Hallo
bin jetzt ganz neu hier. Habe mal eine wichtige frage..Also habe meinen ALG2 Folgeantrag gestellt und mit allen (wie im Schreiben drinne stand) Unterlagen bei unserer kommune eingereicht.. kurz darauf bekam ich dann wieder einen Brif, das noch weiter Unterlagen benötigt werden, um über den Antrag zu entscheiden. Auch diese Unterlagen bekam die Kommune von mir. Jetzt ist schon wieder ein Brief gekommen, wo noch mehr Auskünfte verlangt werden.
Jetzt meine Frage: Kann die Arge /Kommune das einfach so machen? immer wieder neue Auskünfte verlangen? Gibt es da ne rechtliche Grundlage?
Dann noch ne Frage: bei dem letzten brief verlangt die Arge /Kommune die Auskunft welchen Anwalt ich beauftragt habe. (Habe den Anwalt beauftragt, um eine Einkommensauskunft der Mutter meiner Frau zu bekommen. Denn diese Auskunft ist notwendig für eine Ausbildungsbeihilfe, da sie in der Ausbildung ist)
Kann oder Darf die Arge /Kommune verlangen das ich meinen Anwalt nenne? Denn eigentlich ist diese beauftragung meines Anwalts ja eine Zivilrechtliche sache.. und geht die Arge ja nix an.
Gibt es da vielleicht auch ne rechtliche Grundlage?
Wäre super wenn Ihr mir da schnell helfen könntet.. Denn ich habe nur Zeit bis Freitag, bis ich mich bei der Arge /Kommune melden soll.
Danke schon mal im vorraus..
LG Toto
bin jetzt ganz neu hier. Habe mal eine wichtige frage..Also habe meinen ALG2 Folgeantrag gestellt und mit allen (wie im Schreiben drinne stand) Unterlagen bei unserer kommune eingereicht.. kurz darauf bekam ich dann wieder einen Brif, das noch weiter Unterlagen benötigt werden, um über den Antrag zu entscheiden. Auch diese Unterlagen bekam die Kommune von mir. Jetzt ist schon wieder ein Brief gekommen, wo noch mehr Auskünfte verlangt werden.
Jetzt meine Frage: Kann die Arge /Kommune das einfach so machen? immer wieder neue Auskünfte verlangen? Gibt es da ne rechtliche Grundlage?
Dann noch ne Frage: bei dem letzten brief verlangt die Arge /Kommune die Auskunft welchen Anwalt ich beauftragt habe. (Habe den Anwalt beauftragt, um eine Einkommensauskunft der Mutter meiner Frau zu bekommen. Denn diese Auskunft ist notwendig für eine Ausbildungsbeihilfe, da sie in der Ausbildung ist)
Kann oder Darf die Arge /Kommune verlangen das ich meinen Anwalt nenne? Denn eigentlich ist diese beauftragung meines Anwalts ja eine Zivilrechtliche sache.. und geht die Arge ja nix an.
Gibt es da vielleicht auch ne rechtliche Grundlage?
Wäre super wenn Ihr mir da schnell helfen könntet.. Denn ich habe nur Zeit bis Freitag, bis ich mich bei der Arge /Kommune melden soll.
Danke schon mal im vorraus..
LG Toto