Welche Informationen muss ich bei der Abmeldung genau ans Jobcenter übermitteln? Welche Mitwirkungspflichten bestehen?

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Aquedukta

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Hallo Leute,

Ende September habe ich mich vom Leistungsbezug zum Oktober hin abgemeldet.
Hintergrund ist der, dass ich wieder ein Studium beginne und privat finanziert werde.

Nun bekam ich zwei Schreiben vom JC . Eines war quasi eine Information, dass ich weiterhin der Mitwirkungspflicht unterliege und das zweite war eine Aufforderung zur Mitwirkung.

Ich soll:
1. Angaben über meine Tätigkeit jetzt machen
2. Kopie des Arbeitsvertrags abliefern
3. Kontoauszüge der letzten 6 Monate vollständig und chronologisch geordnet abgeben

Leider konnte ich keine konkreten Gesetze darüber finden, zu welchen Angaben ich überhaupt verpflichtet bin.
Einzig, dass ich keinen Arbeitsvertrag abgeben muss habe ich finden können, aber der liegt ja eh nicht vor.

Muss ich also überhaupt mitteilen was ich jetzt mache und muss ich Kontoauszüge vorlegen?

Mir scheinen 6 Monate auch sehr lang. Sollte ich diesbezüglich erst einmal nach der Grundlagen fragen?
Was würde denn passieren, wenn ich einfach gar nicht reagiere? Würde eine Leistungseinstellung, die mich momentan nicht mehr treffen würde, auch in die Zukunft hineinreichen? Wenn ich beispielsweise in zwei Jahren einen Neuantrag stellen würde, würde dieser dann abgelehnt, wenn ich den Forderungen jetzt nicht nachkomme? Also quasi eine Sperre on hold?
 
Ende September habe ich mich vom Leistungsbezug zum Oktober hin abgemeldet.
Hast du Ende September noch ALG II überwiesen bekommen? Das wird immer im Voraus überwiesen und wäre dann (ganz oder anteilig) zurückzuzahlen, wenn du im Oktober Einnahmen hast.

Muss ich also überhaupt mitteilen was ich jetzt mache und muss ich Kontoauszüge vorlegen?
Nein, du kannst den Brief einfach abheften und komplett ignorieren. Nur wenn was per Einschreiben kommt, musst du schauen, ob du reagieren musst. Das wäre der Fall, wenn eine Anhörung wegen Rückforderung kommt o.ä.
Bis dahin gibts keinen Grund Kontoauszüge vorzuzeigen oder auf irgendeinen Kontaktversuch zu reagieren.

Es gibt natürlich keinen Grund mitzuteilen, was du jetzt beruflich machst oder sonst was. Genauso gibt es keine Pflicht, deine neue Adresse mitzuteilen, falls du umziehst. Für den Fall, dass es zu telefonischen Belästigungen kommt, einfach per Fax mit qualifiziertem Sendebericht beantragen, dass Telefonnummer und Mailadesse gelöscht werden (darauf hast du ein Recht).

Würde eine Leistungseinstellung, die mich momentan nicht mehr treffen würde, auch in die Zukunft hineinreichen? Wenn ich beispielsweise in zwei Jahren einen Neuantrag stellen würde, würde dieser dann abgelehnt, wenn ich den Forderungen jetzt nicht nachkomme? Also quasi eine Sperre on hold?
Nein, sowas gibts nicht.
 
Danke für deinen Beitrag abcabc!
Hast du Ende September noch ALG II überwiesen bekommen?
Ja habe ich, das muss ich natürlich noch zurückzahlen. Bisher habe ich das noch nicht gemusst, sollte ich warten, bis die Rückforderung kommt, oder kann ich einfach so überweisen mit Angabe meiner Kundennummer als Verwendungszweck?
Es gibt natürlich keinen Grund mitzuteilen, was du jetzt beruflich machst oder sonst was.
Bist du dir da sicher? Ich habe mehrfach gelesen, dass die ein Anrecht darauf hätten sicher zu gehen, dass der Lebensunterhalt von selbst bestritten werden kann. (was btw ja völlig absurd ist, wo sie sonst alles daran setzen einen rauszukicken ^^)
Nur so eine richtige gesetzliche Grundlage fehlt mir, für alles was sie haben dürften.
Für den Fall, dass es zu telefonischen Belästigungen kommt
no-way, Telefonnummer habe ich nie angegeben ;)

Die Forderung der Kontoauszüge war übrigens rückwirkend. In begründeten Fällen dürfen die ja schon zwischenzeitlich mal Kontoauszüge fordern. Ist nur die Frage, ob eine Abmeldung dafür nun reicht?
 
Bisher habe ich das noch nicht gemusst, sollte ich warten, bis die Rückforderung kommt, oder kann ich einfach so überweisen mit Angabe meiner Kundennummer als Verwendungszweck?
Bloss nicht.Warte bis du einen Rückforderungsbescheid mit einemAktenzeichen hast. DAs Geld verschwindet sonst im Nirvana und kann nicht uigeordnet werden.
Ich habe mehrfach gelesen, dass die ein Anrecht darauf hätten sicher zu gehen, dass der Lebensunterhalt von selbst bestritten werden kann.
Da es keine Pflicht gibt, Sozialleistugn zu beantragen, kann das nicht sein.
 
okay, danke!
Und was antworte ich jetzt am besten? :unsure:
Dass es für Punkt eins und zwei keine Verpflichtung gibt und ich für Punkt 3 gerne die Grundlage wissen würde?
Oder was würdet ihr tun?
 
Nein, du kannst den Brief einfach abheften und komplett ignorieren. Nur wenn was per Einschreiben kommt, musst du schauen, ob du reagieren musst. Das wäre der Fall, wenn eine Anhörung wegen Rückforderung kommt o.ä.
Bis dahin gibts keinen Grund Kontoauszüge vorzuzeigen oder auf irgendeinen Kontaktversuch zu reagieren.
Das stimmt so nicht. Die Vorlage der Kontoauszüge soll ja gerade der Prüfung dienen, ob überhaupt ein Rückforderungsanspruch seitens des JC besteht.
Wie du richtig ausgeführt hast, werden Sozialleistungen im Vorraus bezahlt und somit hat das JC selbstverständlich auch das Recht zu prüfen, ob die Leistungen für Oktober wieder zurückgefordert werden können.
Ansonsten ist es aber richtig, dass zu den Fragen 1. und 2. keine Angaben gemacht werden müssen. Mitwirkungspflichten hinsichtlich der Vorlage der Kontoauszüge bestehen trotzdem noch.
 
Aber die Verzichtserklärung habe ich ja bereits vor der Zahlung für Oktober gestellt. Ist ja so gesehen nicht meine Schuld, wenn die das nicht rechtzeitig ausführen, bzw. präventiv noch weiter überweisen.
Welche Kontoauszüge müsste ich denn dann genau vorlegen?
 
Ich würde auf den Brief vom JC garnicht reagieren, sondern jetzt schriftlich und nachweisbar kurz schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
obwohl ich mich zum 30.09.2020 vom ALG II Bezug abgemeldet habe, habe ich für den Oktober noch die Leistungen erhalten. Bitte teilen sie mir die Bankverbindung und den Betreff mit, damit ich die Leistungen zurückzahlen kann.
Mit freundlichen Grüßen
XY


Selbst wenn man die Kontoauszüge vorlegen müsste, kann nichts passieren, so lange nichts per Einschreiben mit Rechtsfolgebelehrung kommt. Gibt also keinen Grund es dem SB einfach zu machen an die Kontoauszüge zu kommen, wenn man die nicht freiwillig vorzeigen möchte.
 
Aber die Verzichtserklärung habe ich ja bereits vor der Zahlung für Oktober gestellt.
Das ist egal.

Ist ja so gesehen nicht meine Schuld, wenn die das nicht rechtzeitig ausführen, bzw. präventiv noch weiter überweisen.
Auch das ist egal. Es ist auch nicht die Schuld des JC , wenn die Zahlung nicht mehr gestoppt werden kann, weil du erst Ende September die Verzichtserklärung abgibst.

Welche Kontoauszüge müsste ich denn dann genau vorlegen?
Die aktuellen. Wobei es mich wundert, dass das JC jetzt schon Kontoauszüge verlangt. Schließlich könntest du auch noch Ende des Monats einen Geldzufluss haben und dieser wäre dann auch noch zu berücksichtigen.

Ich würde auf den Brief vom JC garnicht reagieren, sondern jetzt schriftlich und nachweisbar kurz schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
obwohl ich mich zum 30.09.2020 vom ALG II Bezug abgemeldet habe, habe ich für den Oktober noch die Leistungen erhalten. Bitte teilen sie mir die Bankverbindung und den Betreff mit, damit ich die Leistungen zurückzahlen kann.
Mit freundlichen Grüßen
XY
Das Schreiben ist, mit Verlaub, völlig unnötig und auch völlig unsinnig. Wie soll der SB denn die Höhe des Rückzahlungsanspruchs prüfen, wenn die Höhe des anrechenbaren Einkommens nicht bekannt ist?

Gibt also keinen Grund es dem SB einfach zu machen an die Kontoauszüge zu kommen, wenn man die nicht freiwillig vorzeigen möchte.
Es gibt aber auch keinen Grund, hier unnötig Ärger & Stress zu produzieren, in dem man nicht reagiert und damit eine volle Breitseite des JC provoziert, weil man sich so richtig schon in die Schussbahn manövriert.
Aber das scheint bei dir auch Methode zu haben, dass JC zu provozieren, egal ob sinnvoll oder nicht. Hauptsache immer Contra geben und das auch noch den Hilfesuchenden vermitteln, obwohl das oftmals mehr schadet als es nützt. Und dann auch noch bei Forderungen des JC , die rechtlich nicht zu beanstanden sind!
 
Auch das ist egal. Es ist auch nicht die Schuld des JC , wenn die Zahlung nicht mehr gestoppt werden kann, weil du erst Ende September die Verzichtserklärung abgibst.
Ist ja interessant dass du zu wissen glauben scheinst, dass meine Mitteilung nicht mehr zeitnah erfolgte.
Es wäre ja noch schöner, wenn das JC einfach lebenslang weiter überweisen und Rückforderungen stellen könnte, nur um weiter die Kontrolle über den Elo zu haben. Das wäre die Konsequenz aus deinen Äußerungen.
Es gibt aber auch keinen Grund, hier unnötig Ärger & Stress zu produzieren
Was mich anbelangt ist das auch nicht mein Ziel. Ich bin durchaus bereit rechtmäßige Forderungen zu erfüllen, muss aber auch nicht alle überflüssigen Informationen preisgeben.

Einige Forderungen des JC , wie bspw. eine Kopie des Arbeitsvertrags sind unzulässig. Es hätte mich deshalb gefreut, wenn jemand die rechtlichen Grundlagen für die anderen Forderungen gewusst hätte.
 
Ist ja interessant dass du zu wissen glauben scheinst, dass meine Mitteilung nicht mehr zeitnah erfolgte.
Du hast selber geschrieben, dass deine Verzichtserklärung Ende September erfolgte.

Es wäre ja noch schöner, wenn das JC einfach lebenslang weiter überweisen und Rückforderungen stellen könnte, nur um weiter die Kontrolle über den Elo zu haben. Das wäre die Konsequenz aus deinen Äußerungen.
Keine Ahnung, wie du auf das schmale Brett kommst, dass dies die Konsequenz wäre. Aber ich konzentriere mich auf das Wesentliche und mache nicht noch irgendwelche Nebenkriegsschauplätze auf. Wenn du lieber darüber diskutieren willst, dann darfst du das natürlich. wird dich in der Sache aber nicht weiterbringen.

Ich bin durchaus bereit rechtmäßige Forderungen zu erfüllen, muss aber auch nicht alle überflüssigen Informationen preisgeben.
Hat das irgendwer verlangt?

Einige Forderungen des JC , wie bspw. eine Kopie des Arbeitsvertrags sind unzulässig. Es hätte mich deshalb gefreut, wenn jemand die rechtlichen Grundlagen für die anderen Forderungen gewusst hätte.
Auch das ist bereits geschehen.
 
Das Schreiben ist, mit Verlaub, völlig unnötig und auch völlig unsinnig. Wie soll der SB denn die Höhe des Rückzahlungsanspruchs prüfen, wenn die Höhe des anrechenbaren Einkommens nicht bekannt ist?
Wenn es eine Verzichtserklärung ga, dann heisst das für mich, dass der LE für Oktober gar kein ALG II mehr wollte. Dann gibt es eigentlich auch keinen Grund, das Einkommen zu ermitteln, sondern der Rückforerungsbescheid müsste schlicht über das gesamte für Oktober gezahlte ALG II lauten.

KLar,enemtuell würem dem LE noch was zustehen, aber wenn er das nicht will...Es gibt keine Pflicht, Sozialleitungen zu beziehen.
 
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