Hallo zusammen,
Ich habe in den letzten Tagen nach Antworten auf meine Fragen gesucht und bin so auf dieses Forum gestoßen.
Folgendes Problem steht bei mir an:
Die befristete EM-Rente läuft am 1.11.18 aus. Den Antrag auf Weiterzahlung habe ich bereits im Juni gestellt. Da ich im Juni zur Reha war und ich als arbeitsunfähig entlassen wurde, war ich mir sicher, die Rente geht weiter. Im August bekam ich den negativen Bescheid der DRV. Ich wäre voll erwebsfähig. Dagegen bin ich fristgerecht in Widerspruch gegangen. Habe jetzt auch noch eine Anwältin ins Boot geholt bzgl. Akteneinsicht etc. Jetzt habe ich mich bei der AfA gemeldet und muss, wie viele hier im Forum die ganze Prozedur mit Äd und Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindungenge etc. Über mich ergehen lassen. Ich bin in ungekündigter Stellung, mein Arbeitsverhältnis ruht. Was passiert eigentlich, wenn der Äd feststellt, dass ich keinen Anspruch auf Alg1 nach §145 habe? Ich bin ja nicht gekündigt, kann aber auch nicht arbeiten aus gesundheitlichen Gründen und der Widerspruch bei der DRV läuft ja trotzdem. Wäre ich arbeitslos stünde mir ja Alg1 zu. Vielleicht hat jemand ähnliches erfahren und kann mir Tipps geben.
Ich will auch nicht's verkehrt machen und zuviele Unterschriften geben. Den Vordruck von Doppeloma habe ich mir heruntergeladen und die Hinweise durchgelesen.
Bin für jeden Tipp dankbar
Heipoint
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Ich habe in den letzten Tagen nach Antworten auf meine Fragen gesucht und bin so auf dieses Forum gestoßen.
Folgendes Problem steht bei mir an:
Die befristete EM-Rente läuft am 1.11.18 aus. Den Antrag auf Weiterzahlung habe ich bereits im Juni gestellt. Da ich im Juni zur Reha war und ich als arbeitsunfähig entlassen wurde, war ich mir sicher, die Rente geht weiter. Im August bekam ich den negativen Bescheid der DRV. Ich wäre voll erwebsfähig. Dagegen bin ich fristgerecht in Widerspruch gegangen. Habe jetzt auch noch eine Anwältin ins Boot geholt bzgl. Akteneinsicht etc. Jetzt habe ich mich bei der AfA gemeldet und muss, wie viele hier im Forum die ganze Prozedur mit Äd und Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindungenge etc. Über mich ergehen lassen. Ich bin in ungekündigter Stellung, mein Arbeitsverhältnis ruht. Was passiert eigentlich, wenn der Äd feststellt, dass ich keinen Anspruch auf Alg1 nach §145 habe? Ich bin ja nicht gekündigt, kann aber auch nicht arbeiten aus gesundheitlichen Gründen und der Widerspruch bei der DRV läuft ja trotzdem. Wäre ich arbeitslos stünde mir ja Alg1 zu. Vielleicht hat jemand ähnliches erfahren und kann mir Tipps geben.
Ich will auch nicht's verkehrt machen und zuviele Unterschriften geben. Den Vordruck von Doppeloma habe ich mir heruntergeladen und die Hinweise durchgelesen.
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Heipoint
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