Hallo gila,
Es geht hier wohl um die Übermittlung der vorhandenen Unterlagen vom ÄD zur DRV.
Es geht angeblich
IMMER um die (dringend nötige "zu unserem Besten") Übersendung der (beim ÄD) vorliegenden med. Unterlagen an die DRV, in der Regel weiß man doch welche Unterlagen dem ÄD (für sein "Gutachten") zur Verfügung gestellt wurden und kann die bei Bedarf auch selber der DRV schicken, wenn man das nicht längst getan hat. ???
Das war wohl die einzig unkomplizierte Angelegenheit behördlicherseits je in meinem Leben 😁 in meiner Nahtlosigkeitsgeschichte die Übermittlung der bereits vorhandenen Unterlagen beim ÄD inklusive der Reha Unterlagen, die auch schon vorlagen, an die DRV und schwupp wenige Zeit später hatte ich meine EM-Rente bewilligt.
Das betrachte ich eher als "glücklichen Zufall" für dich persönlich, aus dem du gerade die falschen Schlüsse ziehst, dass Andere auch so viel Glück haben werden, wenn sie nur der AfA erlauben (die Schweigepflicht gegenüber der DRV komplett und unbegrenzt aufheben) bei der DRV nach belieben Anfragen zu stellen.
Die Reha-Berichte liegen der DRV sowieso generell vor, die braucht sie
NICHT von der AfA bekommen ...
Meinen Reha-Bericht hatte der AfA-ÄD gar nicht, weil ich für die DRV und Reha-Kliniken der AfA nie eine Schweigepflicht-Entbindung erteilt habe.
NUR die Leistungseinschätzung (aus dem Reha-Bericht) habe ich selber kopiert und freiwillig abgegeben, hat damals auch noch genügt, um mich zur Untersuchung einzubestellen.
Weitere medizinische Unterlagen konnte es bei beim ÄD der AfA also gar nicht geben als ich selber eingereicht hatte, die Reha lag schon länger als 1 Jahr zurück, was sollte man daraus noch zu meinem aktuelllen Gesundheits-Zustand (für mein "Restleistungsvermögen") entnehmen können ???
Ich hatte nicht viel mitgebracht oder vorher abgegeben (wurde ja erst später noch schlauer

) und vom Hausarzt wurde auch nie was angefordert, trotz Schweigepflicht-Entbindung (ich habe extra nachgefragt beim Arzt deswegen), das ÄD-Gutachten hatte ich der DRV schon selber beigefügt bei der Antragstellung.
Trotzdem kam dieses Schreiben, um doch noch eine Schweigepflichtentbindung zu erhaschen, (wohl um noch irgendwie den Zugriff für Auskünfte bei der DRV zu bekommen), es gab gar keine med. Unterlagen mehr bei der AfA, die noch nicht bei der DRV vorgelegen haben.
Also wollte ich (schriftlich / nachweislich) zunächst mal Auskunft
WAS man denn da noch konkret hinschicken wolle an Unterlagen ??? Dieses Schreiben kam nicht mal vom ÄD sondern von irgendeinem SB, also woher kennt ein SB die med.Unterlagen vom ÄD und kann die an die DRV weiterleiten wollen ???
Eine Schweigeflicht-Entbindung war direkt dabei (mit zum Text unten auf das gleiche Blatt gedruckt !) was auch nicht zulässig ist.
Hat man dieses Schreiben also (ahnungslos) unterzeichnet zurückgesendet, war auch gleich die (wirklich überflüssige) Schweigepflicht-Entbindung für Anfragen an die DRV erteilt ... "wie einfach" ...
Inzwischen lege ich keinen Wert mehr auf eine Antwort, denn ich habe auf meine Fragen auch nie eine bekommen von der AfA ... die bekamen aber auch
KEINE Schweigepflicht-Entbindung für die DRV von mir ...
Ich denke, die Fälle liegen da auch immer mal ein wenig unterschiedlich.
Das glaube ich eher nicht, denn in der Weise (oder eben ähnlich "geschickt") werden immer noch Schweigepflicht-Entbindungen für Anfragen an die DRV den "Kunden" abgeluchst, wenn das ÄD-Gutachten längst erledigt ist ... es kommt nur darauf an, wie unterschiedlich die "Kunden" dann damit umgehen.
Ob sie
GENAU nachlesen und den "Pferdefuß erkennen" oder darauf reinfallen, dass die AfA ja (angeblich)
NUR HELFEN will ... mit der (angeblichen) Weitergabe von med. Informationen, die dort (bei der DRV) sowieso schon vorliegen (sollten).
Die wollen sich damit nur den eigenen Informations-Austausch direkt mit der DRV sichern und in Bezug auf laufende Reha- oder EM-Renten-Anträge auf dem aktuellen Stand gehalten werden, ohne erst Infos vom "Kunden" abwarten oder erfragen zu müssen.
Einen tatsächlichen Einfluß auf die Entscheidungen der DRV dazu hat die AfA deswegen noch lange
NICHT, die wissen nur über alle Verfahrensschritte / Entscheidungen (völlig überflüssigerweise) früher Bescheid als der Betroffene selber.
Du hättest (vermutlich) deinen Bescheid von der DRV auch ohne diese "Zustimmung" bald bekommen, die richten sich dabei nicht danach, wie es die AfA gerne hätte, dann wäre ja z. B. mein EM-Renten-Antrag auch "glatt durchgegangen" und nicht abgelehnt worden, trotz eindeutigem (und sogar mal medizinisch korrektem) AfA-ÄD-Gutachten.
Für die Ablehnung hat man sich bei der DRV ja auch lieber an den alten Reha-Bericht gehalten und das vorliegende ganz aktuelle AfA-ÄD-Gutachten wurde nicht mal erwähnt irgendwo, ist erst den Gerichtsgutachtern wieder "aufgefallen" (in meiner Renten-Akte) fast 3 Jahre später ...
MfG Doppeloma