Hallo zusammen,
Ich bin seit dem 01.01.2016 arbeitslos und habe mein ALG Bescheid mittlerweile erhalten.
Als tägliches Bemessungsentgelt wurden 198,90 EUR festgelegt. Mein Lohn im letzten Jahr lag über der Beitragsbemessungsgrenze für 2015, aber auch für 2016.
Ich hatte erwartet, dass ein Bemessungsentgelt von 203,84 EUR zugrundegelegt wird:
Selbstberechnung - www.arbeitsagentur.de
(Lohnsteuerklasse III, West, Kind)
Weiß jemand was richtig ist?
Viele Grüße und vielen Dank für Eure Hilfe,
Altran
Ich bin seit dem 01.01.2016 arbeitslos und habe mein ALG Bescheid mittlerweile erhalten.
Als tägliches Bemessungsentgelt wurden 198,90 EUR festgelegt. Mein Lohn im letzten Jahr lag über der Beitragsbemessungsgrenze für 2015, aber auch für 2016.
Ich hatte erwartet, dass ein Bemessungsentgelt von 203,84 EUR zugrundegelegt wird:
Selbstberechnung - www.arbeitsagentur.de
(Lohnsteuerklasse III, West, Kind)
Weiß jemand was richtig ist?
Viele Grüße und vielen Dank für Eure Hilfe,
Altran