber dies unverzüglich, möglichst fernmündlich, mitzuteilen und dabei die Arbeitsunfähigkeit bzw. andere Gründe und die voraussichtliche
Dauer seiner Verhinderung anzugeben. (...)
§12.2 BAP-MTV meinte:Der Mitarbeiter darf bei vorhersehbaren Ereignissen nur mit vorheriger
Zustimmung des Arbeitgebers der Arbeit fernbleiben.
Meine Fragen wären jetzt:
Sind Zugausfälle wegen Warnstreiks bei der Bahn für mich vorhersehbar ?
Darf der Zeitarbeitgeber meine verspätete Arbeitsaufnahme abmahnen?
Schönes Wochenende, ave