Aquedukta
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Hallo Leute,
Ende September habe ich mich vom Leistungsbezug zum Oktober hin abgemeldet.
Hintergrund ist der, dass ich wieder ein Studium beginne und privat finanziert werde.
Nun bekam ich zwei Schreiben vom JC . Eines war quasi eine Information, dass ich weiterhin der Mitwirkungspflicht unterliege und das zweite war eine Aufforderung zur Mitwirkung.
Ich soll:
1. Angaben über meine Tätigkeit jetzt machen
2. Kopie des Arbeitsvertrags abliefern
3. Kontoauszüge der letzten 6 Monate vollständig und chronologisch geordnet abgeben
Leider konnte ich keine konkreten Gesetze darüber finden, zu welchen Angaben ich überhaupt verpflichtet bin.
Einzig, dass ich keinen Arbeitsvertrag abgeben muss habe ich finden können, aber der liegt ja eh nicht vor.
Muss ich also überhaupt mitteilen was ich jetzt mache und muss ich Kontoauszüge vorlegen?
Mir scheinen 6 Monate auch sehr lang. Sollte ich diesbezüglich erst einmal nach der Grundlagen fragen?
Was würde denn passieren, wenn ich einfach gar nicht reagiere? Würde eine Leistungseinstellung, die mich momentan nicht mehr treffen würde, auch in die Zukunft hineinreichen? Wenn ich beispielsweise in zwei Jahren einen Neuantrag stellen würde, würde dieser dann abgelehnt, wenn ich den Forderungen jetzt nicht nachkomme? Also quasi eine Sperre on hold?
Ende September habe ich mich vom Leistungsbezug zum Oktober hin abgemeldet.
Hintergrund ist der, dass ich wieder ein Studium beginne und privat finanziert werde.
Nun bekam ich zwei Schreiben vom JC . Eines war quasi eine Information, dass ich weiterhin der Mitwirkungspflicht unterliege und das zweite war eine Aufforderung zur Mitwirkung.
Ich soll:
1. Angaben über meine Tätigkeit jetzt machen
2. Kopie des Arbeitsvertrags abliefern
3. Kontoauszüge der letzten 6 Monate vollständig und chronologisch geordnet abgeben
Leider konnte ich keine konkreten Gesetze darüber finden, zu welchen Angaben ich überhaupt verpflichtet bin.
Einzig, dass ich keinen Arbeitsvertrag abgeben muss habe ich finden können, aber der liegt ja eh nicht vor.
Muss ich also überhaupt mitteilen was ich jetzt mache und muss ich Kontoauszüge vorlegen?
Mir scheinen 6 Monate auch sehr lang. Sollte ich diesbezüglich erst einmal nach der Grundlagen fragen?
Was würde denn passieren, wenn ich einfach gar nicht reagiere? Würde eine Leistungseinstellung, die mich momentan nicht mehr treffen würde, auch in die Zukunft hineinreichen? Wenn ich beispielsweise in zwei Jahren einen Neuantrag stellen würde, würde dieser dann abgelehnt, wenn ich den Forderungen jetzt nicht nachkomme? Also quasi eine Sperre on hold?