Letzte Woche habe ich einen VV der Arbeitsagentur bei einer ZAF erhalten. Doch bereits zuvor, bekam ich von der ZAF eine Einladung zu einem Gespräch per Post. Also muss ja die ZAF von der BA meine Adresse erhalten haben. Ist das rechtens ? Ich hatte nur der anonymen Veröffentlichung meines Bewerberprofils zugestimmt.