ich möchte mich schriftlich beschweren wegen Untätigkeit
od. auch Verschleppung eines schriftl. Antrags (12.02.09 Einschreiben) zur
Kostenübernahme Erhöhung einer monatlichen Mietvorauszahlung.
Wen schreib ich da jetzt an ???? den/die Sachberarbeiter(in)
der/die namentlich auf dem Berechnungsbogen steht,oder eine
höhere Instanz.Doch wie erfahren ich wer die namentliche
höhere Instanz ist.(Arge -Köln Mülheim). Oder gibt es ein gesetztl.
Zeitrahmen,in den Belangen jeglicher Art bearbeitet sein müssen.
*ich denke,das 2 Wochen reichen für eine Überprüfung*
danke für eure Antworten
od. auch Verschleppung eines schriftl. Antrags (12.02.09 Einschreiben) zur
Kostenübernahme Erhöhung einer monatlichen Mietvorauszahlung.
Wen schreib ich da jetzt an ???? den/die Sachberarbeiter(in)
der/die namentlich auf dem Berechnungsbogen steht,oder eine
höhere Instanz.Doch wie erfahren ich wer die namentliche
höhere Instanz ist.(Arge -Köln Mülheim). Oder gibt es ein gesetztl.
Zeitrahmen,in den Belangen jeglicher Art bearbeitet sein müssen.
*ich denke,das 2 Wochen reichen für eine Überprüfung*
danke für eure Antworten